Aufgaben

Der Beirat für Fragen des Tourismus beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Aufgabe, den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz im Bereich der Tourismuspolitik zu beraten. Hier finden Sie die Satzung.

Mitglieder

Die Mitglieder des Beirates sind Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen und Verbänden aus verschiedenen Segmenten der Tourismuswirtschaft, von Verkehrsträgern, von Destinationen und der Wissenschaft. Die Mitgliedschaft im Beirat ist ein persönliches Ehrenamt. Der Beirat wird jeweils für den Zeitraum der aktuellen Legislaturperiode des Deutschen Bundestages berufen. Hier (PDF, 34 KB) finden Sie eine Übersicht der aktuellen Mitglieder.

Entstehung

Die Einrichtung des Beirates für Fragen des Tourismus erfolgte durch Erlass des Bundesministers für Wirtschaft vom 30. Juni 1977, welcher in den folgenden Legislaturperioden formlos bestätigt worden ist.