Die INVEST-Förderung besteht zunächst aus einem Erwerbszuschuss. Veräußert der Investierende seine Anteile zu einem späteren Zeitpunkt, kann er/sie zusätzlich von einem Exitzuschuss profitieren.
Erwerbszuschuss fällt direkt beim Kauf der Anteile an
Den Erwerbszuschuss erhalten private Investierende (Business Angels), die Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben und die Beteiligung mindestens drei Jahre lang halten. Er beträgt 15 Prozent der Investitionssumme. Der Investierende muss dem Unternehmen mindestens 10.000 Euro zur Verfügung stellen. Ist die Zahlung daran geknüpft, dass das Unternehmen bestimmte Meilensteine erreicht, muss jede einzelne Zahlung mindestens 10.000 Euro betragen. Pro Investment wird eine Investitionssumme bis maximal 333.333,33 Euro gefördert (also maximaler Erwerbszuschuss von 50.000 Euro pro Einzelinvestment). Jeder Investierende kann für Beteiligungen in Höhe von bis zu 666.666,66 Euro Erwerbszuschüsse (also maximal 100.000 Euro) erhalten. Danach ist sein/ihr „INVEST-Budget“ aufgebraucht und weitere Erwerbszuschüsse können nicht mehr bewilligt werden. So sollen vor allem First Time Angel motiviert werden, dem Wagniskapitalmarkt beizutreten und dauerhaft im Markt zu bleiben.
Exitzuschuss kompensiert Steuer auf Veräußerungsgewinn
Zusätzlich kann die Steuer, die auf einen Veräußerungsgewinn entfällt, pauschal mit einem Exitzuschuss kompensiert werden. Dabei erhält der Investierende eine pauschale Steuerkompensation in Höhe von 25 Prozent des Gewinns, der aus der Veräußerung seiner mit dem Erwerbszuschuss geförderten Anteile erzielt wurde. Der Exitzuschuss ist auf 25 Prozent des Investitionsbetrages der INVEST-Anteile begrenzt und natürlichen Personen vorbehalten.
Erwerbszuschuss und Exitzuschuss dürfen zusammen die Hälfte des ursprünglichen Investitionsbetrags nicht übersteigen. Pro Unternehmen können Beteiligungen mehrerer Investierender von insgesamt bis zu 3 Millionen Euro pro Kalenderjahr mit dem Erwerbszuschuss gefördert werden. Der Erwerbszuschuss und der Exitzuschuss sind von den Ertragssteuern befreit und verbessern so den Anreiz zur Mobilisierung von privatem Wagniskapital deutlich.
Evaluationen und Anpassungen der Förderrichtlinie
Um den Besonderheiten des privaten Wagniskapitalmarkts in Deutschland noch besser gerecht zu werden, wird das INVEST-Programm regelmäßig umfassend evaluiert und die Förderrichtlinie auf dieser Grundlage entsprechend angepasst. Bisher wurde INVEST im Jahr 2016 vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), im Jahr 2019 durch ExperConsult (Lang- und Kurzfassung) und im Jahr 2022 erneut vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) (Lang- und Kurzfassung) evaluiert. Zuletzt wurde die Förderrichtlinie zum 6. März 2024 angepasst. Die aktuelle Förderrichtlinie finden Sie hier.
INVEST: Das Förderprogramm einfach erklärt
INVEST bringt Start-ups und private Investierende zusammen, die an mutige Ideen glauben – damit privates Wagniskapital von Business Angels und junge Unternehmen leichter zueinander finden. Der Animationsfilm erklärt, wie INVEST funktioniert und an wen sich das Förderprogramm richtet.