Lagebericht der Bundesregierung über die Alterssicherung der Landwirte 2021

Datum 26.11.2021

Nach § 67 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) hat die Bundesregierung seit 1997 alle vier Jahre zum 31. Dezember einen Lagebericht über die Alterssicherung der Landwirte (AdL) zu erstellen und den gesetzgebenden Körperschaften vorzulegen.