Qualitätsindikatoren Badegewässer
Die Qualität der Badegewässer wird über so genannte Indikatororganismen bestimmt. Um gesundheitliche Probleme beim Baden zu vermeiden, sollen natürliche Badegewässer einen bestimmten Gehalt dieser Indikatororganismen nicht überschreiten.
Die Indikatororganismen der neuen EG-Badegewässerrichtlinie sind Escherichia coli (E. coli) und intestinale Enterokokken.
E. coli und Intestinale Enterokokken sind Indikatoren für fäkale Verunreinigungen. Diese in der Regel harmlose Bakterien kommen im Darm von Mensch und Tier vor und gelangen mit fäkalbelastetem Abwasser in die Gewässer. Intestinale Enterokokken können in der Umwelt länger überleben. Dadurch kann ihr Nachweis ein Indiz für eine länger zurückliegende Verunreinigung sein. Hauptquellen für eine Verunreinigung durch Warmblütlerfäkalien sind Menschen, Nutztiere und Wasservögel.
Die Badegewässer werden anhand der Konzentration dieser Indikatorbakterien in eine Qualitätsstufe eingeordnet. Dies geschieht auf der Basis von Messdaten aus vier Jahren. Die erste Einordnung nach der neuen Bewertung wurde im Jahr 2011 vorgenommen.
Grenzwerte
Die Grenzwerte für Binnen- und Küstengewässer der neuen EG-Badegewässerrichtlinie sind:
Binnengewässer
Parameter | Ausgezeichnete Qualität | Gute Qualität | Ausreichende Qualität | |
---|---|---|---|---|
1 | Intestinale Enterokokken (KbE/100 Milliliter) | 200* | 400* | 330** |
2 | Escherichia coli (KbE/100 Milliliter) | 500* | 1000* | 900** |
Küstengewässer
Parameter | Ausgezeichnete Qualität | Gute Qualität | Ausreichende Qualität | |
---|---|---|---|---|
1 | Intestinale Enterokokken (KbE/100 Milliliter) | 100* | 200* | 185** |
2 | Escherichia coli (KbE/100 Milliliter) | 250* | 500* | 500** |
KbE = Koloniebildende Einheiten der Mikroorganismen
* Auf der Grundlage einer 95-Perzentil-Bewertung.
** Auf der Grundlage einer 90-Perzentil-Bewertung.