Tagung des Rates (Landwirtschaft und Fischerei) am 20. März 2023 in Brüssel
Ergebnisbericht
Leitung der deutschen Delegation: Herr Bundesminister Cem Özdemir
Zusammenfassung
Der Rat (Landwirtschaft und Fischerei) befasste sich am 20. März 2023 in Brüssel mit dem Fischereipaket der Europäischen Kommission, mit der Marktsituation sowie möglichen Unterstützungsmaßnahmen in besonders betroffenen Mitgliedstaaten, mit Agrarhandelsfragen sowie mit land- und forstwirtschaftlichen Aspekten des Verordnungsvorschlags über die Wiederherstellung der Natur. Weitere Themen unter "Sonstiges" waren die Überarbeitung der EU-Bestäuberinitiative sowie das Fischereiabkommen zwischen der EU und Marokko.
Die deutsche Delegation wurde durch Bundesminister Cem Özdemir vertreten. Für die Kommission waren die Kommissare Virginijus Sinkevičius und Janusz Wojciechowski zugegen.
Im Einzelnen
TOP A-Punkte
Unter den A-Punkten verabschiedete der Rat Schlussfolgerungen über die Prioritäten der EU für die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) der Vereinten Nationen. Darin bekennt sich die EU zum Multilateralismus und betont die Bedeutung des Mandats der FAO. Zudem formuliert die EU Erwartungen zur Rolle der FAO bei der Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft und bei der Abfederung der Auswirkungen gewaltsamer Konflikte auf die weltweite Ernährungssicherheit. Ferner benennt die EU fachliche Schwerpunkte für das Mandat der FAO und Governance-Aspekte, die für die interne Organisation sowie im weiteren VN-System von Bedeutung sind.
TOP Fischereipaket
Der Rat führte einen ausführlichen Meinungsaustausch über das Fischereipaket, das die Kommission am 21. Februar 2023 vorgelegte hatte. Der im Paket enthaltene EU-Aktionsplan "Schutz und Wiederherstellung von Meeresökosystemen für eine nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei" sieht eine umweltfreundlichere Fischereipraxis, eine verbesserte Selektivität von Fanggeräten sowie den Schutz sensibler Arten und des Meeresbodens vor – insbesondere durch ein Verbot der grundberührenden Fischerei in Meeresschutzgebieten. Zum Paket gehören außerdem eine Bilanz der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP), ein Bericht über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur sowie eine Mitteilung über die Energiewende in dem Sektor.
Kommissar Sinkevičius stellte das Paket im Rat vor und betonte das Ziel, sowohl die Zukunft der Fischerei als auch den Schutz der Meeresökosysteme in der EU zu sichern. Dazu müssten die GFP und die Vorschriften zum Schutz der Umwelt in Einklang gebracht werden. Die EU habe bereits Fortschritte erreicht, müsse die Verpflichtungen aber noch besser umsetzen. Das Paket stelle erste Schritte für den erforderlichen Wandel zu einer nachhaltigeren Fischerei dar. Ein absolutes Verbot der grundberührenden Fischerei sei nicht vorgesehen. Es gehe der Kommission darum, ein Dialogangebot zur Verbesserung der jetzigen Situation zu machen.
In der Aussprache bekannten sich die Mitgliedstaaten zu dem Ziel des Fischereipakets, Nachhaltigkeit und Resilienz der europäischen Fischerei zu stärken. In den Stellungnahmen kam jedoch auch zum Ausdruck, dass die Mitgliedstaaten die sozioökonomischen Aspekte und die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors im Aktionsplan nicht genügend berücksichtigt sehen. Befürchtet wurde, dass sich die Abhängigkeit der EU von importierten Fischereierzeugnissen, die ohne Rücksicht auf die in der EU geltenden Standards erzeugt werden, noch weiter erhöhe. Viele sprachen sich insbesondere gegen ein weitgehendes Verbot der grundberührenden Fischerei aus.
Für Deutschland dankte Bundesminister Özdemir der Kommission für die Vorstellung des Fischereipakets und betonte die große politische Bedeutung des Aktionsplans. Ziel müsse eine ökologisch, wirtschaftlich und sozial nachhaltige Fischerei sein. Insbesondere sei es erforderlich, die Fischerei ökologisch noch nachhaltiger zu gestalten und der EU-Biodiversitätsstrategie besser Rechnung zu tragen. Beim Meeresschutz bestehe Handlungsbedarf, die vorgeschlagene Umsetzung stoße aber auf große Bedenken.
Bundesminister Özdemir sprach sich dafür aus, die mobilen grundberührenden Fischereien kritisch auf den Prüfstand zu stellen. Die verschiedenen Fischereien müssten dabei aber differenziert und nach tatsächlicher Umweltwirkung beurteilt werden. Ein undifferenziertes Pauschalverbot der mobilen grundberührenden Fischerei wäre nicht zielführend. Denn ein solches würde das Aus der für die deutsche Nordseeküste soziokulturell prägenden Krabbenfischerei bedeuten. Deutschland befürworte einen Ansatz, der differenzierter auf die einzelnen Schutzziele und Schutzgüter der Meeresschutzgebiete eingeht. Fischerei und Wissenschaft seien gefordert, Fangmethoden und Fanggeräte weiterzuentwickeln, um die Umweltauswirkungen weiter zu minimieren.
In seiner Erwiderung auf die Kritik der Mitgliedstaaten wiederholte Kommissar Sinkevičius, dass ein absolutes Verbot der grundberührenden Fischerei nicht vorgesehen sei und es darum ginge, in einen Dialog zur Verbesserung der jetzigen Situation zu treten. In diesem Dialogprozess sollten alle betroffenen Stakeholder einbezogen werden. Der Vorschlag bedrohe die Ernährungssicherheit nicht, sondern fördere diese vielmehr. Denn langfristig würden Nachhaltigkeit und Ernährungssicherheit durch die Verschlechterung der Ökosysteme bedroht, weshalb ein Gleichgewicht hergestellt werden müsse. Zudem seien die sozioökonomischen Auswirkungen berücksichtigt worden. Angesichts des Drucks auf Klima und natürliche Ressourcen seien Selektivität und Schutzzonen besonders wichtig für den Übergang zur nachhaltigen und resilienten Fischerei.
TOP Marktsituation insbesondere nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine
Der Rat befasste sich auch in dieser Sitzung mit der Lage auf den Agrarmärkten. Dabei wurde insbesondere erörtert, wie sich der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine auf die Märkte auswirkt. Zur Sprache kamen auch der Bericht der Europäischen Reflexionsgruppe für Schweinefleisch und die Krise im Milchsektor Lettlands und Litauens.
Kommissar Wojciechowski führte aus, dass die hohen Preise für Energie und Düngemittel weiterhin Sorge bereiteten. Es gebe zwar erste positive Signale, da die Preise fast auf Vorkriegsniveau gesunken seien und die Erzeugerpreise sich stabilisierten. Dennoch dauerten die Ungewissheiten auf den Märkten weiter an. Als Gründe hierfür nannte der Kommissar den Krieg in der Ukraine, Unsicherheiten über die langfristige Aufrechterhaltung der Schwarzmeervereinbarungen, steigende Dürrerisiken in vielen Mitgliedstaaten sowie die hohen Verbrauchspreise.
Die geleistete Unterstützung für die Ukraine wertete Kommissar Wojciechowski als Erfolg. Dazu zählte er insbesondere die Solidaritätskorridore und die Verlängerung der Schwarzmeer-Getreide-Initiative, weil damit die Ukraine Zugang zu den Weltagrarmärkten habe. Dank der Zollaussetzungen könne die Ukraine auch in die EU einführen, wobei diese Einfuhren die europäischen Erzeuger beeinträchtigten, vor allem in einigen an die Ukraine angrenzenden Mitgliedstaaten. Vor diesem Hintergrund schlage die Kommission vor, die Anrainerstaaten Bulgarien, Polen und Rumänien mit Mitteln aus der Agrarreserve zu unterstützen. Ebenso sollten bestimmte Mitgliedstaaten Hilfen für die Bewältigung der Aviären Influenza erhalten.
Die Mitgliedstaaten bestätigten, dass sich die Agrarmärkte insgesamt stabilisiert haben. Mit Nachdruck wurde jedoch auf einzelne Marktsektoren hingewiesen, die aus unterschiedlichen Gründen weiterhin vor gravierenden Schwierigkeiten stehen. Neben den Einfuhren aus der Ukraine, die insbesondere den Milch-, Geflügel- und Imkereisektor beeinträchtigten, wurden z. B. auch die hohen Energiekosten sowie – mit Blick auf den Zuckerrübensektor – die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Rücknahme der Ausnahmezulassungen für Neonikotinoide als Ursachen genannt. Einige Mitgliedstaaten forderten, Unterstützung auch für diese Sektoren zu gewähren.
Lettland und Litauen führten aus, dass in ihrer Milchwirtschaft vor allem die kleineren Betriebe unter den sehr niedrigen Preisen litten, und forderten eine Anhebung der Interventionspreise für Magermilchpulver und Butter sowie Notfallmaßnahmen der Kommission. Für diese und weitere Maßnahmen – z. B. im Eiersektor – sollte ebenfalls die Agrarreserve verwendet werden. Es seien nicht nur die von der Kommission genannten Mitgliedstaaten betroffen, sondern auch weitere. Die Agrarreserve müsse fair eingesetzt werden.
Wir berichteten dem Rat, dass in Deutschland bei Lebensmitteln das Preisniveau für die Verbraucherinnen und Verbraucher nach wie vor sehr hoch sei. Die Preise für einzelne Agrarprodukte und bestimmte Betriebsmittel hätten jedoch wieder ein Niveau wie vor dem Angriffskrieg erreicht, zum Beispiel bei Düngemitteln, Getreide, Milch und Äpfeln. Vor diesem Hintergrund verdeutlichten wir unsere Position, dass wir aktuell keinen Bedarf für neue finanzielle Hilfen sehen. Wir erkannten jedoch an, dass die Marktlage in anderen Mitgliedstaaten angespannter ist. Deutschland prüfe die von der Kommission vorgeschlagenen Hilfsmaßnahmen konstruktiv und im Geiste der Solidarität. Wir verdeutlichten, dass es aus unserer Sicht wichtig ist, in allen betroffenen Mitgliedstaaten die Marktsituation datenbasiert mit denselben Maßstäben zu bewerten.
Ein weiteres Thema war der Bericht der Europäischen Reflexionsgruppe für Schweinefleisch. In den Schlussfolgerungen des Berichts wird der Sektor aufgefordert, sich nachhaltiger und resilienter aufzustellen. In der Aussprache wurden die Ergebnisse der Reflexionsgruppe Schweinefleisch allgemein als wertvoll für die Weiterentwicklung des Sektors begrüßt, wobei die Mitgliedstaaten jeweils unterschiedliche Empfehlungen der Reflexionsgruppe hervorhoben. Wir erklärten, die Schlussfolgerungen zu teilen, und sprachen uns dafür aus, die gesellschaftliche Akzeptanz des Schweinefleischsektors durch besseren Tierschutz zu stärken.
TOP Handelsbezogene Agrarfragen
In einem weiteren Tagesordnungspunkt berichtete Kommissar Wojciechowski über die jüngsten Entwicklungen bei Agrarhandelsfragen. Er informierte über die in diesem Jahr anstehenden multilateralen Handelsgespräche im WTO-, G7- und G20-Kontext und ging auf eine Reihe von bilateralen Abkommen, Handelsgesprächen und auf anstehende Missionen zur Absatzförderung ein. Die Handelszahlen zeigten, dass die europäische Landwirtschaft insgesamt von den Handelsabkommen profitiere.
Die meisten Mitgliedstaaten lobten insgesamt die Aktivitäten der Kommission, einige sprachen sich dafür aus, die Zielsetzungen des Europäischen Green Deals über die Handelspolitik zu flankieren. Dabei wiesen einige jedoch darauf hin, dass höhere europäische Standards durch Spiegelklauseln für Importe geschützt werden sollten. Die Kommission wurde aufgefordert, eine kumulative Analyse zu den Auswirkungen der Handelsabkommen zu aktualisieren und sensible Landwirtschaftsprodukte der EU zu schützen.
Die von Österreich vorgetragene Kritik am MERCOUR-Abkommen wurde von einigen Mitgliedstaaten geteilt. Kommissar Wojciechowski versicherte, dass die Kommission diese Bedenken sehr ernst nehme. Er zeigte sich aber überzeugt, dass auch dieses Abkommen der europäischen Landwirtschaft durch Zollabbau erheblichen Nutzen bringen werde. Sensible Produkte würden durch Schutzklauseln geschützt, Gesundheitsstandards seien für die EU nicht verhandelbar, und das Abkommen werde wichtige Verpflichtungen der Partner bei Umwelt und Klimawandel festschreiben.
Deutschland signalisierte Unterstützung für die ambitionierte bilaterale Handelsagenda der Kommission und sprach sich nachdrücklich dafür aus, die Handelsbeziehungen der EU zu diversifizieren. Zugleich müsse die Handelspolitik genutzt werden, Nachhaltigkeitsziele konsequent durchzusetzen. Eine aktive Handelspolitik sei zudem wichtig, um der heimischen Landwirtschaft und den Unternehmen der Ernährungswirtschaft die Erschließung neuer Märkte zu erleichtern. In die kürzlich wieder aufgenommenen Landwirtschaftsverhandlungen der WTO sollte die EU sich aktiv einbringen und zeigen, dass sie zu substantiellen Verhandlungen bereit sei. Den aktuellen Vorschlag der Kommission zur Verlängerung der autonomen Zollaussetzung für Waren aus der Ukraine begrüßten wir als wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Unterstützung des Landes.
In der Debatte haben wir darüber hinaus betont, dass das MERCOSUR-Abkommen von großer strategischer, wirtschaftlicher und nachhaltigkeitspolitischer Bedeutung ist. Der Amtsantritt der neuen brasilianischen Regierung sollte als "Window of opportunity" genutzt werden, um das Abkommen in diesem Jahr zu finalisieren. Wichtig sei dabei, das Augenmerk auf den Klimaschutz, den Kampf gegen die Entwaldung und die grüne Transformation der Landwirtschaft zu legen. Die kürzliche Reise von Bundesminister Özdemir nach Brasilien und Kolumbien habe deutlich gemacht, dass beide Länder sich eine enge Zusammenarbeit mit der EU auf der Grundlage gemeinsamer Werte wünschen.
TOP Sonstiges
Verordnung über die Wiederherstellung der Natur: Land- und forstwirtschaftliche Aspekte
Auf der Grundlage eines Sachstandsberichts des schwedischen Ratsvorsitzes führte der Agrar- und Fischereirat einen kurzen Austausch über die land- und forstwirtschaftlichen Aspekte des Verordnungsvorschlags über die Wiederherstellung der Natur.
Übergeordnetes Ziel des Verordnungsentwurfs, der federführend im Umweltrat behandelt wird, ist es, dass bis 2030 eine Erholung der Ökosysteme in der EU eingeleitet wird und sie bis 2050 in einen guten Zustand gebracht werden. Dazu sollen die Mitgliedstaaten detaillierte nationale Wiederherstellungspläne erstellen, die der Kommission zwei Jahre nach Inkrafttreten des Rechtsakts zur Genehmigung vorzulegen sind.
Kommissar Sinkevičius betonte, mit der Verordnung setze die EU ihre internationalen Verpflichtungen um, die etwa im Rahmen der Biodiversitätskonferenz in Montreal beschlossen worden seien. Mit resilienten Ökosystemen gelinge es am besten, die Landwirtschaft für die Folgen des Klimawandels zu wappnen. Für ihre Leistungen zum Schutz der Biodiversität müssten die Landwirtinnen und Landwirte einen Ausgleich erhalten. Zur Finanzierung sei die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ein wichtiges, bei weitem aber nicht das einzige verfügbare Instrument. Allen müsse klar sein, dass Nichtstun ebenfalls einen hohen Preis habe.
Die Mitgliedstaaten befürworteten zwar insgesamt die Zielsetzung des Vorschlags, sie befürchten jedoch mehrheitlich starke, unverhältnismäßige Einschränkungen für die Land- und Forstwirtschaft. Die Kompensation dürfe nicht allein aus den Mitteln der GAP erfolgen. Gefordert wurden realistischere konkrete Zielsetzungen, mehr Flexibilität für die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung und Auswahl von Indikatoren sowie eine stärkere Berücksichtigung der jeweiligen Ausgangssituation.
Bundesminister Özdemir begrüßte den Verordnungsvorschlag. Deutschland unterstütze die Zielsetzung, die biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft zu erhöhen, Waldökosysteme wiederherzustellen und die Wiedervernässung von Mooren voranzubringen. Dabei müsse ein hohes Umweltambitionsniveau gewahrt und in eine tragfähige Balance zur praktischen Umsetzbarkeit in der Land- und Forstwirtschaft gebracht werden.
Die vorgesehenen Indikatoren für die Agrarökosysteme bewertete Bundesminister Özdemir grundsätzlich als einschlägig. Es müsse jedoch berücksichtigt werden, dass die Landwirtschaft die Erreichung bestimmter Zielmarken trotz eigener Anstrengungen – z. B. aufgrund des fortschreitenden Klimawandels – nicht garantieren könne. Deshalb sollten die Indikatoren für die Landwirtschaft national differenziert und ggf. dynamisch anzupassen sein.
Bei den Indikatoren für Waldökosysteme sprach sich Bundesminister Özdemir für den Vorschlag der Präsidentschaft aus, die Indikatoren in zwei Kategorien aufzuteilen: solche, die alle Mitgliedstaaten gleichermaßen zu erheben haben, und eine Liste weiterer Indikatoren, aus denen Mitgliedstaaten die für ihre spezifische Situation geeigneten auswählen können. Die Gesamtanzahl an Indikatoren sollte jedoch klar begrenzt sein. Das Erhebungs- und Berichtsintervall sollte 5 Jahre nicht unterschreiten. Für den Bericht über die Böden sind 10 Jahre oder länger ausreichend.
Der schwedische Ratsvorsitz kündigte an, die Ergebnisse der Debatte in die weiteren Beratungen im Umweltrat einfließen zu lassen. Die allgemeine Ausrichtung des Rates solle bis Juni 2023 abgeschlossen werden.
Mitteilung über die Überarbeitung der EU-Bestäuberinitiative: Neuer Deal für bestäubende Insekten
Kommissar Sinkevičius informierte den Rat, dass die EU-Initiative für Bestäuber überarbeitet wurde. Die Überarbeitung habe zum Ziel, dem Rückgang bestäubender Insekten in der EU noch stärker entgegenzuwirken und einen Beitrag zu den weltweiten Erhaltungsbemühungen zu leisten. In der Aussprache würdigten viele Mitgliedstaaten die unverzichtbare Rolle der Bestäuber für die Landwirtschaft sowie für die Biodiversität. Die überarbeitete Initiative der Kommission stieß überwiegend auf positive Resonanz.
In mehreren Debattenbeiträgen wurde auch eine Begrenzung des Aufwands für die Mitgliedstaaten sowie finanzielle Unterstützung für die Landwirtinnen und Landwirte angemahnt. Ebenso wurde eine stärkere Kohärenz der Initiative mit den Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und weiteren derzeit diskutierten Rechtsetzungsvorhaben gefordert. Einige Mitgliedstaaten nutzten die Gelegenheit, um die Reduzierungsziele des Verordnungsvorschlags zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln als zu weitreichend zu bezeichnen.
Wir begrüßten die überarbeitete EU-Bestäuberinitiative. Die Bundesregierung habe mit dem "Aktionsprogramm Insektenschutz" bereits 2019 umfassende nationale Maßnahmen beschlossen, um Wissenslücken zu füllen, die Lebensbedingungen für Insekten und die biologische Vielfalt in Deutschland zu verbessern und damit dem Insektensterben entgegenzuwirken. Mit dem Nationalen GAP-Strategieplan sei die Förderung von Bestäubern in der Landwirtschaft weiter gestärkt worden. Im Rat sagten wir zu, die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen nun im Detail anzusehen und dabei auch zu prüfen, wie Synergieeffekte erzielt werden können.
Zukunft des Fischereiabkommens zwischen der EU und Marokko
Auf Antrag Litauens, Lettlands und Polens befasste sich der Rat mit der Zukunft des Fischereiabkommens zwischen der EU und Marokko. In einer Note befürworteten die drei Mitgliedstaaten, dass die Kommission aktiv werden soll, um ein neues Durchführungsprotokoll abzuschließen. In der Aussprache unterstützen weitere Mitgliedstaaten das Anliegen und betonten die große wirtschaftliche Bedeutung des Abkommens für die europäischen pelagischen Flotten.
Kommissar Sinkevičius führte aus, die Kommission werde alles tun, um Unterbrechungen der Fischerei zu minimieren und so bald wie möglich ein neues Protokoll zu erarbeiten. Dies hänge jedoch nun von einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ab. Zum derzeitigen Protokoll ist ein Verfahren vor dem Gericht anhängig, das die Vertretung der Bevölkerung der Westsahara ("Frente Polisario") angestrengt hat. Wann mit einem Urteil gerechnet werden kann, ist derzeit offen.
Bundesminister Özdemir erklärte, dass auch deutsche Fischereifahrzeuge das Fischereiprotokoll mit Marokko nutzen. Für Deutschland sei aber wichtig, dass die Bevölkerung der Westsahara tatsächlich von dem Abkommen profitiert. Deshalb unterstütze er den Ansatz der Kommission, zunächst den Ausgang des EuGH-Verfahrens abzuwarten. Im Lichte der EuGH-Rechtsprechung könne das weitere Vorgehen völkerrechtlich und politisch besser bewertet werden.