Verbot von Zuckerzusatz in Tees für Säuglinge und Kleinkinder

Die ersten 1.000 Tage im Leben sind entscheidend für die Ausprägung der Ernährungsgewohnheiten. Der Konsum gezuckerter Getränke von Anfang an erhöht die Gefahr von Karies, späterem Übergewicht oder gar Adipositas.

Darum ist der Zusatz von Zucker und anderen süßenden Zutaten in Säuglings- und Kleinkindertees verboten.

Die Regelung sieht im Einzelnen vor

  • Ein Verbot des Zusatzes von Zucker, Honig, Fruchtsaft(-konzentrat), Malzextrakt oder anderen aus pflanzlichen Rohstoffen gewonnenen Sirupen oder Dicksäften zu Säuglings- und Kleinkindertees,
  • den verpflichtenden Hinweis an die Käufer und Anwender, dass bei der Zubereitung oder Verabreichung auf die Zugabe von Zucker und anderen süßenden Zutaten verzichtet werden soll,
  • die Kennzeichnungsvorgabe bezüglich des Alters, ab dem das Erzeugnis verwendet werden kann. Analog zum Mindestalter für die Einführung von Beikost beträgt dies mindestens vier Monate.

Die Verordnung ist ein wichtiger Baustein unserer Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz. Mit der Strategie soll wirksam der zum Teil viel zu hohe Anteil von Zucker, Fetten und Salz in Fertigprodukten reduziert werden. Mehr Informationen zu der Strategie finden Sie hier.

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