Klimaschutzmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat für das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung ein Paket von Klimaschutzmaßnahmen entwickelt. Diese beziehen sich vorwiegend auf die Sektoren Landwirtschaft sowie Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) und sollen sicherstellen, dass die Klimaschutzziele 2030 in diesen Bereichen erreicht werden.

Das Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 sowie das Klimaschutzprogramm 2023 unterstützen die Erreichung der gesteckten Ziele. Dabei geht es um eine Verstärkung bestehender und die Umsetzung neuer Maßnahmen.

Zur Landwirtschaft hat die Bundesregierung in ihrem Klimaschutzprogramm beschlossen, dass die Fördermöglichkeiten für klimafreundliche Maßnahmen sowohl national als auch im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ausgeweitet werden.

Unsere Maßnahmen im Einzelnen:

1. Senkung der Stickstoffüberschüsse einschließlich Minderung der Ammoniakemissionen und gezielte Verminderung der Lachgasemissionen, Verbesserung der Stickstoffeffizienz

Viel erreichen wir bereits durch die erfolgten rechtlichen Änderungen in der Düngegesetzgebung insbesondere in der Düngeverordnung. Diese werden durch die Länder umgesetzt. Dadurch rechnen wir mit einer weiteren Senkung der Stickstoffüberschüsse – einschließlich der Minderung von Ammoniak- und Lachgasemissionen. Das Düngepaket soll zudem mit der Förderung gasdichter emissionsarmer Güllelager und emissionsmindernder Ausbringtechnik unterstützt werden.

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2023 soll die Datenverfügbarkeit bei der landwirtschaftlichen Düngung verbessert werden. Dafür ist der Aufbau eines digitalen Herkunftssystems für Nährstoffe geplant. Zudem strebt das BMEL an, die Qualitätskriterien zur Backweizenbewertung anzupassen. Dies bietet Möglich­keiten zur Einsparung von Stickstoff-Qualitätsgaben bei der Backweizenerzeugung (Brotgetreide). Mit den Akteuren der Wertschöpfungskette wurde ein tragfähi­ges Konzept erarbeitet, das nun umgesetzt wird.

2. Stärkung der Vergärung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und landwirtschaftlichen Reststoffen

Die zweite wichtige Maßnahme betrifft die energetische Nutzung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und landwirtschaftlichen Reststoffen in Biogasanlagen. Der stärkere Einsatz von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen und die gasdichte Lagerung von Gärresten wurde mit neuen Instrumenten flankierend zum Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) gefördert.

3. Ausbau des Ökolandbaus

Die Ausweitung der ökologisch bewirtschafteten Flächen (Ziel: 30 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche bis 2030) ist auch eine Klimaschutzmaßnahme: Dies liegt in erster Linie an der Einsparung von Mineraldüngern, bei deren Herstellung Treibhausgase entstehen. Wir wollen Rechtsvorschriften zugunsten besonders umweltfreundlicher Verfahren wie dem ökologischen Landbau oder anderer besonders nachhaltiger Verfahren der Landbewirtschaftung anpassen und die rechtliche und finanzielle Förderung optimieren. Das Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL) wurde deutlich aufgestockt und die Zukunftsstrategie ökologischer Landbau zur Bio-Stra­tegie 2030 weiterentwickelt.

4. Verringerung der Treibhausgasemissionen in der Tierhaltung

In der Tierhaltung und Tierernährung wollen wir weiteres Einsparpotenzial realisieren. Neben Forschung und Züchtung wird es auch auf die künftige Entwicklung der Tierbestände ankommen. Fördermaßnahmen sollen mehr auf das Tierwohl ausgerichtet werden und Umweltwirkungen berücksichtigen.

5. Energieeffizienz in der Landwirtschaft

Landwirtschaft und Gartenbau verbrauchen Energie, beispielsweise zur Beheizung von Gewächshäusern, in Ställen oder durch den Einsatz von Traktoren. Um die durch den Energieeinsatz verursachten Treibhausgasemissionen zu senken, wurde das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau gestartet. Wir fördern die Umstellung auf regenerative Energien (z.B. Nutzung von Abwärme und Wärmepumpen) in Landwirtschaft und Gartenbau.

6. Humuserhalt und -aufbau im Ackerland

Wir müssen das Kohlenstoffspeicherpotenzial der Böden verstärkt aktivieren. Auf Grundlage der Bodenzustandserhebung 2018 wird der Kohlenstoffvorrat in landwirtschaftlich genutzten Böden seit 2023 erneut erfasst und seine Veränderungen dokumentiert. Maßnahmen zur Kohlenstoffanreicherung werden u.a. in der nationalen Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik und in Modell- und Demonstrationsvorhaben im Rahmen des Bundesprogramms Humuserhalt und -aufbau berücksichtigt. Zum Beispiel tragen der Anbau von Zwischenfrüchten, die Anpflanzung von Gehölzstrukturen oder Agroforstsysteme zum Humusaufbau bei.

7. Erhalt von Dauergrünland

Auch in Grünland sind hohe Kohlenstoffvorräte gespeichert. Der Erhalt von Dauergrünland ist daher ebenfalls eine wichtige Klimaschutzmaßnahme, die auch schon im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik gefördert wird. Wir wollen Regelungen zum Grünlanderhalt fortführen und eine Grünlandstrategie zur Sicherung und Stärkung einer dauerhaften Grünlandnutzung entwickeln.

8. Schutz von Moorböden  einschließlich Reduzierung der Torfverwendung in Kultursubstraten

Treibhausgasemissionen können auch aus entwässerten Moorböden resultieren, auf denen Landwirtschaft betrieben wird. Da mit der Vernässung von Moorböden erhebliche Nutzungseinschränkungen und somit Eingriffe in Eigentumsrechte verbunden sind, geht dies nur auf freiwilliger Basis. Das BMEL möchte alternative Nutzungskonzepte in Form von Paludikulturen fördern und dafür notwendige Wertschöpfungsketten (Verarbeitungsstrukturen und Absatz­märkte) unterstützen. Diese Maßnahme schließt auch die Reduzierung der Torfverwendung in Kultursubstraten mit ein. Dazu hat das BMEL eine Torfminderungsstrategie entwickelt. Unser Ziel ist, innerhalb von einem Jahrzehnt weitgehend auf Torf im Gartenbau zu verzichten.

9. Erhalt und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder und Holzverwendung

Im Erhalt und der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder und der Holzverwendung liegt ein enormes Klimaschutzpotenzial. Zusätzlich sind geeignete Maßnahmen der Anpassung an den Klimawandel notwendig. Gerade die Extremwetter der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass der Wald Hilfe braucht, um seine Klimaschutzfunktion weiter erfüllen zu können. Gleichzeitig fördern wir eine nachhaltige und ressourceneffiziente Holzverwendung. Bei der Realisierung der Nutzungspotenziale von Holz, z. B. im Gebäudebereich, setzt das BMEL dabei auch auf die Unterstützung aus anderen Ministerien sowie auf den Dialog zwischen Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung im Rahmen der Charta für Holz 2.0.

10. Nachhaltige Ernährungsweisen einschließlich Vermeidung von Lebensmittelabfällen und Programm zur Stärkung der Nachhaltigkeit in der Gemeinschaftsverpflegung der Bundesverwaltung

Wenn wir Lebensmittelabfälle vermeiden, verringern wir auch die mit der Produktion von Lebensmitteln verbundenen Treibhausgasemissionen. Dazu muss die Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung konsequent umgesetzt werden. Ein Indikator für die Lebensmittelabfälle und -verluste in Deutschland wurde in die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen. Damit werden die Ergebnisse der Anstrengungen transparent und dokumentierbar.

Die Kantinen der Bundesverwaltung setzen den DGE-Qualitätsstandard verpflichtend um. Der überarbeitete Standard rückt Nachhaltigkeitskriterien für das Speiseangebot in den Fokus. Durch ein klimafreundliches und gesundes Speiseangebot können wir Treibhausgaseinsparungen erreichen.

Im Januar 2024 wurde zudem die Ernährungsstrategie der Bundesregierung beschlossen, die nun konsequent umgesetzt wird.  

11. Forschungs- und Innovationsprogramm „Klimaschutz in der Landwirtschaft“

In Folge der Verschärfung des Klimaschutzgesetzes 2021 und des daraufhin beschlossenen Klimaschutz-Sofortprogramms 2022 wurde auch die Forschungsförderung im BMEL erheblich erhöht. Über das Forschungs- und Innovationsprogramm „Klima­schutz in der Landwirtschaft“ fördert das BMEL seit 2023 innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Diese sollen durch neue Erkenntnisse einen deutlichen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft leisten. Über Forschungsbekanntmachungen werden Maßnahmen zu verschiedenen thematischen Schwer­punkten gefördert.

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