Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung: Anträge auf Förderfähigkeit jetzt möglich

Nächster Schritt auf dem Weg zu einer besseren Tierhaltung in Deutschland: Ab morgen können alle schweinehaltenden Betriebe, die besonders tiergerecht arbeiten, Anträge auf die Feststellung ihrer Förderfähigkeit im Rahmen des Bundesprogramms Umbau der Tierhaltung stellen. Diese Feststellung ist Voraussetzung einer Förderung der laufenden Mehrkosten, die mit einer besonders tiergerechten Wirtschaftsweise verbunden sind. Damit die Betriebe als förderfähig anerkannt werden können, müssen sie Mitglied in einer ebenfalls zuvor anerkannten Organisation sein oder an einem anerkannten Kontrollsystem teilnehmen.

Die Erzeugerorganisationen und Kontrollsysteme, deren Mitgliedsbetriebe ab Dienstag Anträge auf die Förderung ihrer laufenden Mehrkosten stellen können, gab die Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) heute bekannt. Es handelt sich um bislang rund 20 Organisationen beziehungsweise Kontrollsysteme, darunter Bioland e.V., das Tierschutzlabel "Für Mehr Tierschutz" des Deutschen Tierschutzbundes e.V. und die Raiffeisen Viehverbund e.G. Die Liste, die fortlaufend aktualisiert und erweitert wird, findet sich hier

Mit dem Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Tierhalterinnen und Tierhalter, ihre Höfe zukunftsfest aufzustellen. Dafür stellt es zum einen finanzielle Mittel für die investive Förderung bereit, mit dem die schweinehaltenden Betriebe beim besonders tiergerechten Stallum- und Neubau unterstützt werden. Zum anderen fördert das BMEL mit einer zweiten Stufe laufende Mehrkosten, die durch eine besonders tiergerechte Haltung entstehen können. Die Anträge werden durch die BLE bearbeitet. 

Hintergrund:

Um die Tierhaltung in Deutschland zukunftsfest zu machen, verfolgt das BMEL ein Konzept aus mehreren Bausteinen. Ein zentrales Element ist das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Damit will das BMEL genau jene Betriebe unterstützen, die sich auf den Weg machen, ihre Ställe hin zu einer besonders tier- und umweltgerechten Haltung umzubauen. Landwirtinnen und Landwirten bekommen so die notwendige Planungssicherheit. Für den Start des Umbaus der Schweinehaltung steht insgesamt eine Milliarde Euro über den Bundeshaushalt zur Verfügung. 

Die Höhe des Zuschusses für die Förderung der laufenden Mehrkosten ist je nach Anzahl der gehaltenen Tiere gestaffelt. Bei entsprechender Einhaltung der geforderten Standards kann jährlich ein Zuschuss pro gehaltenem förderfähigen Tier (Sauen, Ferkel, Mastschweine) ausgezahlt werden. 

Alle Details zur Förderung und zur Antragstellung lesen Sie hier.

 

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