Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) durchgeführt.

Die Änderungen am SchfHwG sollen der Sicherstellung der Nachbesetzung von Kehrbezirken im Rahmen der Transformation des Wärmemarktes dienen. Kern ist eine zusätzliche, eng abgesteckte Vertretungsmöglichkeit der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister für die Feuerstättenschau durch einen angestellten Meister. Diese soll den Betrieben mehr Flexibilität im Arbeitsalltag bieten und die Transformation unterstützen. Des Weiteren sollen Anpassungen zur Kehrbuchführung sowie zur Formblattübermittlung die Abläufe erleichtern.

Stellungnahmen konnten bis zum 21. Juni 2024 eingereicht werden.

Die folgenden Bundesländer haben eine Stellungnahme abgegeben, einer Veröffentlichung jedoch nicht zugestimmt: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westphalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Sachsen.

Weiter haben folgende Verbände eine Stellungnahme abgegeben und einer Veröffentlichung widersprochen: DEPV Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V., HKI Industrieverband Haus-, Heizungs- und Küchentechnik e.V., ZDB Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und ZDH.

Das Kabinett hat den Regierungsentwurf nun am 24. Juli 2024 beschlossen.