Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/868 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2022 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Entwurf Daten-Governance-Gesetz – DGG) sowie den Entwurf der Verordnung zur Einführung einer Besonderen Gebührenverordnung des BMWK für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Daten-Governance-Rechtsakt und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung der Bundesnetzagentur (Entwurf BMWK-DGA-Besondere Gebührenverordnung – BMWK-DGA-BGebV) eingeleitet.

Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen endete am 6. Juni 2024.

Der DGG-Referentenentwurf dient der nationalen Durchführung der Verordnung (EU) 2022/868 (Daten-Governance-Rechtsakt). Der Daten-Governance-Rechtsakt schafft einheitliche Vorschriften, um die Entwicklung eines digitalen europäischen Binnenmarktes für Daten sowie eine auf den Menschen ausgerichtete, vertrauenswürdige und sichere Datengesellschaft und -wirtschaft voranzutreiben. Mit dem Daten-Governance-Rechtsakt wird die Nutzung von geschützten Verwaltungsdaten erleichtert, die Rolle von Datenvermittlungsdiensten als neutrale Akteure im Datenaustausch zwischen Unternehmen geregelt und das Vertrauen in die Datennutzung sog. datenaltruistischer Organisationen gestärkt.

Als unmittelbar geltendes Unionsrecht wird der Daten-Governance-Rechtsakt nicht in nationales Recht umgesetzt. Um die Verpflichtungen aus dem Daten-Governance-Rechtsakt vollständig und bundeseinheitlich zu erfüllen, sind aber zusätzliche gesetzliche Durchführungsbestimmungen erforderlich. Dafür wird mit dem Daten-Governance-Gesetz ein neues Durchführungsgesetz und mit der BMWK-DGA-Besondere Gebührenverordnung eine neue besondere Gebührenverordnung des BMWK vorgeschlagen sowie Änderungen an der Besonderen Gebührenverordnung der Bundesnetzagentur vorgenommen.

Gegenstand der Entwürfe sind dabei insbesondere folgende Regelungsinhalte:

  • Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wird als zuständige Behörde für Aufgaben im Zusammenhang mit dem Anmeldeverfahren für Datenvermittlungsdienste sowie für die Registrierung datenaltruistischer Organisationen vorgesehen.
  • Das Statistische Bundesamt wird als zuständige Stelle für die Unterstützung der öffentlichen Stellen, die geschützte Verwaltungsdaten nutzbar machen wollen, und außerdem als zentrale Informationsstelle vorgesehen.
  • Festgelegt werden zusätzlich Durchsetzungsbefugnisse der BNetzA sowie Bußgeldvorschriften und Gebühren für Leistungen des Daten-Governance-Rechtsakts (Nutzung von geschützten Verwaltungsdaten, Anmeldung als Datenvermittlungsdienst).

Die Entwürfe werden zeitgleich in der Bundesregierung abgestimmt. Daher sind einzelne Punkt in den Entwürfen noch geklammert.