Fragen und Antworten zum Investitionsprogramm Landwirtschaft

Wie sieht die verstärkte Förderung des Klima-, Umwelt- und Naturschutzes in der Landwirtschaft aus?

Ende Januar 2020 wurde vom Koalitionsausschuss ein Paket beschlossen, mit dem die Bundesregierung erhebliche Mittel bereitstellt, um Anpassungen der Landwirtschaft an gestiegene Klima-, Umwelt- und Naturschutzanforderungen zu erleichtern. Das daraufhin vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erarbeitete Paket enthält drei Elemente:

  • das Investitionsprogramm Landwirtschaft mit 816 Millionen Euro.
  • die finanzielle Besserstellung von Agrarumweltmaßnahmen im Sonderrahmenplan "Maßnahmen zum Insektenschutz in der Agrarlandschaft" in der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) mit zusätzlich 140 Millionen Euro sowie weiterhin
  • Modell- und Demonstrationsprojekte im Bereich der Digitalisierung mit 20 Millionen Euro und der Innovationsförderung mit 24 Millionen Euro, um effektive sowie effiziente Verfahren für mehr Ressourcenschutz in der Landwirtschaft unter Praxisbedingungen zu erproben.

Insgesamt sollen so in den Jahren 2021 bis 2024 Bundesmittel in Höhe von rund einer Milliarde Euro zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel wurden anfangs in den Medien auch als "Bauernmilliarde" bezeichnet.

Was genau ist das neue Investitionsprogramm Landwirtschaft?

Das Investitionsprogramm Landwirtschaft ist ein neues Programm des Bundes für noch mehr Investitionen in Klima- und Umweltschutz in der Landwirtschaft. Dafür stehen in den Jahren 2021 bis 2024 insgesamt 816 Millionen Euro zur Verfügung.

Der Förderschwerpunkt liegt auf Investitionen in moderne Maschinen

  • zur präzisen und bedarfsgerechten Ausbringung von Düngern und Pflanzenschutzmitteln
  • sowie zur mechanischen Unkrautbekämpfung.

Außerdem werden bauliche Anlagen zur Erweiterung emissionsarmer Lagerkapazität von Düngern sowie Kleinanlagen zur Gülleseparierung gefördert.

Warum unterstützt der Staat Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe?

Die deutsche Landwirtschaft steht vor den Herausforderungen eines immer stärker werdenden globalen Wettbewerbs bei gleichzeitiger Verschärfung des Klimawandels. Ebenso steigen die gesellschaftlichen Ansprüche sowie die politischen Zielsetzungen an Klima-, Gewässer- und Artenschutz sowie grundsätzlich an die Nahrungsmittelsicherheit.

Hinzu kommt der Wunsch, die derzeitige bäuerliche Agrarstruktur mit vielen familiengeführten Betrieben zu erhalten. Das neue Investitionsprogramm Landwirtschaft nimmt diese Rahmenbedingungen auf und ermöglicht den landwirtschaftlichen Betrieben, zusätzliche Investitionen in eine umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftung zu stemmen.

Welche positiven Auswirkungen auf Klima und Umwelt werden erwartet?

Antragsteller können nur Investitionsförderung im Rahmen des Investitionsprogramms Landwirtschaft erhalten, wenn die entsprechende Technik auf einer sogenannten Positivliste aufgeführt wird. Eingang in diese "Positivliste" finden nur Techniken, die einen nennenswerten Nutzen für den Klima- und Umweltschutz haben. Diese Einsparungen sind schätzungsweise im Durchschnitt zu erwarten:

  • Die förderfähigen Techniken zur Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger reduzieren die Ammoniakemissionen im Durchschnitt um 30 Prozent.
  • Die Abdeckung von Güllelagern bringt eine Einsparung von Durchschnittlich 80 Prozent der Ammoniakemissionen.
  • Die förderfähigen Techniken zum Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln mindern die sogenannte Abdrift um mindestens 50 Prozent – in Raumkulturen sogar um 90 Prozent.
  • Die geprüften Techniken zum Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln können gerade im Obst- und Weinbau in Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren eine Pflanzenschutzmitteleinsparung von durchschnittlich 30 bis 50 Prozent ermöglichen.

Genauere Angaben können erst nach einer Evaluierung des Programms errechnet werden. Denn dazu müssen Zahlen über Art und Umfang der geförderten Techniken vorliegen.

Was hat es mit der "Positivliste" auf sich?

Auf der "Positivliste" stehen die Techniken, die im Rahmen der Investitionsförderung des Investitionsprogramms Landwirtschaft förderfähig sind. Hersteller können Techniken, die den in der Richtlinie genannten Standards entsprechen, über die Website der Landwirtschaftlichen Rentenbank oder per Anfrage an bmel-iuz@bmel.bund.de zur Aufnahme auf die "Positivliste" anmelden.

Die so angemeldeten Techniken werden von unabhängiger Stellen beim Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) und Julius-Kühn-Institut (JKI) geprüft. Anhand dieser Prüfung wird anschließend über eine Aufnahme in die Positivliste entschieden.

Die "Positivliste" ist über die gesamte Programmlaufzeit nicht abschließend, sondern kann fortlaufend, nach dem beschriebenen Ablauf, erweitert werden. Die jeweils aktuellste, geprüfte "Positivliste" ist auf der Website der Landwirtschaftlichen Rentenbank abrufbar.

Wer ist beim Investitionsprogramm Landwirtschaft antragsberechtigt?

Förderfähige Betriebe im Sinne der Richtlinie zum Investitionsprogramm Landwirtschaft sind landwirtschaftliche Erzeuger und Dienstleister (Lohnunternehmen) und gewerbliche Maschinenringe, um eine hohe Wirksamkeit der Förderung auf großer Fläche zu erreichen.

Der Begriff der landwirtschaftlichen Primärproduktion schließt beihilferechtlich auch "gewerbliche" Landwirtschafts- und Tierhaltungsbetriebe ein.

Können auch Maschinen und Anlagen gefördert werden, deren Beschaffung bereits vorgenommen wurde bzw. deren Bau bereits begonnen wurde?

Nein, Maßnahmen die bereits begonnen wurden, dürfen nicht gefördert werden. Beim Einreichen des Antrags kann ein zusätzlicher Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden. Erst wenn dieser Antrag ausdrücklich von der Rentenbank genehmigt wurde, ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko des Antragstellers förderunschädlich möglich.

Wie läuft die Beantragung ab?

Die Förderung wird von der Landwirtschaftlichen Rentenbank bewilligt und ist an einen Kredit der Hausbank gekoppelt, das heißt es muss zunächst ein Kredit bei der Hausbank beantragt werden. Der Antrag wird online bei der Rentenbank gestellt. Die Darlehensauszahlung kann von der Hausbank gleich nach Darlehensgewährung erfolgen.

Dabei können nur Maßnahmen bewilligt und gefördert werden, die weder begonnen, gekauft, bestellt oder beauftragt worden sind.

Alle weitergehenden Informationen erhalten Sie auf der Website der Landwirtschaftlichen Rentenbank.

Erschienen am im Format FAQ-Liste

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