Das Bundeskabinett hat heute am 17. Juli 2024 den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025 und die Finanzplanung bis 2028 beschlossen. Damit wurde auch der Etatentwurf für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beschlossen. Der verabschiedete Haushaltsentwurf trägt den Konsolidierungsbestrebungen der Bundesregierung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 Rechnung, setzt jedoch notwendige und wesentliche Schwerpunkte in den Bereichen der Energie- und Versorgungssicherheit, des Klimaschutzes sowie der Innovation und Wirtschaftsförderung. Es ist damit gelungen, einen an den wirtschafts- und klimapolitischen Zielsetzungen des BMWK orientierten, ausgewogenen Haushaltsentwurf aufzustellen.

In Summe beläuft sich der Entwurf des Einzelplans 09 auf rd. 10,258 Milliarden Euro. Im Vergleich zur aktualisierten Finanzplanung aus Dezember 2023 ist für das BMWK damit ein Aufwuchs von rd. 144 Millionen Euro zu verzeichnen. Angesichts der schwierigen finanzpolitischen Ausgangslage stellt dies ein gutes Ergebnis und damit auch ein gutes Ergebnis für den Wirtschaftsstandort Deutschland dar.

Das BMWK konnte trotz der Notwendigkeit zur Haushaltskonsolidierung Schwerpunkte in wichtigen Politikbereichen des Ressorts für das Entwurfsjahr 2025 setzen. Dazu zählen unter anderem:

  • Die laufende Finanzierung der Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsförderung (GRW); diese ist ebenso gesichert (649 Mio. ) wie das GRW-Sonderprogramm zur Transformation der ostdeutschen Raffineriestandorte (47,7 Mio. ).
  • Der Betrag zur Förderung von innovativen Unternehmensgründungen mit den Förderprogrammen EXIST (Förderprogramm mit ESF-Kofinanzierung) und INVEST (Wagniskapitalzuschüsse); dieser wird auf hohem Niveau mit 176 Millionen Euro verstetigt.
  • Die energiepolitische, klima- und wirtschaftspolitische Zusammenarbeit mit der Ukraine; hierfür sind 2025 Mittel i. H. v. 100 Millionen Euro vorgesehen. Für den Finanzplanzeitraum bis 2028 sind Mittel i. H. v. 280 Millionen Euro vorgesehen.
  • Die Förderung der Resilienz bei Rohstoffimporten: Hierfür werden für das KfW-Instrument des Rohstofffonds rd. 29 Millionen Euro für die Absicherung der KfW hinterlegt. Die KfW wird damit befähigt, Rohstoffimporte deutscher Unternehmen über Zuweisungsgeschäfte abzusichern.
  • Die Absicherung des Fündigkeitsrisikos bei geothermischen Tiefenbohrungen: Hierfür werden erstmals neun Millionen Euro bereitgestellt, die Ausfallrisiken aus Förderdarlehen der KfW im Zusammenhang mit der Finanzierung von Bohrungen zur geothermischen Wärmeerzeugung durch private und öffentliche Investoren absichern.
  • Für die Transformation der Rohölraffinerie PCK Schwedt sind Mittel in Höhe von rd. 100 Millionen Euro vorgesehen und so die Unabhängigkeit von russischen Rohölimporten sowie der Erhalt des Raffineriestandortes gesichert. Über den Finanzplanzeitraum bis 2028 werden Mittel in Höhe von 400 Millionen Euro bereitgestellt.

Weitere wirtschaftspolitische Kernprogramme des BMWK werden auf hohem Niveau fortgeführt. Dies betrifft u. a.: die institutionelle Förderung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) (736 Mio. ), die Digitalisierung der Wirtschaft (507 Mio. ), das Nationale Weltraumprogramm (291,6 Mio. ), die Industrieforschung (253 Mio. ), die Förderung der Wirtschaftsbeziehungen mit dem Ausland und Standortmarketing, einschließlich der institutionellen Förderung der Germany Trade & Invest (GTAI) sowie die Förderung der Erschließung von Auslandsmärkten (rd. 209,5 Mio. ), Förderprogramme für Berufliche Bildung und überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (70,3 Mio. ) und Fortbildungseinrichtungen (38 Mio. ) sowie die Computerspieleförderung (51,5 Mio. ).

Der Wirtschaftsplan 2025 des Klima- und Transformationsfonds (KTF) wird noch finalisiert und soll noch vor Einbringung des Haushaltsgesetzentwurfs in den Bundestag und vor der Zuleitung an den Bundesrat im Kabinett beschlossen werden.