Fragen und Antworten zur Schweinepest - Informationen für Jäger und Landwirte

Wie verbreitet sich die Schweinepest?

Die Schweinepest ist eine ansteckende, fieberhaft verlaufende, virusbedingte Seuche. Sie befällt Haus- und Wildschweine. Auf den Menschen ist die Schweinepest nicht übertragbar.

Die Krankheit ist unheilbar. Im Seuchenfall ist der gesamte Tierbestand zu töten und unschädlich zu beseitigen. Diese wirtschaftlichen Schäden werden verschärft durch großflächige Schutzzonen mit strengen Handels- und Transportverboten.

Hauptüberträger der Schweinepest sind Schweine, die das Virus bereits ausscheiden, bevor sie sichtbare Krankheitserscheinungen zeigen.

Das Virus wird ausgeschieden über

  • Nasen-, Rachen-, Augenflüssigkeit,
  • Speichel,
  • Urin, Kot.

Das Virus wird vor allem übertragen

  • von Tier zu Tier (Stallhaltung, Viehmärkte, Tiertransporte),
  • über Küchenabfälle, Futter, Transportfahrzeuge oder durch Personen.

Die Zeit von der Aufnahme des Erregers bis zum Auftreten erster Krankheitserscheinungen beträgt normalerweise drei bis acht Tage, sie kann bei weniger auffälligen Verlaufsformen drei bis sechs Wochen dauern (siehe Kapitel "Chronischer Verlauf").

Welche Krankheitserscheinungen treten bei der Schweinepest auf?

Erste Zeichen können sein

Zunächst sterben viele Saugferkel, dann treten bei älteren Ferkeln fieberhafte Darmstörungen auf, später erkranken die älteren Schweine. Beim Krankheitsverlauf ist zu unterscheiden zwischen einer schnell und heftig verlaufenden (akuten) und einer langsam verlaufenden (chronischen) Form.

Akuter Verlauf

Fieberhafte Allgemeinerkrankung mit Störung des Allgemeinzustandes zwei bis drei Tage nach der Infektion, Körpertemperatur bis 41 Grad Celsius, plötzliche Todesfälle,

  • häufig auch zuerst Futterverweigerung, Hinfälligkeit, schwankender Gang,
  • flächenhafte, streifige oder punktförmige Rötungen oder Blutungen in der Haut, blaue Ohren, Durchfall, oft vorher Verstopfung,
  • Augenlider geschwollen und Lidränder verklebt.

Akut erkrankte Schweine sterben innerhalb ein bis zwei Wochen, bei längerer Krankheit magern sie stark ab.

Chronischer Verlauf

  • Wechsel von Durchfall und Verstopfung,
  • Atembeschwerden, Husten,
  • Abmagerung, Ferkel bleiben in der Entwicklung zurück (Kümmerer),
  • blaurot verfärbte Ohren,
  • Umrauschen, Gebärmutterentzündung, Verferkeln, Totgeburten, Ferkelsterblichkeit,
  • vereinzelte Todesfälle.

Diese wenig ausgeprägten Krankheitsmerkmale erfordern eine umgehende labordiagnostische Untersuchung auch auf Schweinepest. Bei gehäuftem Auftreten und Therapieresistenz ist der Amtstierarzt sofort zu benachrichtigen.

Krankheitserscheinungen am toten Tier

  • Kleine Blutungen in der Haut, die besonders nach dem Brühen der Tierkörper deutlich hervortreten,
  • Blutpunkte in Nieren, Lymphknoten, Harnblase, Kehlkopf, Magenschleimhaut,
  • Lymphknoten geschwollen, rot marmoriert oder schwarzrot,
  • knopfförmige Geschwüre im Dick- und Blinddarm.

Oft treten nur einzelne dieser Erscheinungen auf.

Was müssen Landwirte und Jäger bezüglich der Schweinepest beachten?

  • Bereits den Verdacht auf Schweinepest dem Veterinäramt unverzüglich anzeigen!
  • Verdächtig sind Krankheitserscheinungen, die bei mehreren Schweinen gleichzeitig oder in kurzen Zeitabständen mit ähnlichen Anzeichen auftreten. Deshalb sofort den Tierarzt hinzuziehen. Jeder verlorene Tag erhöht das Risiko der Weiterverschleppung des Virus um ein Vielfaches.
  • Tiere nur aus wenigen, bekannten und gesunden Beständen zukaufen.
  • Tiertransporte auf ein Minimum beschränken.
  • Viehtransporter nach jeder Fahrt reinigen und desinfizieren.
  • Fahrzeuge der Tierkörperbeseitigungsanstalt dürfen nicht auf den Hof fahren.
  • Küchenabfälle nicht an Schweine verfüttern!
  • Ausnahme: Die Abfälle werden vorschriftsmäßig in amtstierärztlich kontrollierten Erhitzungsanlagen so erhitzt, dass das Virus zuverlässig abgetötet wird. Auch eigene Küchenabfälle, sofern entsprechende Einrichtungen fehlen, nicht verfüttern.
  • Jeglichen Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen vermeiden, da auch Wildschweine die Schweinepest übertragen. Vorsicht bei der Jagdausübung. Wenn der Jäger auch Landwirt ist, kann er womöglich durch das Schuhwerk den Erreger in den eigenen Schweinebestand bringen.
  • Wildschweine intensiv bejagen, die Wildfütterung mit Küchenabfällen ist verboten. Sind Wildschweine erlegt worden, keine Tierkörper oder Tierkörperteile (wie Kopf, Häute und Eingeweide) im Revier zurücklassen!
  • Schadnager, wie Mäuse und Ratten, sind zu bekämpfen.
  • Betriebsfremden Personen den Zutritt verwehren! Bei Bedarf Einwegschutzkleidung zur Verfügung stellen, die nach dem Ablegen zu verbrennen ist. Alternativ kann auch betriebseigene Schutzkleidung verwendet werden.
  • Die allgemeine Hygiene ist im Betrieb zu verbessern:
    • Sauberkeit in allen Bereichen,
    • Desinfektionswannen und -matten in allen Zugangs- und Zufahrtsbereichen,
    • ständig saubere Arbeits- und Schutzkleidung
  • Lieber zweimal mehr an Schweinepest denken, als einmal zu wenig, denn ein geäußerter Verdacht, der sich als unbegründet herausstellt, hat keine, ein nicht geäußerter Verdacht im Seuchenfall dagegen verheerende Konsequenzen.

Bei sorgfältiger Beachtung aller Vorsichtsmaßregeln lässt sich die Ausbreitung der Schweinepest stoppen. Dabei ist die Solidarität aller Schweinehalter gefordert.

Erschienen am im Format FAQ-Liste

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