Das Wasserstoff-Kernnetz bildet das Grundgerüst für den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland. Zwischen 2025 und 2032 sollen schrittweise rund 9.700 Kilometer Wasserstoffleitungen deutschlandweit in Betrieb genommen werden. Es werden sowohl bestehende Erdgasleitungen umgewidmet als auch neue Wasserstoffleitungen gebaut. Ziel des Kernnetzes ist es, Erzeugungs- und Verbrauchszentren sowie Importpunkte miteinander zu verbinden. Das Wasserstoff-Kernnetz ist eine zentrale Zukunftsinfrastruktur, ohne die eine weitere Dekarbonisierung unserer Energieversorgung sowie wichtiger Industriezweige nicht gelingen kann. Die schnelle und effiziente Realisierung des Kernnetzes ist eine Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Markthochlauf der Wasserstoffwirtschaft.

Laut veröffentlichtem Antrag (siehe https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Wasserstoff/Kernnetz/start.html) wird das Kernnetz auf Basis des festgelegten Szenarios rund 9.700 Kilometer umfassen. Die Leitungen sollen schrittweise im Zeitraum von 2025 bis 2032 in Betrieb genommen werden. Die Einspeise- bzw. Ausspeiseleistungen des Kernnetzes betragen rund 100 GW bzw. 87 GW. Im Kernnetz-Antrag wurden im Übrigen auf der Transportebene rund 800 Kilometer Leitungsinfrastrukturen von Erdgas-Verteilnetzbetreibern berücksichtigt.
Die Prüfung und Genehmigung des Kernnetzes obliegt laut § 28q EnWG der Bundesnetzagentur. Das Verfahren endet mit der Genehmigung des Wasserstoff-Kernnetzes durch die Bundesnetzagentur. Die Planungen können dann vollständig in die Realisierung gehen.

Das dem Kernnetz zugrunde liegende Szenario mit festgelegten Kriterien hat sich nicht verändert, daher sind sowohl Einspeise- (100 GW) als auch Ausspeiseleistung (87 GW) des Kernnetzes unverändert geblieben. Die Fernleitungsnetzbetreiber haben im Kernnetz-Antrag vom Juli 2024 (siehe https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Wasserstoff/Kernnetz/start.html) die Konsultationsergebnisse zum informellen Antragsentwurf vom November 2023, die im Austausch mit der Bundesnetzagentur und den weiteren potenziellen Wasserstoffnetzbetreiber erörtert wurden, berücksichtigt und die Modellierung optimiert. Im Sinne der Kosten- und Netzeffizienz wurden im Ergebnis einzelne Leitungen hinzugefügt und andere entfernt. Die geplante Gesamtnetzlänge bleibt mit rund 9.700 km nahezu unverändert. Auch der Anteil der Umstellungsleitungen ist im Vergleich zum Entwurf vom 15.11.2023 mit rund 60 % konstant geblieben.

Das Kernnetz beinhaltet Umstellungsleitungen, d.h. Leitungen, die derzeit noch für den Transport von Erdgas genutzt werden und auf den Wasserstoffbetrieb umgestellt werden, und Neubauleitungen sowie Verdichterstationen und Gasdruckregel- und Messanlagen (GDRM-Anlagen). Rund 60 % der Gesamtlänge des Kernnetzes bilden Umstellungsleitungen. Sogenannte Anschlussleitungen an einzelne Letztverbraucher sind nicht Bestandteil des Wasserstoff-Kernnetzes, da der Fokus des Kernnetzes auf der überregionalen Transportebene liegt.

Grund für die vergleichsweise „engmaschigen“ Leitungen im Nordwesten Deutschlands sind die vielen Erzeugungsstandorte, die dort durch Elektrolyseur-Projekte entstehen werden. Außerdem sind im Nordwesten mehrere Importpunkte aus Nachbarländern (z. B. aus Dänemark, Norwegen oder Niederlande) vorgesehen. Daher muss ausreichend Transportkapazität vorhanden sein, damit der erzeugte und importierte Wasserstoff vom Nordwesten in die anderen Teile Deutschlands transportiert werden kann und dort ankommt, wo er gebraucht wird.

Laut Antrag der Fernleitungsnetzbetreiber sollen erste Leitungen bereits 2025 in Betrieb gehen. Denn: Das Kernnetz beinhaltet Wasserstoffleitungen mit planerischer Inbetriebnahme zwischen 2025 und 2032. Die Leitungen werden schrittweise in Betrieb gehen. Wichtig hierbei ist, dass die Versorgungssicherheit mit Erdgas zu jedem Zeitpunkt gewährleistet ist – es darf aufgrund von Umstellungen auf Wasserstoff keine Engpässe in der Erdgasversorgung geben. Dafür sind die erdgasverstärkenden Maßnahmen angedacht, welche zeitlich synchron laufen werden.

In § 28q Abs. 8 EnWG wurde eine zeitlich befristete Flexibilisierungsoption verankert. Demnach kann im Fall von verzögerten Wasserstoffbedarfen die Inbetriebnahme einzelner Leitungen von der Bundesnetzagentur bis zum Jahr 2037 verschoben werden. Dies kann im Rahmen der regulären Netzentwicklungsplanung erfolgen und gilt lediglich für bereits von der Bundesnetzagentur genehmigte Kernnetz-Leitungen. Zieljahr des gesamten Kernnetzes ist weiterhin 2032. Die Umstellungs- und Neubauleitungen des Kernnetzes sollen sukzessive von 2025 bis 2032 in Betrieb gehen. Die Flexibilisierungsoption ist also keine Verschiebung des Kernnetzes – sondern die Möglichkeit, im Einzelfall bereits genehmigte Leitungen später in Betrieb zu nehmen, falls sich die Bedarfe für diese konkrete Leitung erst später realisieren. Die Flexibilisierungsoption zielt darauf ab, potenziellen Leerstand zu vermeiden und somit Netzentgelte auf einem niedrigen Niveau zu halten, was eine Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Wasserstoffmarkthochlauf ist.

Im Rahmen der fortlaufenden, alle zwei Jahre stattfindenden Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff und im Einklang mit europarechtlichen Vorgaben ist im EnWG eine Überprüfung aller Maßnahmen des Kernnetzes durch die BNetzA vorgesehen, deren planerische Inbetriebnahme nach dem 31.12.2027 liegt. Dies ermöglicht einen bedarfsorientierten, sich mit dem Markthochlauf entwickelnden Netzaufbau, in den aktuelle Erkenntnisse und Marktentwicklungen einbezogen werden können. Im Rahmen dieser Bestätigung werden für die entsprechenden Leitungen verantwortliche Unternehmen („Vorhabenträger“) festgelegt, sofern dies nicht bereits im Antrag geschehen ist. Projekte, für die im Antragsdokument noch kein verantwortliches Unternehmen benannt wurde, werden durch die FNB im engen Austausch mit den Marktteilnehmern bis zur finalen Bestätigung im NEP konzeptionell weiterentwickelt, insbesondere mit Blick auf die raumordnerische Planung oder mögliche Trassenführungen. Auf der Webseite des Branchenverbandes FNB Gas e.V. können Marktteilnehmer die entsprechenden Ansprechpartner einsehen.

Wenn eine Leitung von Erdgas auf Wasserstoff umgestellt wird, wird sie im Rahmen dieses Prozesses durch die Nutzung für ein anderes Medium einer wesentlichen Änderung im Sinne der Gashochdruckleitungsverordnung unterzogen. Die Umstellung wird durch den Leitungsbetreiber geplant und in Verbindung mit einer gutachterlichen Äußerung eines Sachverständigen nach Gashochdruckleitungsverordnung der zu genehmigenden Behörde vorgelegt. Der Leitungsnetzbetreiber und der Sachverständige erstellen für jede einzelne Leitung einen Maßnahmenkatalog der notwendigen durchzuführenden Schritte (Einzelbegutachtung). Dieser wird durch den Leitungsnetzbetreiber unter Aufsicht des Sachverständigen abgearbeitet. In Abhängigkeit vom Zustand der Leitung und des daraus resultierenden Maßnahmenkatalogs kann dies mehrere Jahre dauern. Im Rahmen des Umstellungsprozesses wird das Erdgas aus der Leitung beispielsweise über Verdichter entleert und anschließend werden im drucklosen Zustand weitere Anpassungsmaßnahmen durchgeführt. Im Anschluss wird die Leitung mit Wasserstoff begast und befüllt, um dann in ein reguläres Transportregime überzugehen.

Für das Wasserstoff-Kernnetz werden in großem Umfang bestehende Erdgasleitungen für Wasserstoff umgerüstet – rund 60 % des Kernnetzes. Die Erdgasbedarfe werden bis zum Jahr 2045 zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität fortlaufend abnehmen. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass das verbleibende Fernleitungsnetz die voraussichtlich noch bestehenden Erdgasbedarfe bedienen kann. Dadurch werden an einigen Stellen sogenannte erdgasverstärkende Maßnahmen nötig. Hierbei handelt es sich meist um kurze Streckenabschnitte, teilweise von unter einem Kilometer (insgesamt rund 560 km).

Der Neubau einer Wasserstoffleitung wird aller Voraussicht nach etwa fünf bis acht Jahre dauern. Dies steht in Abhängigkeit von der Länge des Projektes aber auch von der Dauer und den Anforderungen im Genehmigungsverfahren.
Die Errichtung von Neubauleitungen ist dabei deutlich teurer und zeitintensiver als die Umstellung bestehender Erdgasleitungen, weshalb das Kernnetz zu einem Großteil aus Umstellungsleitungen bestehen wird. Durch das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz sollen relevante Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren beschleunigt und vereinfacht werden.

Grundlage für die Modellierung des Kernnetzes bildet ein Szenario, das anhand hierfür entwickelter Kriterien gesetzt wurde. Das festgelegte Szenario hat steuernde Funktion für den Umfang des Kernnetzes. Das Kernnetz soll gemäß § 28r Abs.1 EnWG ein deutschlandweites und ausbaufähiges Wasserstoffnetz für den überregionalen Transport sein und die derzeit bekannten großen Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff in Deutschland erreichen. Vor diesem Hintergrund werden im Kernnetz zunächst IPCEI-Projekte (Important Projects of Common European Interest) und PCI/PMI-Projekte (Projects of Common/Mutual Interest) berücksichtigt sowie Projekte, die der Einbindung in ein europäisches Wasserstoffnetz dienen. Ergänzend kommen weitere Kriterien zur Anwendung: Projekte, die Industriezweigen zuzuordnen sind, bei denen aus heutiger Sicht alternativ zur Wasserstoffnutzung keine sinnvolle Option zur Dekarbonisierung des Industrieprozesses besteht (u.a. Eisen und Stahl, Chemie, Raffinerien, Glasindustrie, Keramik). Berücksichtigt werden außerdem Reallabore der Energiewende, Wasserstoff-Speicherprojekte und große KWK-Kraftwerksstandorte (solche mit mehr als 100 MW elektrischer KWK-Leistung) stellvertretend für zukünftige Wasserstoff-Kraftwerke. Außerdem sollen ausreichende Anschlussmöglichkeiten für Erzeugungsregionen und Elektrolyseure entsprechend den Ausbaupfaden der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) gewährleistet und eine regionale Ausgewogenheit hergestellt werden.

Nein, das Kernnetz bildet nur die Basis und ist nicht die endgültige Ausbaustufe der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland. Die zweite Stufe der Wasserstoff-Transportnetzplanung beschreibt ein überregionales „flächenversorgendes“ Wasserstoffnetz, das durch szenario- und bedarfsbasierte Planung bestimmt werden wird. In diesem regulären Planungsprozess wird weiterer Netzausbaubedarf identifiziert, um zu einem bedarfsgerechten Wasserstoffnetz in Deutschland zu gelangen, an das weitere Wasserstoffverbraucher und -erzeuger sowie -speicher angeschlossen werden können. Im Rahmen dieser zweiten Stufe wird alle zwei Jahre auf rollierender Basis ein integrierter Netzentwicklungsplan (NEP) Gas und Wasserstoff entwickelt werden, was eine umfangreiche Konsultation miteinschließt. Im Juni 2026 soll dieser integrierte NEP erstmalig von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. In diesem Zuge können weitere Branchen und Sektoren bei der Netzplanung berücksichtigt werden.

Die perspektivische Einbindung des Kernnetzes in ein europäisches Wasserstoffnetz steht im Einklang mit der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) der Bundesregierung. Entlang der Wasserstoff-Importkorridore wird die Kooperation mit den jeweiligen Anrainerstaaten aufgebaut und vertieft. Ziel ist es darüber hinaus, mittelfristig eine stärkere und engere Kooperation mit interessierten EU-Mitgliedstaaten zu etablieren, die einen koordinierten Markthochlauf ermöglicht, gemeinsame Standards setzt, Abstimmungen erleichtert und koordinierte Importe ermöglicht. Ein Großteil des in Deutschland benötigten Wasserstoffs wird durch Importe abgedeckt werden, nach Einschätzung der Bundesregierung unter Auswertung der gängigen Szenarien werden bereits im Jahr 2030 rund 50 bis 70 % des Wasserstoffbedarfs durch Importe aus dem Ausland gedeckt werden. Projekte von gemeinsamem Interesse (PCI/PMI) sind bereits fester Bestandteil des Szenarios für das Wasserstoff-Kernnetz. Das sind grenzüberschreitende Infrastrukturprojekte, die die Energiesysteme der EU-Mitgliedstaaten (und ggf. darüber hinaus) miteinander verbinden. Detaillierte Erläuterungen zu den Annahmen bezüglich der Grenzüberganspunkte im Wasserstoff-Kernnetz befinden sich im Anhang des Kernnetzantrags.

Die Finanzierung des Kernnetz soll im Grundsatz vollständig privatwirtschaftlich erfolgen. Daher hat die Bundesregierung zusammen mit den Marktakteuren ein Finanzierungskonzept entwickelt, das privatwirtschaftliche Investitionen anreizt und die vollständige Finanzierung des Wasserstoffkernnetzes über Netzentgelte ermöglicht. Das Konzept enthält eine subsidiäre finanzielle Absicherung durch den Staat gegen unvorhersehbare Entwicklungen und verhindert, dass in den ersten Jahren sehr hohe Entgelte den Wasserstoffhochlauf gefährden. Deshalb werden die Netzentgelte für Wasserstoffabnehmer gedeckelt. Da in den ersten Jahren nur wenige Nutzer angeschlossen sein werden, können die anfänglich hohen Investitionskosten damit nicht voll auf die Nutzer umgelegt werden. Die auflaufenden Mindereinnahmen dieser ersten Phase werden durch spätere Mehreinnahmen ausgeglichen, wenn mehr Wasserstoffabnehmer an das Netz angeschlossen sind. Mit dieser „Entgeltverschiebung" tragen spätere Nutzer somit die Aufbaukosten des Netzes mit. Da spätere Nutzer von dem auskömmlich dimensionierten Netz und einem gelungenen Hochlauf profitieren, ist die zeitliche Streckung gerechtfertigt.

In der frühen Hochlaufphase entsteht durch die Deckelung des Hochlaufentgelts eine Differenz zwischen hohen Investitionskosten und geringen Einnahmen aus Netzentgelten angesichts weniger Anfangsnutzer. Diese Differenz kann aus einem Amortisationskonto zwischenfinanziert werden. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt mehr Nutzer an das Netz angeschlossen sind und die Einnahmen aus Netzentgelten die Kosten für Netzaufbau und -betrieb übersteigen, wird der entstandene Fehlbetrag im Amortisationskonto ausgeglichen. Sofern das Amortisationskonto bis 2055 aus heute nicht vorhersehbaren Gründen nicht ausgeglichen sein sollte, greift eine subsidiäre staatliche Absicherung. Dann gleicht der Bund den verbleibenden Fehlbetrag aus, die Betreiber des Wasserstoff-Kernnetzes beteiligen sich mit einem Selbstbehalt von bis zu 24 Prozent am Ausgleich des Fehlbetrags. Es wurde mit dem Zieljahr 2055 eine lange Laufzeit des Amortisationskontos gewählt, um auch bei Verzögerungen des Wasserstoff-Hochlaufs eine vollständige Finanzierung aus Netzentgelten zu gewährleisten.

Die Bundesregierung schafft eine staatliche Absicherung für den Fall, dass der Wasserstoff-Hochlauf entgegen der eigenen Pläne und Erwartungen scheitern oder sehr viel langsamer verlaufen sollte als heute von Experten prognostiziert. Denn gerade in Transformationsphasen kann es Innovationen und Veränderungen geben, die heute nicht absehbare Auswirkungen auf die Nachfrage nach Wasserstoff haben könnten. Wenn beispielsweise die Entwicklung einer Super-Batterie oder andere Methoden die Energiespeicherung revolutionieren sollten oder sich Wertschöpfungsketten verändern, könnte dies zu einem nachhaltigen Einbruch bzw. dem Ausbleiben der Nachfrage nach Wasserstoff führen. In solchen unwahrscheinlichen Szenarien blieben Entgelterlöse aus und der Staat müsste einen Fehlbetrag des Amortisationskontos ausgleichen, woran sich die Betreiber des Wasserstoff-Kernnetzes mit ihrem Selbstbehalt beteiligen. Diese subsidiäre staatliche Absicherung ist also wichtig, um privaten Investoren etwaig verbleibende Unsicherheit hinsichtlich eines gelingenden Wasserstoff-Hochlaufs zu nehmen. So überwinden wir das sogenannte Henne-Ei-Problem.

Ziel des Kernnetzes ist es, möglichst schnell und effizient die Grundlage für eine ausbaufähige Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland zu legen. Daher wird im ersten Schritt die überregionale Transportebene realisiert, die einen zügigen Hochlauf des Wasserstoffmarktes durch den Aufbau eines deutschlandweiten, effizienten, schnell realisierbaren, ausbaufähigen und klimafreundlichen Wasserstoff-Kernnetzes ermöglicht. Der weitere Ausbau folgt in der zweiten Stufe im Rahmen der integrierten Netzentwicklungsplanungen Gas/Wasserstoff.

Erdgas-Verteilnetzbetreiber (VNB) können einen wichtigen Beitrag zum Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland leisten. Die Umstellung bestehender Gasverteilnetzinfrastruktur und die Anbindung der Wasserstoffkunden über das Verteilernetz an die Wasserstoffinfrastruktur ist ein wichtiger Baustein für den Erfolg des Wasserstoffhochlaufs. Während der Fokus im Kernnetz auf der überregionalen Transportebene liegt, schaffen die Verteilernetze (Regional- und Ortsnetze) die Verbindung vom überregionalem Transportnetz zum Kunden (erste und letzte Meile). Ein erheblicher Anteil der bestehenden Hochdruckgasleitungen wird derzeit im Verteilnetzbereich betrieben. Die regionale Verteilung von Wasserstoff ist entscheidend, um Industriekunden, Speicher, Elektrolyseure und Erzeuger künftig mit Wasserstoff vor Ort zu versorgen. Für Wasserstoffverteilnetzbetreiber werden die Regulierung und der rechtliche Rahmen im Rahmen der Umsetzung der EU-Binnenmarkt-Richtlinie für Gas und Wasserstoff weiterentwickelt werden, so dass das Netz komplettiert wird.

Als zweite Stufe, die auf dem Wasserstoff-Kernnetz aufbaut, ist eine umfassende, turnusmäßige Netzentwicklungsplanung für Wasserstoff vorgesehen. Diese Planung soll in einem integrativen Prozess zusammen mit der Netzentwicklungsplanung für Erdgas erfolgen, um die Wechselwirkungen zwischen beiden Bereichen zu berücksichtigen und Synergien zu nutzen.

Zu diesem Zweck ist eine fortlaufende Netzentwicklungsplanung für Wasserstoff und Gas im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) etabliert und der notwendige rechtliche und regulatorische Rahmen gesetzt worden. Fernleitungsnetzbetreiber und regulierte Betreiber von Wasserstofftransportnetzen werden so im Rahmen eines integrativen Prozesses alle zwei Jahre einen Szenariorahmen und darauf aufbauend einen Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff erstellen. Die jeweilige Modellierung des Gasfernleitungsnetzes und des Wasserstofftransportnetzes soll dabei anhand bundeseinheitlicher Parameter erfolgen. Es wurde zudem eine Koordinierungsstelle (https://ko-nep.de/) errichtet, die den integrativen Prozess der Netzentwicklungsplanung unterstützend begleitet.

Das Wasserstoff-Kernnetz bildet als erste Stufe des Netzaufbaus das Grundgerüst für den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland – es ist der erste Schritt in einem sich entwickelnden Markt. Dieses Grundgerüst soll fortlaufend durch die Netzentwicklungsplanung weiterentwickelt werden. Ziel dieser zweiten Stufe ist es, auf Basis einer turnusmäßigen sowie szenario- und bedarfsbasierten Wasserstoff-Netzentwicklungsplanung, ein effizientes Wasserstoffnetz aufzubauen, das eine sichere und zuverlässige Energieversorgung ermöglicht.

Der eingereichte Kernnetz-Antrag der FNB (siehe https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Wasserstoff/Kernnetz/start.html) wird derzeit von der Bundesnetzagentur geprüft und nochmals öffentlich konsultiert. Frist für Stellungnahmen an die BNetzA ist der 06.08.2024. Innerhalb von zwei Monaten soll dann die Genehmigung bzw. ein etwaiges Änderungsverlangen durch die Bundesnetzagentur erfolgen. Nach der Genehmigung kann die Umsetzung des Kernnetzes begonnen werden, damit wie geplant bereits 2025 erste Kernnetz-Leitungen in Betrieb gehen können.

Im Rahmen der künftigen fortlaufenden Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff wurde am 01.07.2024 bereits der Entwurf eines Szenariorahmens für einen Netzentwicklungsplan vorgelegt, der u.a. Annahmen über die Entwicklung der Gewinnung oder Erzeugung, der Versorgung und des Verbrauchs von Gas und Wasserstoff zugrunde legt. Dieser wird noch in diesem Jahr von der Bundesnetzagentur konsultiert. Darauf aufbauend soll zum 31. Mai 2025 der erste integrierte Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff erstellt und bis zum 30. Juni 2026 von der Bundesnetzagentur bestätigt werden.