Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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Pflanzenschutz
Unter Pflanzenschutz verstehen wir heute eine Vielfalt von Maßnahmen und Aktivitäten, die alle ein Ziel verfolgen: Schäden an Kulturpflanzen zu verhindern oder zu mindern. Pflanzenschutz ist daher Voraussetzung und zugleich fester Bestandteil einer leistungsfähigen und nachhaltigen Pflanzen- und Lebensmittelerzeugung und Kulturlandschaft.
Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Anwendung von Pestiziden deutlich zu verringern und die Entwicklung von natur- und umweltverträglichen Alternativen zu fördern.
Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher, aber natürlich auch für die Landwirtinnen und Gärtner, wäre es wünschenswert, man bräuchte gar keine Pflanzenschutzmittel. Wir brauchen aber Pflanzen und pflanzliche Produkte in einer bestimmten Menge und Qualität für die Ernährung von Mensch und Tier, für die Energiegewinnung und für unser allgemeines Wohlbefinden. Die Menge und Qualität der pflanzlichen Produkte werden nicht nur durch die verfügbare Fläche für den Anbau dieser Produkte begrenzt, sie werden auch maßgeblich durch den Befall mit Schädlingen und Krankheiten beeinflusst. Zum Teil ist auch ein kompletter Ausfall der Ernte möglich.
Organisation - Das Arbeitsgebiet Pflanzenschutz im BMEL
Bei der überwiegenden Mehrheit der Kulturen und Fruchtarten sind daher Pflanzenschutzmaßnahmen notwendig. Erst wenn es keine geeigneten nicht-chemischen Verfahren gibt, werden Pflanzenschutzmittel gebraucht.
Zuständigkeit des BMEL
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist innerhalb der Bundesregierung federführend für Fragen des Pflanzenschutzes und der entsprechenden rechtlichen Regelungen.
Die Landwirte und Gärtner in Deutschland betreiben „integrierten Pflanzenschutz“. Das bedeutet, dass vorbeugende Pflanzenschutzmaßnahmen und nicht-chemische Maßnahmen kombiniert und vorrangig genutzt werden. Die vielen angewandten nicht-chemischen Pflanzenschutzmaßnahmenwerden in der Öffentlichkeit oft nicht so wahrgenommen wie die Anwendung eines chemischen Pflanzenschutzmittels.
Die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes ist gemäß der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden ab 2014 für alle Mitgliedsstaaten der EU verbindlich und gehört zur "guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz".
Der Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) hat das Ziel, die Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entstehen können, weiter zu reduzieren. Gemäß den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag wird der NAP weiterentwickelt.
Pflanzen und pflanzliche Produkte sind ein wichtiger Bestandteil der Ernährung von Mensch und Tier. Menge und Qualität werden maßgeblich durch den Befall mit Schädlingen und Krankheiten beeinflusst. Bei der Mehrheit der Kulturen und Fruchtarten sind so Pflanzenschutzmaßnahmen notwendig.
Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist ein zweistufiges Verfahren. Die Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel werden von der EU-Kommission genehmigt. Pflanzenschutzmittel mit genehmigten Wirkstoffen werden national zugelassen. Die Zulassungsstelle in Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) setzt sich für einen nachhaltigeren Pflanzenschutz sowie für eine Reduktion der Verwendung und des Risikos von Pflanzenschutzmitteln ein.
Der Pflanzenschutz wird von der EU sehr umfassend geregelt. Umgesetzt wird das EU-Recht in Deutschland vor allem mit dem Pflanzenschutzgesetz und mehreren Verordnungen.
Rückstände von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen auf Ernteprodukten lassen sich selbst bei bestimmungsgemäßer, sachgerechter Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nicht immer völlig vermeiden. Es werden daher für jeden Wirkstoff gesetzliche Rückstandshöchstgehalte für Lebensmittel und Futtermittel festgelegt, die nicht überschritten werden sollen. Diese Höchstgehalte werden für jedes Lebensmittel individuell festgesetzt.
Die Verantwortung der Behörden endet nicht mit der Erteilung eines Zulassungsbescheides. Eine umfangreiche Überwachung stellt sicher, dass die Vorschriften des deutschen Pflanzenschutz-, Lebens- und Futtermittelrechts so weit wie möglich eingehalten werden. Zuständig für die Überwachung sind die Bundesländer.
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, den Export bestimmter Pflanzenschutzmittel zu untersagen, die in der EU aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht zugelassen sind. Um dieses Ziel umzusetzen, hat das BMEL einen Entwurf für eine Verordnung über ein Verbot der Ausfuhr bestimmter Pflanzenschutzmittel erarbeitet, der gerade innerhalb der Bundesregierung abgestimmt wird. Oberstes Ziel dabei: der Schutz menschlicher Gesundheit – weltweit.
1991 wurde mit der europäischen Pflanzenschutzmittel-Richtlinie die Grundlage für eine einheitliche Prüfung und Bewertung gelegt. Ziel war es, gleiche Wettbewerbsbedingungen in der EU zu schaffen und gleichzeitig ein einheitliches hohes Schutzniveau für Verbraucher und Umwelt zu gewährleisten.
Ein Zusammenschluss aus acht Firmen hatte einen Antrag auf Erneuerung der Genehmigung gestellt. Diese Firmen hatten die erforderlichen Unterlagen in einem umfangreichen Dossier zusammengestellt. In dem Verfahren der EU-Kommission waren die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und alle Mitgliedstaaten eingebunden.
Die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) stammt aus Asien. Sie kam vermutlich mit befallenen Früchten nach Süd-Europa, wo sie im Jahr 2008 erstmals entdeckt wurde. Im Gegensatz zu den heimischen Fruchtfliegen (Drosophila-Arten) befällt die Kirschessigfliege gesunde Früchte weichfleischiger Obstarten kurz vor der Ernte.
Die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) stammt aus Asien. Sie kam vermutlich mit befallenen Früchten nach Süd-Europa, wo sie im Jahr 2008 erstmals entdeckt wurde. Im Gegensatz zu den heimischen Fruchtfliegen (Drosophila-Arten) befällt die Kirschessigfliege gesunde Früchte weichfleischiger Obstarten kurz vor der Ernte.
Das vom BMEL geförderte Demonstrationsvorhaben soll die Methode des Einnetzen von Obstkulturen zum Schutz vor der Kirschessigfliege in der Praxis bekannter machen und dabei helfen, das Einnetzen als rentables Standardverfahren zu etablieren.
Sommerzeit ist Reisezeit. Wenn Sie außerhalb der EU reisen, bringen Sie bitte keine Pflanzen, Samen, Obst, Gemüse und Blumen mit nach Hause. Diese können Schädlinge oder Krankheiten enthalten und Risiken für unsere Landwirtschaft und heimische Pflanzen darstellen. Das BMEL und die EFSA, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, machen gemeinsam auf die Gefahren aufmerksam.
Der Internationale Tag der Pflanzengesundheit macht darauf aufmerksam, wie wichtig es ist, Landwirtschaft, Natur und Wälder vor neuen Pflanzenschädlingen zu schützen. Dazu können alle beitragen.
Der Eichenprozessionsspinner ist ein unauffälliger Nachtschmetterling. Die wärmere und trockenere Witterung der letzten Jahre hat zu einer deutlichen Ausweitung des Vorkommens in Deutschland geführt. Doch gerade die so genannten Brennhaare machen ihn auch für den Menschen gefährlich.
Das digitale landwirtschaftliche Experimentierfeld FarmerSpace bietet eine gemeinsame praktische Versuchsplattform für Akteure aus der praktischen Landwirtschaft einschließlich dem vorgelagerten Bereich, der Forschung, der Beratung und der Industrie.
Das Experimentierfeld DIWAKOPTER möchte die Digitalisierung im Weinbau- und Ackerbau voranbringen. Das Hauptaugenmerkt liegt auf dem Einsatz von Multikoptern (Drohnen).