FAQs "Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung"

Warum startet die Bundesregierung ein Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung?

Tierhaltung soll in Deutschland eine Zukunft haben. Dafür muss sie tier- und klimagerecht sein und gleichzeitig Landwirtinnen und Landwirten eine verlässliche, wirtschaftlich tragfähige Perspektive bieten. Ein zentraler Baustein für eine zukunftsfeste Tierhaltung ist das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung.

Was ist das Ziel dieses Bundesprogramms?

Mit dem Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung unterstützen wir die Veränderungsbereitschaft vieler Landwirtinnen und Landwirte. Wir fördern die Betriebe, die ihre Ställe hin zu einer tier- und umweltgerechteren Haltung umbauen wollen. Wir fördern Investitionen in eine besonders tier- und umweltgerechte Tierhaltung und erstmalig auch deren laufende Mehrkosten. Denn eine andere Haltung von Tieren erfordert nicht nur Investitionen in neue Ställe, sondern kann dauerhaft zu höheren Kosten im Betrieb führen, z.B. durch den höheren Arbeitszeitaufwand. Die Förderung setzt die Einhaltung von Kriterien wie den Zugang zu Außenklima bzw. Auslauf oder die Einhaltung von Bio-Standards voraus.

Aufgrund der besonders herausfordernden Situation für die Schweinehaltung in Deutschland wird sich das Bundesprogramm zunächst auf diesen Bereich konzentrieren.

Wie ist das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung finanziell ausgestattet?

Für den Start des Umbaus der Schweinehaltung stehen eine Milliarde Euro über den Bundeshaushalt zur Verfügung. Damit stellen wir für den zukunftsfesten Umbau der Tierhaltung so viele Mittel bereit wie noch keine Bundesregierung davor. Ziel ist es, in möglichst vielen Betrieben Verbesserungen in der Tierhaltung zu erreichen.

Im Bundeshaushalt sind nach Beschluss des Deutschen Bundestages zum Haushalt 2024 mit Finanzplanung bis 2027 insgesamt 875 Mio. Euro für den Umbau der Tierhaltung vorgesehen (2024: 150 Mio. Euro, 2025: 200 Mio. Euro, 2026: 300 Mio. Euro, 2027: 225 Mio. Euro). Um Planungssicherheit für die Betriebe sicherzustellen, sind für die Folgejahre weitere 125 Mio. Euro in Form von Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen.

Für uns ist klar: Das kann nur der Anfang sein. Um unseren Landwirtinnen und Landwirten noch mehr Planungssicherheit auf dem Umbaupfad zu geben, braucht es eine langfristige Unterstützung. Dafür setzt sich das BMEL mit voller Kraft ein.

Wie sieht die Förderung für schweinehaltende Betriebe konkret aus?

Die festen Säulen des Programms bilden:

  • eine investive Förderung für besonders tiergerechte Neu- und Umbauten (Zugang zu Außenklima, Auslauf oder Bio). Die Förderung für Stall-Neu- oder Umbauten ist je nach Investitionssumme gestaffelt. Wer bis zu 500.000 Euro investiert, erhält künftig eine Förderung von 60 Prozent der Gesamtbausumme. Darüber hinausgehende Investitionen bis zwei Millionen Euro werden mit 50 Prozent der Kosten gefördert, weitere Investitionen bis zu fünf Millionen Euro mit 30 Prozent.
  • eine Förderung der laufenden Mehrkosten einer tier- und umweltgerechteren Haltung von Tieren. Kriterien hierfür sind z.B. die Verwendung von Einstreu mindestens im Liegebereich, die Verwendung von Raufutter oder die Unversehrtheit der Ringelschwänze der Tiere. Die Förderung ist nach der Anzahl der gehaltenen Tiere gestaffelt: Für bis zu 50 Sauen, 1.500 Aufzuchtferkel und 1.500 Mastschweine können 80 Prozent der laufenden Mehrkosten gefördert werden. Für darüber hinausgehende Tierzahlen bis 200 Sauen, 6.000 Aufzuchtferkel und 6.000 Mastschweine können 70 Prozent der Mehrkosten gefördert werden. Die Höhe der laufenden Mehrkosten wird pauschal für bestimmte Haltungsverfahren durch das Thünen-Institut (TI) und das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) ermittelt.

Die Förderung der laufenden Mehrkosten steht allen Betrieben offen, kann also auch solchen, die bereits heute besonders tiergerecht wirtschaften ("Bestandsbetriebe"). Allerdings nur, wenn das Verhältnis von Tierbestand und Fläche umweltverträglich ist, also max. 2,0 Großvieheinheiten/Hektar entspricht. In die Förderung werden also nur Betriebe mit einer entsprechenden Flächenausstattung einbezogen bzw. Betriebe, die über entsprechende Kooperationsverträge zur Sicherung der Flächen verfügen.

Wie können Landwirtinnen und Landwirte die Förderung beantragen?

Das Bundesprogramm wird durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) verwaltet. Landwirtinnen und Landwirte können Förderanträge online an die BLE richten. Zu den zentralen Voraussetzungen für die investive Förderung gehört ein Vorhabenkonzept, das durch eine sachverständige Person erstellt wird und in dem die Einhaltung der investiven Premiumanforderungen dargelegt wird.

Die laufende Förderung setzt nicht voraus, dass vorher eine investive Förderung stattgefunden hat. Wenn alle Kriterien erfüllt sind, können die Betriebe einen Antrag auf Förderfähigkeit stellen. Dabei müssen sie die Mitgliedschaft in einer Organisation oder die Teilnahme an einem Kontrollsystem nachweisen, die oder das von der BLE für diesen Zweck anerkannt wurde. Die Anträge auf Zuwendungen sind bis 31. März des Auszahlungsjahrs zu stellen. Dabei müssen die im Haltungsjahr berücksichtigungsfähigen Tiere angegeben werden.

Die Richtlinien traten am 1. März 2024 (investive Förderung) bzw. am 1. April 2024 (Förderung der laufenden Mehrkosten) in Kraft.

Wie lange können Betriebe eine Förderung durch das Bundesprogramm erhalten?

Um die benötigte Planungssicherheit für die Betriebe zu gewährleisten, beläuft sich die Förderlaufzeit auf sieben Jahre. Die vom BMEL angestrebte Förderlaufzeit von zehn Jahren wurde von der EU im Rahmen der Notifizierung aus rechtlichen Gründen nicht genehmigt. Eine Verlängerung bzw. Neuauflage der Förderung nach dem Ende des Sieben-Jahre-Zeitraums ist aber möglich. Das BMEL wird daher rechtzeitig vor Ende der siebenjährigen Laufzeit eine ebenso effiziente wie sachgerechte Fortführung der Förderangebote auf den Weg bringen.

Wie wird die laufende Förderung kontrolliert?

Um die Kontrollen besonders effizient, zugleich aber auch unbürokratisch zu gestalten, bauen wir auf bereits bestehende Strukturen auf. Organisationen und Kontrollsysteme, die die Einhaltung der geforderten Kriterien durch ihre Mitglieder bzw. Teilnehmenden sicherstellen können, können von der BLE anerkannt werden. Staatlicherseits erfolgt "eine Kontrolle der Kontrolle".

Das Bundesprogramm wird durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) verwaltet.

Was tut die Bundesregierung außerdem noch für den Umbau hin zu einer tier- und klimagerechteren Tierhaltung?

Um die Tierhaltung in Deutschland zukunftsfest zu machen, verfolgen wir ein Konzept aus mehreren voneinander unabhängigen Bausteinen. Dazu gehören neben dem Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung, Verbesserungen im Bau- und Genehmigungsrecht sowie Verbesserungen im Tierschutzrecht.

Wir haben hier schon einiges erreicht: Mit dem im August 2023 in Kraft getretenen Tierhaltungskennzeichnungsgesetz machen wir die Anstrengungen der Landwirtinnen und Landwirte sichtbar und schaffen mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Kennzeichnung für frisches Schweinefleisch werden wir unter anderem auf Gastronomie/Außer-Haus-Verpflegung ausdehnen. Damit Landwirte tiergerechtere Ställe leichter bauen bzw. bestehende Ställe leichter umbauen können, haben wir Änderungen im Baugesetzbuch vorgenommen. Die Ausarbeitung bundeseinheitlicher Hinweise zum Vollzug der immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen (TA-Luft) wird zu einer weiteren Hilfestellung bei Genehmigungsverfahren führen.

Warum erfolgt die Förderung in einem Bundesprogramm?

Die tierhaltenden Betriebe brauchen bundesweit eine Förderung aus einem Guss. Beide Förderelemente müssen inhaltlich und organisatorisch aufeinander abgestimmt, auf ihre Zulässigkeit geprüft und letztlich aus einer Hand angeboten werden. Einheitliche Regeln stellen zudem sicher, dass die vorgesehenen Förderelemente tatsächlich auch in allen Bundesländern angeboten werden.

Hinzu kommt: Der Viehbestand ist in Deutschland sehr ungleichmäßig verteilt. Nur bei einer bundesweiten Lösung ist sichergestellt, dass nicht wenige viehstarke Länder einen großen Teil der Umbaukosten tragen müssen.

Sind die Mittel für den Umbau ausreichend?

Wir gehen schrittweise vor. Das Bundesprogramm ist zunächst für die Schweinehaltung vorgesehen. Und entsprechend dem Koalitionsvertrag soll mit dem Bundesprogramm nicht die Tierhaltung per se gefördert werden, sondern jene Betriebe, die tier- und umweltgerechter wirtschaften. Der Umbau wird nun Schritt für Schritt anlaufen. Nicht alle Betriebe planen bereits im nächsten Jahr Um- oder Neubauten. Viele Baumaßnahmen werden sich erst in den kommenden Jahren umsetzen lassen.

Vor diesem Hintergrund erachten wir die aktuell zur Verfügung stehenden Mittel - eine Milliarde Euro für den Umbau der Schweinehaltung – für den Start als ausreichend. Damit stellen wir für den zukunftsfesten Umbau der Tierhaltung so viele Mittel bereit wie noch keine Bundesregierung davor. Um unseren Landwirtinnen und Landwirten noch mehr Planungssicherheit auf dem Umbaupfad zu geben, braucht es darüber hinaus eine langfristige Unterstützung. Dafür setzt sich das BMEL mit voller Kraft für ein.

In welcher Reihenfolge erfolgt die Förderung?

Bei der investiven Förderung erfolgt die Mittelvergabe nach Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen bei der BLE. Die Förderung der laufenden Mehrkosten erfolgt in der Reihenfolge der Anerkennung der Förderfähigkeit der Betriebe durch die BLE.

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