Erschienen am im Format Pressemitteilung Nr. 62/2024

Nachfrage nach Öko-Regelungen 2024 deutlich gestiegen – Anpassungen des BMEL zeigen Wirkung

Özdemir: "Wirtschaftliche Planungssicherheit und Nachhaltigkeit können Hand in Hand gehen"

Positiver Trend bei den freiwilligen Gemeinwohlleistungen: Eine Auswertung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) der vorläufigen Antragszahlen der Direktzahlungen 2024 aus den Bundesländern zeigt, dass die Landwirtinnen und Landwirte die allermeisten Öko-Regelungen deutlich stärker nachfragen als 2023 – dem ersten Jahr der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Zuvor hatte das BMEL die Öko-Regelungen – also einjährige Maßnahmen, durch die konventionelle wie Bio-Betriebe für freiwillige Umweltleistungen honoriert werden – deutlich angepasst.

Dazu erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir: "Was die Landwirtinnen und Landwirte erwarten, lässt sich auf eine einfache Formel runterbrechen: Wer freiwillig mehr für die Umwelt leistet, muss das am Ende auch auf dem Betriebskonto merken. Deshalb haben wir die Öko-Regelugen spürbar entbürokratisiert und die Prämien attraktiver gestaltet. Das zeigt, wirtschaftliche Planungssicherheit und Nachhaltigkeit können Hand in Hand gehen. Die deutlich gestiegene Nachfrage bestärkt uns darin, 2025 im GAP-Strategieplan weitere Anreize zu setzen, um die Landwirtschaft dabei zu unterstützen, nachhaltig und zukunftsfest zu wirtschaften. Das muss auch für die GAP nach 2027 gelten."

Bis auf die Öko-Regelung 1c (Blühstreifen auf Dauerkulturen) liegt die Inanspruchnahme aller Öko-Regelungen im Vergleich zum Vorjahr im Plus, teilweise sogar deutlich. Besonders die Antragszahlen bei der Öko-Regelung zur Bereitstellung von Flächen für die Biodiversität (Brachen und Blühflächen auf Ackerland) haben gegenüber 2023 stark zugenommen – bei der Öko-Regelung 1a gibt es eine Steigerung von mehr als 360 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Grund ist die Senkung der Einstiegsschwelle, die diese Öko-Regelung für viele, insbesondere kleinere und mittlere Betriebe, attraktiver gemacht hat. Auch die Öko-Regelung 2 zum Anbau vielfältiger Kulturen wurde stärker nachgefragt. Noch besser als im Vorjahr angenommen wurde auch die Öko-Regelung 5 zu Kennarten im Dauergrünland – hier stiegen die Antragszahlen um mehr als die Hälfte.

Die Öko-Regelung zu Agroforst wird zwar weit unter Plan angenommen, gleichwohl haben sich die Anträge hier zum Vorjahr auch mehr als verdreifacht. Im Einzelnen:

InterventionTeilinter-
ventionen
GAP-SP Planzahlen**Antrags-daten 2023 (Mai) HektarAntrags-daten
2024 (Mai)
Hektar
Vergleich Veränderung zu 2023Vergleich Gemessen an Planung
ÖR 1: Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität auf Ackerlanda) nicht-
produktive Flächen (Stufe 1 bis 3)
304.09256.105259.760362,98%85,42%
b) Blühstreifen auf Ackerland167.5511.3315.115284,34%3,05%
c) Blühstreifen auf Dauerkulturen8.8186933-51,42%0,38%
d) Altgrasstreifen auf DGL (Stufe 1 bis 3)212.7086.5548.33127,11%3,92%
ÖR 2: Anbau vielfältiger Kulturen2.691.8441.787.5942.257.15126,27%83,85%
ÖR 3: Agroforst7.50051173236,02%2,30%
ÖR 4: Extensivierung DGL 1.978.0811.275.3591.335.6454,73%67,52%
ÖR 5: Kennarten640.6051.106.5021.732.36656,56%270,43%

ÖR 6: Verzicht auf Pflanzenschutz-mittel

 

a) Ackerland, Dauerkulturen555.578103.679106.1302,36%19,10%
b) Grünfutter, Ackerfutter (Ackerland)397.122210.751268.56827,43%67,63%
ÖR 7: Natura 2000 1.312.0121.085.1281.302.04819,99%99,24%

*Vorläufige Antragsdaten ohne Kontrollen und Plausibilitätsprüfungen
** "GAP-Strategieplan" = Planzahlen basierend auf Modellrechnungen des Thünen-Instituts

Erfreulich ist eine Zunahme bei Anträgen von Junglandwirtinnen und -landwirten. Bei den Zahlungen für Mutterschafe- und -ziegen kann ebenfalls ein Anstieg verzeichnet werden. Die Antragszahlen für die Einkommensgrundstützung entsprechen dem leichten Abwärtstrend der letzten Jahre. Die Umverteilungseinkommensstützung sowie die Zahlungen für Mutterkühe sind im Vergleich zu denen des vergangenen Jahres kaum verändert. 

Hintergrund:

Öko-Regelungen sind einjährige Maßnahmen im Rahmen der nationalen GAP-Ausgestaltung, durch die konventionell wie biologisch wirtschaftende Betriebe für freiwillige Umweltleistungen honoriert werden. Dazu zählen beispielsweise die Bereitstellung nicht produktiver Flächen, Blühstreifen auf Ackerland oder in Dauerkulturen, der Anbau vielfältiger Kulturen, Agroforst, extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland oder die Bewirtschaftung verschiedener Acker- oder Dauerkulturen ohne Pflanzenschutzmittel. Für die Öko-Regelungen stehen in Deutschland rund eine Milliarde Euro im Jahr zur Verfügung. Nachdem im letzten Jahr die unterplanmäßige Nachfrage nach Öko-Regelungen zu höheren Prämien bei allen Direktzahlungen führte, werden sich die Prämienhöhen der Öko-Regelungen aufgrund der gestiegenen Nachfrage voraussichtlich ihren im GAP-Strategieplan für dieses Jahr ausgewiesenen Planwerten annähern.

Erschienen am im Format Pressemitteilung