Navigation und Service

Menschenrechtliche Kontrollmechanismen beim Europarat

Der Europarat, hat sich seit seiner Gründung im Jahr 1949 für die Förderung der Menschenrechte, der pluralistischen Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit eingesetzt und entsprechende Leitlinien für ein demokratisches Europa geschaffen. Der Europarat hat 46 Mitglieder, darunter die 27 EU-Mitgliedstaaten. Deutschland ist seit 1950 Mitglied des Europarats und arbeitet auf allen Ebenen intensiv an den Programmen des Europarats mit.

Artikel , 14. Juni 2023

Mit dem Europäischen Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (Committee for the Prevention of Torture, CPT, sog. Anti-Folter-Ausschuss) gibt es im Europarat einen Ausschuss unabhängiger Sachverständiger, der in den Mitgliedstaaten die Menschenrechtslage von Personen überprüft, denen die Freiheit entzogen ist.

Artikel

Mit dem Europäischen Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (Committee for the Prevention of Torture, CPT, sog. Anti-Folter-Ausschuss) gibt es im Europarat einen Ausschuss unabhängiger Sachverständiger, der in den Mitgliedstaaten die Menschenrechtslage von Personen überprüft, denen die Freiheit entzogen ist.

Artikel , 16. Juni 2023

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Das Bundesministerium der Justiz verwendet für den Betrieb dieser Internetseite technisch notwendige Cookies. Darüber hinaus können Sie Cookies für eine Webanalyse zulassen, die uns die Bereitstellung unserer Dienste erleichtern. Weitere Informationen dazu, insbesondere zu der Widerrufsmöglichkeit, erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz