Im Ratifizierungsprozess für das europäisch-kanadische Handelsabkommen CETA haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die Europäische Kommission in den letzten Wochen vertieft zusammengearbeitet, um die Investitionsschutzbestimmungen noch klarer zu umschreiben. Ziel ist es, Rechtssicherheit zu gewährleisten und jeglichen Missbrauch des CETA-Abkommens auszuschließen.

Das Resultat dieser teils sehr technischen Diskussionen ist eine noch präzisere Definition der Begriffe „indirekte Enteignung“ und der sogenannten „gerechten und billigen Behandlung“ von Investoren. Hier soll vor allem sichergestellt werden, dass notwendige Maßnahmen im Rahmen der Klima-, Energie- oder Gesundheitspolitik nicht von Investoren ausgehebelt werden oder zu Schadenersatzansprüchen führen können.

Dazu haben sich die Kommission und das BMWK auf einen neuen Textentwurf für diese Definitionen geeinigt, der juristisch solide ist. In einem nächsten Schritt geht es nun darum, dafür zu werben, dass diese klarstellenden Interpretationserklärungen von allen anderen EU- Mitgliedstaaten mitgetragen werden können. Sobald dies der Fall ist, will die EU-Kommission, die für Handelsfragen zuständig ist, die kanadischen Partnern konsultieren, so dass die neuen Definitionen so schnell wie möglich vom Gemeinsamen Ausschuss der CETA-Vertragspartner verabschiedet werden können.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Franziska Brantner erklärte: „Kanada ist ein wichtiger Partner für freien und fairen Handel. Deshalb wollen wir CETA ratifizieren. Wichtig ist aber, dass im Rahmen des bestehenden Abkommens klargestellt wird, dass das gemeinsame Ziel des Klimaschutzes ermöglicht wird und missbräuchliche Anwendungen im Bereich des Investitionsschutzes verhindert werden. Entsprechende Klarstellungen, die über einen Beschluss im gemischten CETA-Ausschuss erreicht werden sollen, haben wir mit der EU Kommission erarbeitet, um damit die von den Regierungsfraktionen vereinbarte Handelsagenda umzusetzen. Jetzt wollen wir unsere europäischen Partner davon überzeugen.“

Zur näheren Einordnung

CETA:
Die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Kanada wurden mit der Unterzeichnung durch die EU, ihre Mitgliedstaaten und Kanada am 30.10.16 abgeschlossen. Seit September 2017 wird CETA vorläufig angewendet. Dies gilt nur für Bereiche, die in der Zuständigkeit der EU liegen. So hat CAN die Zölle auf 98 Prozent aller zwischen EU und CAN gehandelten Waren abgeschafft und sein öffentliches Auftragswesen für EU-Unternehmen geöffnet. Von der vorläufigen Anwendbarkeit ausgenommen ist aber u.a. der Investitionsschutz, inkl. des Investitionsgerichtssystems.

Ein vollständiges Inkrafttreten von CETA ist erst dann möglich, wenn alle EU-Mitgliedstaaten es ratifiziert haben. Dies haben inzwischen 16 EU- Mitgliedstaaten. Die Bundesregierung hatte sich darauf verständigt, die Ratifizierung des bestehenden Handelsabkommens voranzutreiben, aber auf Klarstellungen beim Investitionsschutz hinzuwirken. Dafür ist die Vereinbarung mit der Europäischen Kommission jetzt ein wichtiger Schritt.

Die Volkswirtschaften der Europäischen Union und Kanadas sind durch vielfältige Investitions- und Handelsbeziehungen eng miteinander verflochten. Die Wirtschaftsbeziehungen mit Kanada haben erhebliches Potenzial für Ausbau und Entwicklung. Fairen und freien Handel und Investitionen zu intensivieren, macht Lieferketten resilienter und erweitert den Zugang zu kritischen Rohstoffen und erleichtert Investitionen in klimafreundliche Technologien.

Zur handelspolitischen Agenda der Bundesregierung:
Die Bundesregierung hat eine neue handelspolitische Agenda vereinbart, die den Anspruch formuliert, in Handelsabkommen künftig grundlegende internationale Verträge und Abkommen wie die ILO-Kernarbeitsnormen, das Pariser Abkommen zum Klimaschutz und das Übereinkommen über die biologische Vielfalt zu verankern. Verstöße dagegen sollen in Dialog- und Schlichtungsformaten verhandelt und letztlich auch mit Handelsbeschränkungen geahndet werden. Bei der Umsetzung von Freihandelsabkommen soll durch eine interinstitutionelle Vereinbarung künftig eine bessere demokratische Beteiligung gesichert werden.