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Artikel - Mittelstandsfinanzierung

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital

Einleitung

INVEST bringt Start-ups und private Investierende zusammen, die an mutige Ideen glauben. Das Förderprogramm mobilisiert mehr privates Wagniskapital von Business Angels und hilft somit Start-ups dabei, leichter einen Investierenden zu finden.

Zum 6. März 2024 tritt eine neue INVEST-Förderrichtlinie in Kraft. Die Höhe des Erwerbszuschusses beträgt dann 15% (statt bisher 25%) der Investitionssumme.

Start-ups scheitern häufig schon in der Anfangsphase, weil ihnen das nötige Wagniskapital fehlt. Genau hier setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit dem Förderprogramm INVEST an. INVEST besteht aus einem Erwerbszuschuss und einem Exitzuschuss: Mit dem Erwerbszuschuss erhalten Business Angels 15 Prozent ihrer Investition steuerfrei erstattet, wenn sie sich mit mindestens 10.000 Euro Wagniskapital an Start-ups beteiligen. Mit dem Exitzuschuss können auch Steuern auf Gewinne aus den Investments pauschal erstattet werden.

Wagniskapital mobilisieren und Zugang verbessern

Auf diese Weise unterstützt INVEST einerseits junge innovative Unternehmen bei der Suche nach einem/r Kapitalgeber/in für das benötigte Startkapital. Andererseits motiviert das Förderprogramm private Investierende – insbesondere Business Angels – überhaupt oder mehr als bisher Wagniskapital für diese Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

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Zahlen und Fakten Stand: 31.12.2023

1,5
Symbolicon für Geld

Milliarden Euro
Wagniskapital hat INVEST seit Mai 2013 mobilisiert

19.802
Symbolicon für Summe in Euro

Investments
wurden seit Mai 2013 bewilligt

78.000
Symbolicon für Eurostapel

Euro
Wagniskapital hat jeder Kapitalgeber durchschnittlich in ein Start-up investiert

58
Symbolicon für WLAN

Prozent
aller Unternehmen, an denen sich Investierende beteiligt haben, kommen aus der IKT-Branche.

Funktionsweise

INVEST im Detail

INVEST ist passgenau auf die Zielgruppe zugeschnitten. Damit kann INVEST den Besonderheiten des privaten Wagniskapitalmarkts in Deutschland gerecht werden.

Die INVEST-Förderung besteht zunächst aus einem Erwerbszuschuss. Veräußert der Investierende seine Anteile zu einem späteren Zeitpunkt, kann er/sie zusätzlich von einem Exitzuschuss profitieren.

Erwerbszuschuss fällt direkt beim Kauf der Anteile an

Den Erwerbszuschuss erhalten private Investierende (Business Angels), die Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben und die Beteiligung mindestens drei Jahre lang halten. Er beträgt 15 Prozent der Investitionssumme. Der Investierende muss dem Unternehmen mindestens 10.000 Euro zur Verfügung stellen. Ist die Zahlung daran geknüpft, dass das Unternehmen bestimmte Meilensteine erreicht, muss jede einzelne Zahlung mindestens 10.000 Euro betragen. Pro Investment wird eine Investitionssumme bis maximal 333.333,33 Euro gefördert (also maximaler Erwerbszuschuss von 50.000 Euro pro Einzelinvestment). Jeder Investierende kann für Beteiligungen in Höhe von bis zu 666.666,66 Euro Erwerbszuschüsse (also maximal 100.000 Euro) erhalten. Danach ist sein/ihr „INVEST-Budget“ aufgebraucht und weitere Erwerbszuschüsse können nicht mehr bewilligt werden. So sollen vor allem First Time Angel motiviert werden, dem Wagniskapitalmarkt beizutreten und dauerhaft im Markt zu bleiben.

Exitzuschuss kompensiert Steuer auf Veräußerungsgewinn

Zusätzlich kann die Steuer, die auf einen Veräußerungsgewinn entfällt, pauschal mit einem Exitzuschuss kompensiert werden. Dabei erhält der Investierende eine pauschale Steuerkompensation in Höhe von 25 Prozent des Gewinns, der aus der Veräußerung seiner mit dem Erwerbszuschuss geförderten Anteile erzielt wurde. Der Exitzuschuss ist auf 25 Prozent des Investitionsbetrages der INVEST-Anteile begrenzt und natürlichen Personen vorbehalten.

Erwerbszuschuss und Exitzuschuss dürfen zusammen die Hälfte des ursprünglichen Investitionsbetrags nicht übersteigen. Pro Unternehmen können Beteiligungen mehrerer Investierender von insgesamt bis zu 3 Millionen Euro pro Kalenderjahr mit dem Erwerbszuschuss gefördert werden. Der Erwerbszuschuss und der Exitzuschuss sind von den Ertragssteuern befreit und verbessern so den Anreiz zur Mobilisierung von privatem Wagniskapital deutlich.

Evaluationen und Anpassungen der Förderrichtlinie

Um den Besonderheiten des privaten Wagniskapitalmarkts in Deutschland noch besser gerecht zu werden, wird das INVEST-Programm regelmäßig umfassend evaluiert und die Förderrichtlinie auf dieser Grundlage entsprechend angepasst. Bisher wurde INVEST im Jahr 2016 vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), im Jahr 2019 durch ExperConsult (Lang- und Kurzfassung) und im Jahr 2022 erneut vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) (Lang- und Kurzfassung) evaluiert. Zuletzt wurde die Förderrichtlinie zum 6. März 2024 angepasst. Die aktuelle Förderrichtlinie finden Sie hier.

INVEST: Das Förderprogramm einfach erklärt

INVEST bringt Start-ups und private Investierende zusammen, die an mutige Ideen glauben – damit privates Wagniskapital von Business Angels und junge Unternehmen leichter zueinander finden. Der Animationsfilm erklärt, wie INVEST funktioniert und an wen sich das Förderprogramm richtet.

INVEST: Das Förderprogramm einfach erklärt

Voraussetzungen und Förderbedingungen

Fördervoraussetzungen für Start-ups und Investierende

Vom INVEST-Förderprogramm profitieren einerseits junge innovative Unternehmen, die auf der Suche nach Wagniskapital/Startkapital sind, andererseits private Investierende (Business Angels), die sich mit Wagniskapital an einem jungen Unternehmen beteiligen wollen.

Voraussetzungen für Start-ups

Im Rahmen der Antragstellung für INVEST beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird den Unternehmen bescheinigt, dass sie alle Voraussetzungen für eine förderfähige Beteiligung von Investierenden erfüllen. Mit dieser Bescheinigung und Informationen zu INVEST können die Unternehmen dann bei potenziellen Investierenden um Startkapital werben. Zusätzlich stellt das BAFA den Unternehmen ein Förderfähigkeitslogo zur Verfügung. Damit können sie auf ihre INVEST-Förderfähigkeit hinweisen. Voraussetzungen sind dabei:

  • nicht älter als sieben Jahre
  • weniger als 50 beschäftigte Personen (Vollzeitäquivalente)
  • Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens zehn Millionen Euro
  • Kapitalgesellschaft oder eingetragene Genossenschaft mit Hauptsitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und mindestens einer Zweigniederlassung in Deutschland, die im Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen ist, oder einer Betriebsstätte, die im Gewerberegister eingetragen ist
  • nachweislich innovativ: Das Unternehmen gehört gemäß Handels- oder Genossenschaftsregister einer als innovativ definierten Branche an, ist Inhaber eines Patentes oder hat in den zwei Jahren vor Antragstellung eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt in Anspruch genommen oder einen Innovationspreis erhalten. Die Innovativität kann auch durch ein gesondertes Kurzgutachten eines benannten unabhängigen Gutachters nachgewiesen werden.
  • fortlaufend wirtschaftlich aktiv beziehungsweise nimmt seine Geschäftstätigkeit spätestens ein Jahr nach Abschluss der Beteiligung auf

Voraussetzungen für einen förderfähigen Investierenden

Für private Investierende (Business Angels), die sich mit Wagniskapital an einem jungen Unternehmen beteiligen wollen, verringert INVEST das Risiko einer Kapitalbeteiligung. Durch den Erwerbszuschuss erwirbt der Investierende die Geschäftsanteile günstiger, sie verbleiben jedoch komplett bei ihm/ihr. Scheitert das Unternehmen (Liquidation oder Insolvenzantrag), muss er/sie den Erwerbszuschuss nicht zurückzahlen. Verkauft der Investierende nach einer Mindesthaltedauer von drei Jahren seine/ihre Anteile mit Gewinn, wird die fällige Steuer auf den Veräußerungsgewinn pauschal mit dem Exitzuschuss (25 Prozent des Gewinns) erstattet. Die Voraussetzungen für die Einstufung als förderfähiger Investierender sind:

  • natürliche Person, deren Hauptwohnsitz im EWR liegt und die nicht mit dem Unternehmen verbunden ist
  • alternativ: Investition über Beteiligungs-GmbH oder UG: Der Investierende kann für die Bewilligung des Erwerbszuschusses die Anteile am Unternehmen auch über eine Beteiligungs-GmbH oder auch UG (haftungsbeschränkt) mit maximal zehn Gesellschaftern/innen zeichnen. Der Geschäftszweck der GmbH/UG muss das Eingehen und Halten beziehungsweise Veräußern von Beteiligungen enthalten. Weitere zulässige Geschäftszwecke sind Vermögensverwaltung und Beratung. Beteiligungs-GmbHs oder UGs haben jedoch keinen Anspruch auf den Exitzuschuss.
  • Erwerb von neu ausgegebenen Anteilen (kein Erwerb von bereits bestehenden Anteilen von einem/r anderen Gesellschafter/in)
  • Erwerb auf eigene Rechnung und vom eigenen Geld (keine Kreditfinanzierung der Anteile)
  • Dauer der Beteiligung: mindestens drei Jahre lang (sogenannte Mindesthaltedauer)
  • Investitionsentscheidung auf Basis eines vorgelegten Businessplans
  • Beteiligung an allen Chancen und Risiken des Unternehmens. Marktübliche Liquidationspräferenzen und Anti-Dilution-Regelungen sind zulässig.
  • Anteile können auch über ein Wandeldarlehen erworben werden. In diesem Fall erfolgt die Auszahlung erst nach der Wandelung.
  • Um den Exitzuschuss zu erhalten, muss der Investierende eine natürliche Person sein, beim Erwerb der Anteile den Erwerbszuschuss erhalten haben, die dreijährige Mindesthaltedauer einhalten und darf die Anteile nicht länger als zehn Jahre halten. Außerdem muss der Gewinn der Veräußerung mindestens 2.000 Euro betragen.
Junge Gründerinnen und Gründer sprechen über eine Zeichnung; Thema Existenzgründung; Quelle: Getty Images/Emely

© Getty Images/Emely

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Antragsverfahren

Schritt für Schritt: So funktioniert das Antragsverfahren

Antrag auf Förderfähigkeit.

Im normalen Antragsverfahren reicht zunächst das Unternehmen einen Online-Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein. Zu diesem Zeitpunkt kann das Unternehmen entweder noch auf der Suche nach Investierenden sein oder bereits einen Investierenden für Wagniskapital gefunden haben. Das BAFA bescheinigt dem Unternehmen die Förderfähigkeit.

Antrag auf den Erwerbszuschuss

Anschließend stellt der Investierende einen Online-Antrag beim BAFA. Das BAFA prüft diesen Antrag formal und erteilt dem Investierenden einen Bewilligungsbescheid.

Der Beteiligungsvertrag bzw. Wandeldarlehensvertrag zwischen Investierendem und Unternehmen darf erst abgeschlossen werden, wenn der Investierende seinen Antrag auf den Erwerbszuschuss gestellt hat. Der Bewilligungsbescheid des BAFA muss dafür jedoch noch nicht vorliegen.

Auszahlung des Erwerbszuschusses

Nachdem der Investierende die Zahlung für die Anteile vorgenommen hat bzw. das Wandeldarlehen in Anteile gewandelt hat, fordert er/sie die Auszahlung des Erwerbszuschusses (steuerfreie Erstattung von 15 Prozent seiner/ihrer Investition) beim BAFA an. Hierfür müssen dann auch entsprechende Verträge oder Dokumente vorliegen, aus denen die Beteiligung hervorgeht.

Beteiligt sich der Investierende an einem Gründungsvorhaben, reicht zuerst der Investierende seinen/ihren Antrag auf den Erwerbszuschuss ein. Das Unternehmen stellt dann seinen Antrag auf Förderfähigkeit, wenn es gegründet und in das Handelsregister bzw. Genossenschaftsregister eingetragen ist.

Antrag auf den Exitzuschuss

Für den Exitzuschuss kann der Investierende frühestens nach Ablauf der dreijährigen Mindesthaltedauer einen Online-Antrag beim BAFA auf den Exitzuschuss stellen und dem BAFA nachweisen, dass er/sie die Unternehmensanteile veräußert hat und welchen Gewinn er/sie erzielt hat. Der Exitzuschuss ist auf 25 Prozent des Kaufpreises der erworbenen und INVEST-geförderten Anteile begrenzt. Somit sind Erwerbs- und Exitzuschuss zusammen auf die Hälfte der Investitionssumme begrenzt.

Das onlinebasierte Antragsverfahren ist bewusst sehr schlank gehalten, damit die Investierenden schnell und unbürokratisch ihre Unterstützung für die Bereitstellung von Wagniskapital erhalten können.

Die Förderrichtlinie zum Programm finden Sie hier (PDF, 986 KB).

Das INVEST-Programm in 5 Schritten erklärt

Häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“

Wie ist der Ablauf des Antragsverfahrens des Förderprogramms "INVEST - Zuschuss für Wagniskapital“ (Erwerbszuschuss)?

Zur Antwort Öffnet Einzelsicht

Bis wann muss der Antrag des Investierenden spätestens gestellt sein?

Zur Antwort Öffnet Einzelsicht

Wann kann frühestens die Investitionssumme bzw. die Darlehenssumme beim Wandeldarlehen an das Unternehmen überwiesen werden?

Zur Antwort Öffnet Einzelsicht

Weiterführende Informationen

Kampagnenmotiv INVEST - Zuschuss für Wagniskapital; Quelle: BMWi

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