Automechaniker bei der Reparatur

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Die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBGen), die vom Bund und den Ländern durch staatliche Rückgarantien unterstützt werden, engagieren sich im und für den Mittelstand. Durch MBG-Beteiligungskapital wird die wirtschaftliche Eigenkapitalbasis kleiner und mittelgroßer Unternehmen gestärkt. Als neutrale Kapitalgeber beteiligen sich die MBGen branchenübergreifend und langfristig. Dabei ist MBG-Beteiligungskapital ein flexibles, mittelstandsfreundliches Instrument, das für nahezu alle Finanzierungsanlässe geeignet ist. Wettbewerbsfähige Unternehmen erhalten hierdurch Finanzierungsspielräume, die solides Wachstum ermöglichen. In der Regel engagieren sich die MBGen in Form einer stillen Beteiligung. In geeigneten Fällen werden auch offene Beteiligungen, allerdings immer als Minderheitsbeteiligung, angeboten. Beteiligungsanlässe können sein 

  • Wachstum, zum Beispiel Erweiterungs-, Rationalisierungs- oder Ersatzinvestitionen
  • Existenzgründung
  • Innovation
  • Unternehmensnachfolge, zum Beispiel Abfindung von Gesellschaftern 

Das Beteiligungsangebot der regional aufgestellten MBGen unterscheidet sich bezüglich Beteiligungsanlass, Höhe (in der Regel ab 50.000 Euro bis 2,5 Millionen Euro; im Einzelfall auch darüber) sowie in der Ausgestaltung.