Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau

Das Bundesprogramm ist Teil des 10 Punkte-Maßnahmenpaketes des BMEL zum Klimaschutzplan 2030 und zur Erfüllung der BMEL-Verpflichtungen gemäß Klimaschutzgesetz.

Dabei haben die energiebedingten Emissionen ein Minderungspotential von bis zu 1,1 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente, die Mithilfe des Programms bis 2030 eingespart werden sollen. Seit seinem Start 2016 wird das Bundesprogramm beständig vom BMEL weiterentwickelt.

BMEL fördert Klimaschutz in der Landwirtschaft mit 48 Millionen Euro

Zur Seite

Es wird aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung finanziert. Die aktuelle Förderung erfolgt auf Grundlage der "Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau Teil A – Landwirtschaftliche Primärproduktion" vom 28. Juni 2023, die am 7. Juli 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Bei der Überarbeitung wurde die Förderrichtlinie Teil A vereinfacht und hinsichtlich der Förderkonditionen verbessert; es gibt mehr einfache Fördermaßnahmen, die sogenannten Einzelmaßnahmen. Für Gewächshäuser sind besonders die Förderung von Energieschirmen, Mehrfacheindeckungen und Pufferspeichern interessant. Für die Landwirtschaft wird die Förderung alternativer Antriebe bei mobilen Maschinen angeboten, um den Dieselverbrauch im Sektor zu senken. Es kann die Anschaffung von Elektrotraktoren und -hofladern, Biomethantraktoren und die Umrüstung von Traktoren auf Pflanzenölmotoren gefördert werden. In der Innenwirtschaft landwirtschaftlicher Betriebe sind zum Beispiel elektrifizierte Landmaschinen wie Futteranschieber als Alternative zu bisher dieselbetriebenen Prozessen förderbar.

Die Förderung komplexerer energetischer Modernisierungen (einschließlich Gewächshausneubauten als Ersatz für Altanlagen oder bei Standortverlagerungen) oder Anlagen zur erneuerbaren Energieerzeugung für den betrieblichen Eigenbedarf in Landwirtschaft und Gartenbau sind bewusst offengehalten. Im Förderbereich "CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung" werden Förderungen für beispielsweise Dach-PV für die Eigenstromerzeugung, Kleinwindanlagen, Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasseheizungen und die Schaffung technischer Voraussetzungen für den Bezug von Abwärme, Fernwärme und Fernkälte angeboten. Die vor der Realisierung solcher Maßnahmen erforderliche, maßnahmenspezifische Energieberatung des Betriebes durch eine sachverständige Person kann im Rahmen der Investitionsförderung mitgefördert werden.

Antrags- und Bewilligungsbehörde für das Programm ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Alle Informationen und Antragsunterlagen zum Programm und zu den einzelnen Förderbereichen sind unter der Internetadresse www.ble.de/energieeffizienz zu finden.

Erschienen am im Format Artikel

Das könnte Sie auch interessieren

Berufswettbewerbe und Begabtenförderung (Thema:Ausbildung)

Berufswettbewerbe sind ein wichtiger Bestandteil der Berufsbildung in den Agrarberufen. Angehenden Fach- und Führungskräften bieten sie eine gute Möglichkeit, ihre in der Aus- bzw. Fortbildung erworbenes Kompetenzen unter Beweis zu stellen und sich mit anderen Nachwuchskräften zu messen.

Mehr

Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau (Thema:Gartenbau)

Das Bundesprogramm ist Teil des 10 Punkte-Maßnahmenpaketes des BMEL zum Klimaschutzplan 2030 und zur Erfüllung der BMEL-Verpflichtungen gemäß Klimaschutzgesetz.

Mehr

Nach dem Hochwasser 2021- Hilfen für Land- und Forstwirtschaft (Thema:Ländliche Regionen)

Die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 in Teilen Deutschlands hat auch in der Landwirtschaft zu massiven Schäden geführt. Um die betroffenen Betriebe in dieser schwierigen Situation zu unterstützen, reagierte die Bundesregierung und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit einem Aufbau-Programm zur Bekämpfung der Katastrophe und Unterstützung der Länder.

Mehr