Blauzungenkrankheit: BMEL tauscht sich erneut mit Tierhaltern aus

Weitere Unterstützung für schaf- und ziegenhaltende Betriebe

Für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat das Thema Blauzungenkrankheit eine hohe Priorität. Bereits zum zweiten Mal innerhalb von drei Wochen hat sich die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick am Freitag mit Vertreterinnen und Vertretern der besonders betroffenen Verbände im Bereich Ziegen- und Schafhaltung zum Austausch im BMEL getroffen.

Schwerpunkte waren erneut die Impfung sowie die wirtschaftlichen Folgen für die Tierhalterinnen und Tierhalter durch das Seuchengeschehen. Erst Mitte August hatte sich Nick mit Verbänden, Bundesländern und Wissenschaft über die aktuelle Lage der Tierkrankheit und die damit verbundenen Herausforderungen ausgetauscht. 

Dazu sagt Dr. Nick: "Die Schaf- und Ziegenhaltung liegt uns sehr am Herzen, denn sie weist viele Merkmale einer nachhaltigen Landwirtschaft auf. Es sind oft kleine Betriebe, die neben der Produktion von Käse, Fleisch und Wolle einen unverzichtbaren Beitrag leisten für die Landschaftspflege und den Erhalt der biologischen Vielfalt. Wir wollen die ökologisch wertvolle Bewirtschaftungsweise durch Schafe und Ziegen weiter stabilisieren. Dafür bauen wir unnötige bürokratische Auflagen ab und setzen zum Beispiel Vereinfachungen bei den gekoppelten Direktzahlungen für Mutterschafe und -ziegen schon 2025 um. Darüber hinaus appellieren wir erneut an alle Halterinnen und Halter, ihre Tiere rasch mit den vom BMEL gestatteten Stoffen zu impfen. So lassen sich die wirtschaftlichen Folgen für die Höfe wie auch das Leid der Tiere verringern."

Seit Juli ist die Zahl der mit der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 (BTV-3) infizierten Tiere in Deutschland sprunghaft gestiegen. Inzwischen wurden aus allen Bundesländern außer Berlin BTV-3-Ausbrüche gemeldet. Vor allem bei Schafen kommt es zu schweren Erkrankungen bis hin zu Todesfällen. Erkrankte Schafböcke können vorübergehend unfruchtbar werden. Die Krankheit wird durch Stiche kleiner Mücken (Gnitzen) übertragen, ist für den Menschen jedoch ungefährlich. Das BMEL steht mit den Ländern im engen Austausch und unterstützt sie zudem durch die Expertise des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI). 

Bislang gibt es in der EU keinen zugelassenen Impfstoff. Um das Geschehen schnell eindämmen zu können, hatte das BMEL daher bereits Anfang Juni per Eilverordnung die Anwendung von drei Impfstoffen gegen Infektionen mit BTV-3 gestattet. Parallel setzt sich das BMEL gemeinsam mit ebenfalls betroffenen EU-Nachbarländern wie den Niederlanden oder Belgien für eine schnellstmögliche Zulassung der Impfstoffe durch die Europäische Arzneimittelagentur EMA ein. 

Um die dennoch eingetretenen ökonomischen Folgen für die tierhaltenden Betriebe zu mindern, hat das BMEL im Verlauf der Gespräche am Freitag die Fortschritte des BMEL beim Abbau unnötiger Bürokratie vorgestellt. Zur Vereinfachung für die Betriebe soll beispielsweise die Regelung zur Stichtagsmeldung gestrichen werden, durch die eine Obergrenze für die Anzahl der förderfähigen Tiere festgelegt wurde. Mit der geplanten Streichung der Vorgabe zum Mindestalter der förderfähigen Tiere bei der Zahlung für Mutterschafe und -ziegen soll eine Vereinfachung für die Landwirtinnen und Landwirte erreicht werden, denn entsprechende Aufzeichnungen und Kontrollen entfallen dann. 

Darüber hinaus soll die gekoppelte Prämie für Mutterschafe und -ziegen auf der Grundlage der tatsächlichen Inanspruchnahme der gekoppelten Direktzahlungen ab dem Jahr 2025 gegenüber 2024 circa zehn Prozent steigen. Und die bereits in Kraft getretene Erste Verordnung zur Änderung der GAPInVeKoSV sieht Erleichterungen beim Verlust von Ohrmarken vor. Tiere, deren Identifikation im Übrigen weiterhin möglich ist, bleiben förderfähig. Mit diesen Maßnahmen entlastet das BMEL die Tierhalterinnen und Tierhalter deutlich. 

Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit finden Sie hier

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