Beschaffungsregeln der Bundesregierung für Holzprodukte

Die Bundesregierung unterstützt mit ihren für die gesamte Bundesverwaltung geltenden Beschaffungsregeln für Holz und Holzprodukte die nachhaltige Waldbewirtschaftung weltweit.

Holz wird in Zukunft wegen seiner Vielseitigkeit und seiner Vorzüge als klimaneutraler Bau- und Brennstoff noch umfangreicher genutzt werden. Daher muss dieser nachwachsende Rohstoff nachweislich aus nachhaltiger, also langfristig walderhaltender Nutzung kommen. Die Beschaffungsregeln des Bundes für Holzprodukte geben deshalb vor, dass die zur Beschaffung vorgesehenen Holzprodukte nachweislich aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen müssen. Damit sind die Beschaffungsregeln ein wichtiger Beitrag zur Förderung einer nachhaltigen Waldwirtschaft und der Walderhaltung weltweit. Die freiwillige Zertifizierung der Waldbewirtschaftung ist derzeit das wichtigste Instrument, die Erfüllung der Beschaffungsrichtlinie-Kriterien nachzuweisen. Die Zertifizierung ist wichtig, da in einigen Holz exportierenden Staaten, insbesondere in den Tropen, die vergleichbaren Standards der deutschen Forstwirtschaft bei der Waldbewirtschaftung nicht eingehalten werden.

Mit dem Gemeinsamen Leitfaden zum Gemeinsamen Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten von Oktober 2017 bietet die Bundesregierung den Vergabestellen des Bundes und potentiellen Bietern/Unternehmen eine wichtige Hilfestellung bezüglich des erforderlichen Nachhaltigkeitsnachweises an:

Sinn und Zweck dieses Leitfadens ist es, in Ergänzung zum geltenden Beschaffungserlass für Holzprodukte den ausschreibenden öffentlichen Behörden eine Handlungsanleitung beziehungsweise Interpretationshilfe an die Hand zu geben, die die verschiedenen Möglichkeiten des Nachweises der Nachhaltigkeit für Holzprodukte, wie im Beschaffungserlass gefordert, erklären und somit ein gemeinsames Verkehrsverständnis bezüglich dieser Verfahren gewährleisten. Der Leitfaden soll vor allem helfen, die verschiedenen Verfahren und grundsätzlichen Anforderungen für den sogenannten Einzelnachweis, als alternatives Verfahren zur Produktkettenzertifizierung, darzustellen. Hierdurch erhalten zugleich die bietenden Unternehmen Klarheit über die von den Beschaffungsbehörden angewandten Verfahren.

Den genauen Text des Leitfadens finden Sie hier.

Weitere ergänzende Informationen zur nachhaltigen Beschaffung finden Sie hier.

Seit dem 3. März 2013 wird die Holzhandels-Verordnung der EU vollständig angewandt. Damit soll sichergestellt werden, dass in Deutschland und der EU nur noch legal erzeugtes Holz auf den Markt gelangt (Maßnahmen gegen den illegalen Holzeinschlag). Da dies aber nur eine Mindestanforderung an die Holzproduktion ist, behält die seit dem 17. Januar 2011 geltende, weitergehende Beschaffungsrichtlinie der Bundesregierung für Holzprodukte weiterhin Gültigkeit und Bedeutung.

Dass die Zertifizierung der Waldbewirtschaftung ein erfolgreicher Weg ist, um nachhaltig erzeugte Produkte zu erwerben, hat eine Überprüfung durch das Thünen-Institut und das Bundesamt für Naturschutz im Jahr 2010 gezeigt. Die Einrichtungen untersuchten die Wirksamkeit der Beschaffungsrichtlinie des Bundes.

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