Fragen und Antworten zu Insekten in Lebensmitteln

Welche Insekten sind in der EU als Lebensmittel zugelassen? Gilt die Zulassung auch für Deutschland?

Die Europäische Kommission hat bislang vier Insekten in unterschiedlicher Darreichungsform als Lebensmittel für den EU-Markt und damit auch für Deutschland zugelassen:

  • Juni 2021: Mehlkäfer (Tenebrio molitor), im Larvenstadium getrocknet.
  • November 2021: Wanderheuschrecke (Locusta migratoria), gefroren/getrocknet/pulverförmig.
  • Februar 2022: Hausgrille (Acheta domesticus), gefroren/getrocknet/pulverförmig.
  • Januar 2023: Hausgrille (Acheta domesticus), teilweise entfettetes Pulver.
  • Januar 2023: Getreideschimmelkäfer oder Buffalowurm (Alphitobius diaperinus), gefroren/pastenartig/getrocknet/pulverisiert.

Welche Prüfungen sind erfolgt, bevor Insekten als Lebensmittel zugelassen wurden?

Hersteller sind verpflichtet für Insekten, die als Lebensmittel auf den EU-Markt gebracht werden sollen, eine Zulassung bei der Europäischen Kommission zu beantragen. Basis dafür sind die Vorschriften zu den so genannten Novel Food (neuartigen Lebensmitteln), insbesondere die Verordnung (EU) 2015/2283 (sog. Novel Food-Verordnung).

Unter Novel Food werden Lebensmittel verstanden, die vor dem in der Novel Food-Verordnung genannten Stichtag 15. Mai 1997 noch nicht in nennenswertem Umfang in der EU für den menschlichen Verzehr verwendet worden sind und bestimmten, in der genannten Verordnung aufgeführten Lebensmittelgruppen zugeordnet werden können.

Neuartige Lebensmittel werden strengen wissenschaftlichen Bewertungen durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) unterzogen. Die Behörde prüft die verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse. Der Antragsteller muss dafür alle relevanten Informationen zu den gesundheitlichen Auswirkungen des beantragten Produkts der EFSA vorlegen.

Nur wenn ein neuartiges Lebensmittel kein Sicherheitsrisiko für die menschliche Gesundheit darstellt, erteilt die Europäische Kommission eine Zulassung. Weitere Zulassungsvoraussetzung ist, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher durch die beabsichtigte Verwendung des Lebensmittels nicht irregeführt werden dürfen. Die Mitgliedstaaten müssen einer Zulassung zustimmen.

Müssen Lebensmittel mit bzw. aus Insekten speziell gekennzeichnet werden? Wer kontrolliert das in Deutschland?

Die Zulassungsbedingungen von Insekten als Novel Food enthalten regelmäßig spezielle Kennzeichnungsvorschriften, z. B. zur Bezeichnung des Lebensmittels, die dazu dienen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher das Novel Food eindeutig erkennen können.

Zusammen mit den Vorgaben des allgemeinen Lebensmittelkennzeichnungsrechts, das z. B. die Angabe eines Zutatenverzeichnisses bei vorverpackten Lebensmitteln vorschreibt, wird so sichergestellt, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Beschaffenheit eines Lebensmittels und die Zutaten klar und verständlich informiert werden – also auch über die Verwendung von Insekten als Zutat in einem Lebensmittel.

Wegen möglicher Kreuzreaktivität insbesondere gegenüber Krebs- und Weichtieren schreiben die Zulassungsbedingungen für Insekten zudem eine Allergeninformation vor.

Der Vollzug der lebensmittelrechtlichen Vorschriften und damit auch die Kontrolle der genannten Kennzeichnungsvorgaben für Insekten obliegt den zuständigen Behörden der Länder.

Wie muss die Gastronomie Lebensmittel bzw. Speisen aus Insekten kennzeichnen, wenn z.B. Nudeln mit Insektenzusatz serviert werden?

Werden freiwillig schriftliche Informationen gegeben, z. B. auf der Speisekarte, so müssen diese nach den Regelungen des allgemeinen EU-Lebensmittelkennzeichnungsrechts zutreffend und verständlich sein und dürfen die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht in die Irre führen.

Werden von den Verbraucherinnen und Verbrauchern unerwartete Zutaten wie etwa Insektenpulver in bekannten Speisen, z. B. Nudeln, eingesetzt, ist davon auszugehen, dass diese in schriftlichen Informationen wie der Speisekarte aufgeführt werden, da die Angaben ansonsten irreführend und damit unzulässig sein dürften. Auch dies fällt in die Kontrollzuständigkeit der Länder.

Müssen Insekten auch als Allergene auf der Speisekarte ausgewiesen werden?

Die spezialrechtlichen Vorschriften für die zugelassenen Insekten schreiben eine Allergeninformation im Rahmen der Kennzeichnung vor. Die Vorschriften unterscheiden nicht zwischen vorverpackten und lose abgegebenen Lebensmitteln. In der Gastronomie erfolgt die Kennzeichnung regelmäßig in der Speisekarte. Die Ausführung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften ist auch hier Aufgabe der Länder.

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