Alte Rassen und genetische Vielfalt bei Nutztieren erhalten und nachhaltig nutzen

Die genetische Vielfalt bei Nutztieren ist Grundlage für eine innovative und nachhaltige Tierhaltung, Teil der biologischen Vielfalt sowie ein Kulturgut unserer Heimat. Für die Bewahrung alter Rassen und der genetischen Vielfalt bei Nutztieren beschlossen Bund und Länder das Nationale Fachprogramm zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung tiergenetischer Ressourcen in Deutschland.

Das Fachprogramm enthält mehrere Schwerpunkte:

  1. Um wirksame Maßnahmen ergreifen zu können, ist das Wissen um den Zustand der genetischen Vielfalt unserer Nutztiere erforderlich. Einen umfassenden Überblick hierzu bietet die Online-Datenbank TGRDEU. Auf Basis jährlich erhobener Bestandszahlen stuft die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Zusammenarbeit mit dem Fachbeirat Tiergenetische Ressourcen jede einheimische Nutztierrasse in Gefährdungskategorien ein. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung werden von der BLE neben TGRDEU auch in Form einer zweijährig erscheinenden Broschüre veröffentlicht. Diese Gefährdungsbeurteilung ist auch die Grundlage für den Indikator "Genetische Ressourcen in der Landwirtschaft" der "Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt". TGRDEU stellt ebenso die nationalen Daten zur Vielfalt bei Nutztierrassen und zur Tierzucht für internationale Datenbanken und Informationssysteme bereit. Hierunter zählt auch die Veröffentlichung von tierzuchtrechtlichen Informationen.
  2. Der beste Weg zur Erhaltung der genetischen Vielfalt bei Nutztieren ist deren Einsatz in einer nachhaltigen Landwirtschaft. Für die Zucht gefährdeter einheimischer Nutztierrassen werden Zahlungen im Rahmen der Zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU gewährt. Dies erfolgt als Länder-Maßnahmen oder als gemeinsame Fördermaßnahme des Bundes und der Länder auf der Grundlage der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK). BMEL fördert darüber hinaus Projekte zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der genetischen Vielfalt bei Nutztieren aus verschiedenen Förderprogrammen.
  3. Der Bund und nahezu alle Länder haben im Rahmen einer Bund-Länder-Vereinbarung die Deutsche Genbank landwirtschaftlicher Nutztiere am 1. Januar 2016 gegründet. In der Genbank werden Keimzellen (Spermien und Eizellen), Embryonen und anderes Erbmaterial von gefährdeten einheimischen Nutztierrassen in Stickstoff dauerhaft eingefroren. Aufgaben der Genbank sind:
  • die langfristige Erhaltung und Lagerung von genetischem Material aller einheimischen Nutztierrassen mit der Möglichkeit zur künftigen züchterischen Verwendung,
  • die Lagerung und Bereitstellung von genetischem Material zur Unterstützung aktueller Erhaltungszuchtprogramme,
  • die Bereitstellung von genetischem Material für Forschungszwecke,
  • der Austausch von genetischem Material mit anderen internationalen Einrichtungen zu Forschungs- und Sicherungszwecken.

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