Mehr Tierwohl durch Änderungen im Baugesetzbuch

Der Wunsch nach mehr Tierwohl macht oft Um- oder Neubauten von Ställen in landwirtschaftlichen Betrieben erforderlich. Viele Landwirte wollen handeln, doch nicht selten scheitern sie an bürokratischen Hürden etwa im Bauplanungsrecht. So bedarf es für Änderungen bestimmter, nach früherem Recht errichteter Tierhaltungsanlagen im Außenbereich inzwischen eines Bebauungsplans.

Die Regierungskoalition hat vor diesem Hintergrund in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart: "Um das Ziel der Verbesserung des Tierwohls in der Nutztierhaltung zu erreichen, sind Investitionen und Offenheit für die Modernisierung tierwohlorientierter Ställe der Zukunft notwendig. Dabei werden wir die Landwirtinnen und Landwirte unterstützen. Wir wollen einen Bestandsschutz genehmigter Tierhaltungsanlagen bei Modernisierungsmaßnahmen zu Tierwohlzwecken."

Gesetzentwurf angekündigt

Anfang November 2019 verständigten sich Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Bundesbauminister Horst Seehofer, Änderungen im Baugesetzbuch auf den Weg zu bringen.

Diese sollen mit dazu beitragen, dass Verbesserungen hin zu mehr Tierwohl nicht an bürokratischen Hürden scheitern, sondern vom Staat erleichtert werden.

Erklärtes Ziel: Wer einen Stall erweitern will, um das Tierwohl zu verbessern, soll keinen Bebauungs- beziehungsweise Vorhaben- und Erschließungsplan mehr benötigen. Voraussetzung dabei ist: Es dürfen nicht mehr Tiere als vor der Baumaßnahme gehalten werden.

Das Bundesbauministerium wird hierzu Seehofer zufolge zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf zu Änderung des Baugesetzbuches vorlegen.

Bessere Bedingungen für die Nutztiere müssen uns als Gesamtgesellschaft etwas wert sein. Da dürfen wir die Landwirte nicht alleine lassen.

Bundesministerin Julia Klöckner

"Wir müssen Zielkonflikte zwischen Bau-, Umweltgesetzen und mehr Tierwohl lösen und den Bauernfamilien Planungssicherheit geben", betonte Klöckner. Stallumbauten, die für mehr Platz und bessere Bedingungen sorgen, sollen für Landwirte künftig ohne großen Aufwand umsetzbar sein.

Mehr Tierwohl muss Gesamtgesellschaft etwas wert sein

Klöckner kündigte zugleich an, entsprechende Umbauten finanziell zu fördern, da die Kosten für mehr Tierwohl eine Bauernfamilie nicht allein stemmen könne: "Bessere Bedingungen für die Nutztiere müssen uns als Gesamtgesellschaft etwas wert sein. Da dürfen wir die Landwirte nicht alleine lassen."

Wie geht es weiter?

Sobald der Gesetzentwurf vorliegt, wird er zwischen den Bundesministerien abgestimmt und anschließend nach einer Anhörung der Bundesländer und der fachlich betroffenen Verbände vom Bundeskabinett beschlossen. Danach folgt das parlamentarische Verfahren in Bundestag und Bundesrat.

Logo des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Änderung des Baugesetzbuches für mehr Tierwohl

Erschienen am im Format Artikel

Das könnte Sie auch interessieren

Rechtliche Grundlagen für die Zucht von Tieren (Thema:Tierhaltung)

Die Zucht landwirtschaftlicher Nutztiere ist auf nationaler Ebene durch das Gesetz zur Neuordnung des Tierzuchtrechts (TierZG 2019) und einige Verordnungen geregelt.

Mehr

Anerkannte Zuchtverbände und Zuchtunternehmen (Thema:Tierzucht)

Die staatliche Anerkennung können Zuchtverbände und Zuchtunternehmen von der zuständigen Behörde eines Bundeslandes oder anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union erhalten. Sie müssen dafür erfolgreich ein bestimmtes Anerkennungsverfahren durchlaufen haben, das in den Vorschriften des EU-Tierzuchtrechts festgelegt ist.

Mehr

Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten (Thema:Tierzucht)

Alternativ zu den nach dem EU-Veterinärrecht zugelassenen Besamungs- und Embryo-Entnahme- und/oder Erzeugungseinheiten für den innergemeinschaftlichen Handel können nur in Deutschland tätige Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten eine Erlaubnis nach dem Tierzuchtgesetz erhalten (§ 18 Tierzuchtgesetz 2019).

Mehr