Ziel des Gesetzentwurfs ist es, genehmigungsrechtliche Hemmnisse bei der Erschließung der Geothermie sowie dem Ausbau von Wärmepumpen und Wärmespeichern abzubauen. Die Änderungen betreffen die unterschiedlichen Genehmigungsverfahren, die zum Aufbau der Anlagen durchlaufen werden. Dabei geht es sowohl um tiefe Geothermie (ab 400 m Bodentiefe) als auch um die oberflächennahe Geothermie (bis 400 m).

Der Referentenentwurf des BMWK ist ein Artikelgesetz und sieht neben einem Stammgesetz (inkl. Regelung zum überragenden öffentlichen Interesse, Entfallen der aufschiebenden Wirkung, Rechtswegverkürzung etc.) Änderungen im Bergrecht, Wasserrecht und Naturschutzrecht vor.

Mit dem Gesetzentwurf sollen gleichzeitig auch die Fristen der novellierten erneuerbaren Energien-Richtlinie (RED-III) umgesetzt werden.

Das BMWK hat eine Länder- und Verbändeanhörung durchgeführt. Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen endete am 17. Juli 2024.

Der Entwurf wurde am 4. September 2024 im Kabinett verabschiedet.