Das Wasserstoff-Kernnetz bildet das Grundgerüst für den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland. Zwischen 2025 und 2032 sollen laut Kernnetzantrag, den die Bundesnetzagentur am 22. Oktober 2024 genehmigt hat, schrittweise 9.040 Kilometer Wasserstoffleitungen deutschlandweit in Betrieb genommen werden. Es werden sowohl bestehende Erdgasleitungen umgewidmet als auch neue Wasserstoffleitungen gebaut. Ziel des Kernnetzes ist es, Erzeugungs- und Verbrauchszentren sowie Importpunkte miteinander zu verbinden. Das Wasserstoff-Kernnetz ist eine zentrale Zukunftsinfrastruktur, ohne die eine weitere Dekarbonisierung unserer Energieversorgung sowie wichtiger Industriezweige nicht gelingen kann. Die schnelle und effiziente Realisierung des Kernnetzes ist eine Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Markthochlauf der Wasserstoffwirtschaft.

Laut genehmigtem Kernnetz (Stand 22.10.2024), wozu die Fernleitungsnetzbetreiber den Antrag bei der Bundesnetzagentur im Juli 2024 eingereicht hatten, wird das Kernnetz 9.040 Kilometer umfassen. Die Leitungen sollen schrittweise im Zeitraum von 2025 bis 2032 in Betrieb genommen werden. Die Einspeise- bzw. Ausspeiseleistungen des Kernnetzes betragen rund 100 GW bzw. 87 GW. Im Rahmen des Kernnetzes wurden im Übrigen auf der Transportebene rund 470 Kilometer Leitungsinfrastrukturen von Erdgas-Verteilnetzbetreibern berücksichtigt. Das von den Fernleitungsnetzbetreiber eingereichte Kernnetz wurde von der Bundenetzagentur mit kleineren Anpassungen am 22. Oktober 2024 genehmigt. Die Prüfung erfolgte gemäß § 28q EnWG. Die Planungen können nun vollständig in die Realisierung gehen. So sollen erste Kernnetz-Leitungen bereits im Jahr 2025 in Betrieb gehen.

Das dem Kernnetz zugrunde liegende Szenario mit festgelegten Kriterien hat sich nicht verändert, daher sind sowohl Einspeise- (100 GW) als auch Ausspeiseleistung (87 GW) des Kernnetzes unverändert geblieben. Die Bundesnetzagentur hat das von den Fernleitungsnetzbetreibern im Juli 2024 beantragte Kernnetz konsultiert und geprüft. Die Prüfung umfasste die Frage, ob die einzelnen Maßnahmen des beantragten Kernnetz die gesetzlichen Voraussetzungen des § 28q EnWG u.a. hinsichtlich Effizienz und überregionaler Transportfunktion erfüllen. Im Ergebnis umfasst das genehmigte Kernnetz 9.040 Kilometer Leitungen. Der Anteil der Umstellungsleitungen am gesamten Kernnetz beträgt rund 60 %.

Das Kernnetz beinhaltet Umstellungsleitungen, d.h. Leitungen, die derzeit noch für den Transport von Erdgas genutzt werden und auf den Wasserstoffbetrieb umgestellt werden, und Neubauleitungen sowie Verdichterstationen und Gasdruckregel- und Messanlagen (GDRM-Anlagen). Rund 60 % der Gesamtlänge des Kernnetzes bilden Umstellungsleitungen. Sogenannte Anschlussleitungen an einzelne Endabnehmer sind nicht Bestandteil des Wasserstoff-Kernnetzes, da der Fokus des Kernnetzes auf der überregionalen Transportebene liegt.

Grund für die vergleichsweise „engmaschigen“ Leitungen im Nordwesten Deutschlands sind die vielen Erzeugungsstandorte, die dort durch Elektrolyseur-Projekte entstehen werden. Außerdem sind im Nordwesten mehrere Importpunkte aus Nachbarländern vorgesehen. Daher muss ausreichend Transportkapazität vorhanden sein, damit der erzeugte und importierte Wasserstoff vom Nordwesten in die anderen Teile Deutschlands transportiert werden kann und dort ankommt, wo er gebraucht wird.

Laut genehmigtem Kernnetz sollen erste Leitungen bereits 2025 in Betrieb gehen. Denn: Das Kernnetz beinhaltet Wasserstoffleitungen mit planerischer Inbetriebnahme zwischen 2025 und 2032. Die Leitungen werden schrittweise in Betrieb gehen. Wichtig hierbei ist, dass die Versorgungssicherheit mit Erdgas zu jedem Zeitpunkt gewährleistet ist – es darf aufgrund von Umstellungen auf Wasserstoff keine Engpässe in der Erdgasversorgung geben. Dafür sind die erdgasverstärkenden Maßnahmen angedacht, welche zeitlich synchron laufen werden.

In § 28q Abs. 8 EnWG wurde eine zeitlich befristete Flexibilisierungsoption verankert. Demnach kann im Fall von verzögerten Wasserstoffbedarfen die Inbetriebnahme einzelner Leitungen von der Bundesnetzagentur bis zum Jahr 2037 verschoben werden. Dies kann im Rahmen der regulären Netzentwicklungsplanung erfolgen und gilt lediglich für bereits von der Bundesnetzagentur genehmigte Kernnetz-Leitungen. Zieljahr des gesamten Kernnetzes ist weiterhin 2032. Die Umstellungs- und Neubauleitungen des Kernnetzes sollen sukzessive von 2025 bis 2032 in Betrieb gehen. Die Flexibilisierungsoption ist also keine Verschiebung des Kernnetzes – sondern die Möglichkeit, im Einzelfall bereits genehmigte Leitungen später in Betrieb zu nehmen, falls sich die Bedarfe für diese konkrete Leitung erst später realisieren. Die Flexibilisierungsoption zielt darauf ab, potenziellen Leerstand zu vermeiden und somit Netzentgelte auf einem niedrigen Niveau zu halten, was eine Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Wasserstoffmarkthochlauf ist.

Im Rahmen der fortlaufenden, alle zwei Jahre stattfindenden Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff und im Einklang mit europarechtlichen Vorgaben ist im EnWG eine Überprüfung aller Maßnahmen des Kernnetzes durch die BNetzA vorgesehen, deren planerische Inbetriebnahme nach dem 31.12.2027 liegt. Dies ermöglicht einen bedarfsorientierten, sich mit dem Markthochlauf entwickelnden Netzaufbau, in den aktuelle Erkenntnisse und Marktentwicklungen einbezogen werden können. Im Rahmen dieser Bestätigung werden auch für Kernnetz-Leitungen, die bisher noch kein verantwortliches Unternehmen („Vorhabenträger“) haben, Vorhabenträger festgelegt. Projekte, für die bisher noch kein verantwortliches Unternehmen benannt wurde, werden durch die Fernleitungsnetzbetreiber im engen Austausch mit den Marktteilnehmern bis zur finalen Bestätigung im Netzentwicklungsplan konzeptionell weiterentwickelt, insbesondere mit Blick auf die raumordnerische Planung oder mögliche Trassenführungen. Auf der Webseite des Branchenverbandes FNB Gas e.V. können Marktteilnehmer die entsprechenden Ansprechpartner einsehen.

Wenn eine Leitung von Erdgas auf Wasserstoff umgestellt wird, findet durch die Nutzung für ein anderes Medium eine wesentliche Änderung im Sinne der Gashochdruckleitungsverordnung statt. Die Umstellung wird durch den Leitungsbetreiber in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigen nach Gashochdruckleitungsverordnung geplant, dieser Plan wird dann der zu genehmigenden Behörde vorgelegt. Der Leitungsnetzbetreiber und der Sachverständige erstellen für jede einzelne Leitung einen Maßnahmenkatalog (Einzelbegutachtung). Dieser wird durch den Leitungsnetzbetreiber unter Aufsicht des Sachverständigen abgearbeitet. In Abhängigkeit vom Zustand der Leitung kann dies mehrere Jahre dauern. Im Rahmen des konkreten Umstellungsprozesses wird das Erdgas aus der Leitung beispielsweise über Verdichter entleert und anschließend werden im drucklosen Zustand weitere Anpassungsmaßnahmen durchgeführt. Im Anschluss wird die Leitung mit Wasserstoff begast und befüllt, um dann in ein reguläres Transportregime überzugehen.

Für das Wasserstoff-Kernnetz werden in großem Umfang bestehende Erdgasleitungen für Wasserstoff umgerüstet – rund 60 % des Kernnetzes. Die Erdgasbedarfe werden bis zum Jahr 2045 zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität fortlaufend abnehmen. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass das verbleibende Fernleitungsnetz die voraussichtlich noch bestehenden Erdgasbedarfe bedienen kann. Dadurch werden an einigen Stellen sogenannte erdgasverstärkende Maßnahmen nötig. Für rund 5.000 Kilometer umgestellte Leitungen der Fernleitungsnetzbetreiber werden stellenweise sehr kurze erdgasverstärkende Neubauleitungen notwendig. Hierbei handelt es sich meist um kurze Streckenabschnitte, teilweise von unter einem Kilometer.

Der Neubau einer Wasserstoffleitung wird aller Voraussicht nach etwa fünf bis acht Jahre dauern. Dies steht in Abhängigkeit von der Länge des Projektes aber auch von der Dauer und den Anforderungen im Genehmigungsverfahren. Die Errichtung von Neubauleitungen ist dabei deutlich teuer und zeitintensiver als die Umstellung bestehender Erdgasleitungen, weshalb das Kernnetz zu einem Großteil aus Umstellungsleitungen bestehen wird. Durch das im parlamentarischen Verfahren befindliche Wasserstoffbeschleunigungsgesetz sollen relevante Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren beschleunigt und vereinfacht werden.

Grundlage für die Modellierung des Kernnetzes bildet ein Szenario, das anhand hierfür entwickelter Kriterien gesetzt wurde. Das festgelegte Szenario hat steuernde Funktion für den Umfang des Kernnetzes. Das Kernnetz soll gemäß § 28r Abs.1 EnWG ein deutschlandweites und ausbaufähiges Wasserstoffnetz für den überregionalen Transport sein und die derzeit bekannten großen Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff in Deutschland erreichen. Vor diesem Hintergrund werden im Kernnetz zunächst IPCEI-Projekte (Important Projects of Common European Interest) und PCI/PMI-Projekte (Projects of Common/Mutual Interest) berücksichtigt sowie Projekte, die der Einbindung in ein europäisches Wasserstoffnetz dienen. Ergänzend kommen weitere Kriterien zur Anwendung: Projekte, die Industriezweigen zuzuordnen sind, bei denen aus heutiger Sicht alternativ zur Wasserstoffnutzung keine sinnvolle Option zur Dekarbonisierung des Industrieprozesses besteht (u.a. Eisen und Stahl, Chemie, Raffinerien, Glasindustrie, Keramik). Berücksichtigt werden außerdem Reallabore der Energiewende, Wasserstoff-Speicherprojekte und große KWK-Kraftwerksstandorte (solche mit mehr als 100 MW elektrischer KWK-Leistung) stellvertretend für zukünftige Wasserstoff-Kraftwerke. Außerdem sollen ausreichende Anschlussmöglichkeiten für Erzeugungsregionen bzw. Elektrolyseure entsprechend den Ausbaupfaden der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) gewährleistet und eine regionale Ausgewogenheit hergestellt werden.

Nein, das Kernnetz bildet nur die Basis und ist nicht die endgültige Ausbaustufe der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland. Die zweite Stufe der Wasserstoff-Transportnetzplanung beinhaltet eine szenario- und bedarfsbasierte Weiterentwicklung des Kernnetzes. In diesem regulären Planungsprozess wird weiterer Netzausbaubedarf identifiziert, um zu einem bedarfsgerechten Wasserstoffnetz in Deutschland zu gelangen, an das weitere Wasserstoffverbraucher und -erzeuger sowie -speicher angeschlossen werden können. Im Rahmen dieser zweiten Stufe wird alle zwei Jahre ein integrierter Netzentwicklungsplan (NEP) Gas und Wasserstoff entwickelt, was eine umfangreiche Konsultation miteinschließt. Im Juni 2026 soll dieser integrierte NEP erstmalig von der Bundesnetzagentur genehmigt werden.

Die perspektivische Einbindung des Kernnetzes in ein europäisches Wasserstoffnetz steht im Einklang mit der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) und der Wasserstoff-Importstrategie der Bundesregierung. Ziel ist es, eine stärkere und engere Kooperation mit interessierten EU-Mitgliedstaaten zu etablieren, die einen koordinierten Markthochlauf ermöglicht, gemeinsame Standards setzt, Abstimmungen erleichtert und koordinierte Importe ermöglicht. Ein Großteil des in Deutschland benötigten Wasserstoffs wird durch Importe abgedeckt werden, nach Einschätzung der Bundesregierung unter Auswertung der gängigen Szenarien werden bereits im Jahr 2030 rund 50 bis 70 % des Wasserstoffbedarfs durch Importe aus dem Ausland gedeckt werden. Projekte von gemeinsamem Interesse (PCI/PMI) sind bereits fester Bestandteil des Szenarios für das Wasserstoff-Kernnetz. Das sind grenzüberschreitende Infrastrukturprojekte, die die Energiesysteme der EU-Mitgliedstaaten (und ggf. darüber hinaus) miteinander verbinden.

Die Finanzierung des Kernnetz soll im Grundsatz vollständig privatwirtschaftlich erfolgen. Daher hat die Bundesregierung zusammen mit den Marktakteuren ein Finanzierungskonzept entwickelt, das privatwirtschaftliche Investitionen anreizt und die vollständige Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes – wie bei Erdgas und Strom – über Netzentgelte ermöglicht. Da es jedoch am Anfang relativ wenige Abnehmer geben wird, können die Investitionskosten nicht voll auf die Nutzer umgelegt werden – daher werden die Netzentgelte gedeckelt. Ein Amortisationskonto sorgt dafür, dass die Mindereinnahmen der ersten Phase durch spätere Mehreinnahmen ausgeglichen werden, wenn mehr Wasserstoffabnehmer an das Netz angeschlossen sind. Mit Ausnahme der von Bund und Ländern geförderten Important Project of Common European Interest (IPCEI) Leitungsprojekte fließen keine Bundesmittel in die Kernnetzleitungen – das Finanzierungskonzept enthält lediglich eine subsidiäre finanzielle Absicherung des Bundes gegen unvorhersehbare Entwicklungen.

In der frühen Hochlaufphase entsteht durch die Deckelung des Hochlaufentgelts eine Differenz zwischen hohen Investitionskosten und geringen Einnahmen aus Netzentgelten angesichts weniger Anfangsnutzer. Diese Differenz kann aus einem Amortisationskonto zwischenfinanziert werden. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt mehr Nutzer an das Netz angeschlossen sind und die Einnahmen aus Netzentgelten die Kosten für Netzaufbau und -betrieb übersteigen, wird der entstandene Fehlbetrag im Amortisationskonto ausgeglichen. Sofern das Amortisationskonto bis 2055 aus heute nicht vorhersehbaren Gründen nicht ausgeglichen sein sollte, greift eine subsidiäre staatliche Absicherung. Dann gleicht der Bund den verbleibenden Fehlbetrag aus, die Betreiber des Wasserstoff-Kernnetzes beteiligen sich mit einem Selbstbehalt von bis zu 24 Prozent am Ausgleich des Fehlbetrags. Es wurde mit dem Zieljahr 2055 eine lange Laufzeit des Amortisationskontos gewählt, um auch bei Verzögerungen des Wasserstoff-Hochlaufs eine vollständige Finanzierung aus Netzentgelten zu gewährleisten.

Die Bundesregierung schafft eine staatliche Absicherung für den Fall, dass der Wasserstoff-Hochlauf entgegen der eigenen Pläne und Erwartungen scheitern oder sehr viel langsamer verlaufen sollte als heute von Experten prognostiziert. Denn gerade in Transformationsphasen kann es Innovationen und Veränderungen geben, die heute nicht absehbare Auswirkungen auf die Nachfrage nach Wasserstoff haben könnten. Wenn beispielsweise die Entwicklung einer Super-Batterie oder andere Methoden die Energiespeicherung revolutionieren sollten oder sich Wertschöpfungsketten verändern, könnte dies zu einem nachhaltigen Einbruch bzw. dem Ausbleiben der Nachfrage nach Wasserstoff führen. In solchen unwahrscheinlichen Szenarien blieben Entgelterlöse aus und der Staat müsste einen Fehlbetrag des Amortisationskontos ausgleichen, woran sich die Betreiber des Wasserstoff-Kernnetzes mit ihrem Selbstbehalt beteiligen. Diese subsidiäre staatliche Absicherung ist also wichtig, um privaten Investoren etwaig verbleibende Unsicherheit hinsichtlich eines gelingenden Wasserstoff-Hochlaufs zu nehmen. So überwinden wir das sogenannte Henne-Ei-Problem.

Ziel des Kernnetzes ist es, möglichst schnell und effizient die Grundlage für eine ausbaufähige Wasserstoff-Infrastruktur in Deutschland zu legen. Mit dem Kernnetz sollen im ersten Schritt zentrale Wasserstoff-Standorte auf der überregionalen Transportebene angeschlossen werden. So wird die Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Wasserstoff-Hochlauf geschaffen. Die szenario- und bedarfsorientierte Weiterentwicklung des Kernnetzes erfolgt in der zweiten Stufe im Rahmen der integrierten Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff.

Erdgas-Verteilnetzbetreiber (VNB) können einen wichtigen Beitrag zum Aufbau der Wasserstoff-Infrastruktur in Deutschland leisten. Die Umstellung bestehender Gasverteilnetzinfrastruktur und die Anbindung der Wasserstoffkunden über das Verteilnetz ist ein wichtiger Baustein für den Erfolg des Wasserstoffhochlaufs. Während der Fokus des Kernnetzes auf dem überregionalen Transport liegt, schaffen die Verteilernetze (Regional- und Ortsnetze) die Verbindung vom überregionalem Transportnetz zum Kunden (erste und letzte Meile). Ein erheblicher Anteil der bestehenden Hochdruckgasleitungen wird derzeit im Verteilnetzbereich betrieben. Die regionale Verteilung von Wasserstoff ist entscheidend, um Industriekunden, Speicher und Elektrolyseure künftig mit Wasserstoff vor Ort zu versorgen. Für künftige Wasserstoff-Verteilnetzbetreiber werden die Regulierung und der rechtliche Rahmen im Rahmen der Umsetzung der EU-Binnenmarkt-Richtlinie für Gas und Wasserstoff weiterentwickelt werden. Im Rahmen des Kernnetzes wurden im Übrigen auf der überregionalen Transportebene bereits rund 470 Kilometer Leitungsinfrastrukturen von Erdgas-Verteilnetzbetreibern berücksichtigt.

Als zweite Stufe ist zur Weiterentwicklung des Kernnetzes eine umfassende, turnusmäßige Netzentwicklungsplanung für Wasserstoff vorgesehen. Diese Planung erfolgt in einem integrativen Prozess zusammen mit der Netzentwicklungsplanung für Erdgas, um die Wechselwirkungen zwischen beiden Bereichen zu berücksichtigen und Synergien zu nutzen.

Zu diesem Zweck ist eine integrierte Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) etabliert und der notwendige rechtliche und regulatorische Rahmen gesetzt worden. Fernleitungsnetzbetreiber und regulierte Betreiber von Wasserstofftransportnetzen erstellen so im Rahmen eines integrativen Prozesses alle zwei Jahre einen Szenariorahmen und darauf aufbauend einen Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff. Die jeweilige Modellierung des Gasfernleitungsnetzes und des Wasserstofftransportnetzes soll dabei anhand bundeseinheitlicher Parameter erfolgen. Es wurde zudem eine Koordinierungsstelle (https://ko-nep.de/) errichtet, die den integrativen Prozess der Netzentwicklungsplanung unterstützend begleitet.

Das Wasserstoff-Kernnetz bildet als erste Stufe des Netzaufbaus das Grundgerüst für der Wasserstoff-Transportinfrastruktur in Deutschland – es ist der erste Schritt in einem sich entwickelnden Markt. Dieses Grundgerüst soll turnusmäßig durch die Netzentwicklungsplanung weiterentwickelt werden. Ziel dieser zweiten Stufe ist es, auf Basis einer szenario- und bedarfsbasierten Netzentwicklungsplanung, ein vermaschtes Wasserstoff-Transportnetz aufzubauen, das der Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs dient.

Der eingereichte Kernnetz-Antrag der Fernleitungsnetzbetreiber wurde am 22. Oktober 2024 von der Bundesnetzagentur genehmigt. Somit kann die Realisierung des Kernnetzes wie geplant beginnen. Bereits im Jahr 2025 sollen erste Kernnetz-Leitungen in Betrieb gehen.

Parallel dazu ist der Prozess zur Erstellung des ersten integrierten Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff angelaufen. Die neu eingerichtete Koordinierungsstelle https://ko-nep.de/ hat dazu am 1. Juli 2024 der Entwurf eines Szenariorahmens für den Netzentwicklungsplan vorgelegt, der u.a. Annahmen über die Entwicklung der Gewinnung oder Erzeugung, der Versorgung und des Verbrauchs von Gas und Wasserstoff zugrunde legt. Dieser wurde von der Bundesnetzagentur bis 30. September 2024 konsultiert. Nach abgeschlossener Prüfung wird die Bundesnetzagentur den Szenariorahmen bis Ende 2024/Anfang 2025 genehmigen. Darauf aufbauend soll zum 31. Mai 2025 der erste integrierte Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff von der Koordinierungsstelle erstellt und bis zum 30. Juni 2026 von der Bundesnetzagentur bestätigt werden.