Die europäische Energiestatistik-VO fordert von den Mitgliedstaaten, ab 2024 Wasserstoff als Energieträger zu erfassen und der EU-KOM zu übermitteln. Dem kommt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit dem Entwurf der Rechtsverordnung zur energiestatistischen Erhebung von Wasserstoff nach. Auf Basis dieser VO kann das Statistische Bundesamt gemeinsam mit den statistischen Ämter der Länder die zwingenden energiestatistischen Berichtspflichten für DEU erfüllen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf der Rechtsverordnung zur energiestatistischen Erhebung von Wasserstoff eingeleitet. Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen endete am 12. Juni 2024.

Der Entwurf wird zeitgleich innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Es können sich im weiteren Verfahrensverlauf noch Änderungen ergeben.