Tagung des Rates (Landwirtschaft und Fischerei) am 30. Januar 2023 in Brüssel

Ergebnisbericht

Leitung der deutschen Delegation: Herr Bundesminister Cem Özdemir

Zusammenfassung 

Der neue schwedische Ratsvorsitzende Peter Kullgren stellte sein Arbeitsprogramm für das erste Halbjahr 2023 vor. 

Im Mittelpunkt der Ratstagung stand die Entwicklung der Agrarmärkte infolge des russischen Angriffskriegs. Dabei wurde unter anderem über die Nutzung der Agrarreserve diskutiert. Bundesminister Özdemir betonte die Wichtigkeit des permanenten Ausbaus der Solidarity lanes, um der Ukraine den Export von Agrarerzeugnissen weiterhin zu ermöglichen.

Die Diskussion über die Bioökonomie konzentrierte sich auf aktuelle Herausforderungen und Chancen für den ländlichen Raum. Ratsvorsitzender Minister Kullgren hielt fest, dass Innovationen stärker gefördert werden sollten, wobei die Nachhaltigkeit der Bioökonomie zu gewährleisten sei. Er kündigte an, Ratsschlussfolgerungen zu erarbeiten (Ziel: Annahme im April-Rat).

Der Rat führte zudem einen Gedankenaustausch über die landwirtschaftlichen Aspekte der Industrieemissionen-Richtlinie, über Rechtsvorschriften für Tiertransporte sowie über die Bewältigung der Energiekrise und der Inflation im Agrar- und Ernährungssektor. Auf Antrag von Slowenien wurde über die Herkunftskennzeichnung für Honigmischungen beraten.

Bundesminister Özdemir informierte über das Global Forum for Food and Agriculture (GFFA) im Januar 2023 in Berlin.

Im Einzelnen

TOP Arbeitsprogramm der schwedischen Ratspräsidentschaft 

Der neue Ratsvorsitzende, der schwedische Minister Peter Kullgren, stellte sein Programm für die Ratspräsidentschaft vor. Die vier übergreifenden Themen der Präsidentschaft seien Sicherheit, Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie der grüne Wandel und Energiefragen.

Der Ratsvorsitzende unterstrich, dass insbesondere der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine die Märkte stark beeinträchtige. Wegen der Marktunsicherheit und Fragilität der globalen Lieferketten werde der schwedische Vorsitz die intensive Beobachtung der Marktentwicklungen fortsetzen, damit bei Bedarf Maßnahmen ergriffen werden können.

Er kündigte an, die Herausforderungen der Bioökonomie zu einem Schwerpunkt zu machen, insbesondere im Hinblick auf die ländliche Entwicklung. Bei geographischen Herkunftsbezeichnungen sowie dem Datennetzwerk für die Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe möchte die Präsidentschaft im ersten Halbjahr gemeinsame Positionen verabschieden. Bei der Kennzeichnung von ökologischem Tierfutter werde eine Einigung mit dem Europäischen Parlament angestrebt.

Darüber hinaus möchte sich die Präsidentschaft dafür einsetzen, dass die Verhandlungen über die Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) vorankommen. Dabei sollen die von der Kommission erbetenen Informationen zu den Auswirkungen des Vorschlags angemessen berücksichtigt werden.

Die Kommission begrüßte das Programm der Präsidentschaft. Kommissarin Stella Kyriakides zeigte sich insbesondere darüber erfreut, dass die Präsidentschaft den für die Strategie „Vom-Hof-auf-den-Tisch“ (F2F) wichtigen Dossiers zu den neuen Genomischen Techniken und dem Vermehrungsmaterial für Pflanzen und Wälder Priorität einräume. Auch die Ankündigung, die Verhandlungen zur SUR voranzubringen, sei wichtig.

Dänemark sprach sich für eine Einigung mit Norwegen in der Fischereipolitik aus. Denn die EU-Fischerei benötige den Zugang zu norwegischen Gewässern.

TOP Marktsituation insbesondere nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine

Der Rat befasste sich mit den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die Agrarmärkte. Auf der Grundlage von zwei Fragen des Vorsitzes wurde diskutiert, welche Maßnahmen dabei helfen können, die Situation des Agrarsektors und der Lebensmittelkette in der Ukraine kurz-, mittel- und langfristig zu verbessern, und ob vom Krieg besonders betroffene Agrarsektoren in der EU konkrete Unterstützung benötigen.

Polen stellte eine Note zum Absatz ukrainischer Agrarprodukte in den angrenzenden EU-Ländern vor. Die Einfuhr ukrainischer Agrarprodukte führe zu Preisverfall und könne zu Unruhen unter den heimischen Landwirtinnen und Landwirten führen. Diesen sollte daher schnell und wirksam geholfen werden, auch unter Nutzung der Agrarreserve. Mit den Mitteln aus der Agrarreserve könnten beispielsweise Transportkosten zu den Häfen subventioniert werden. Wichtig sei, die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz der Maßnahmen zur Unterstützung der Ukraine aufrecht zu erhalten.

Auch Ungarn wies auf stark gestiegene Einfuhren aus der Ukraine hin, insbesondere von Getreide und Geflügel. Die Solidaritätskorridore für die Ukraine hätten das Ziel, den Export ukrainischer Agrarprodukte über EU-Gebiet zu ermöglichen; Importe würden hingegen den EU-Binnenmarkt stören. Vor diesem Hintergrund sollte schnellstmöglich die Agrarreserve aktiviert und die entsprechenden Mittel schnell an die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte ausgezahlt werden. Zudem sollten die Obergrenzen für gekoppelte Zahlungen angehoben werden.

Kommissar Janusz Wojciechowski führte aus, dass die Ukraine zollfrei Waren in die EU liefern könne. Seit Mai 2022 seien mehr als 24 Mio. Tonnen Getreide über die Solidaritätskorridore exportiert worden, wobei besonderer Dank den Anrainer-Mitgliedstaaten gebühre. Der Transport auf dem Schiffsweg sei weiterhin unsicher. Auf dem Gipfeltreffen EU-Ukraine am 03.02.2023 werde insbesondere über eine Beschleunigung der Integration der Ukraine in den EU-Binnenmarkt beraten.

Der Kommissar ging auch auf die gestiegenen Inputkosten für die Landwirtschaft ein, insbesondere für Düngemittel und Energie. Zudem seien die Einkommen in den verschiedenen Sektoren und Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich. Aus der Liberalisierung des Handels mit der Ukraine resultierten Schwierigkeiten in den Anrainer-Mitgliedstaaten, aber auch in anderen Mitgliedstaaten. Sondermaßnahmen, die aus der Agrarreserve finanziert werden könnten, müssten genau begründet werden. Wenn die Agrarreserve in Form von Beihilfen für die Lagerhaltung eingesetzt werde, dann könne – wie in der Vergangenheit bei zeitlich begrenzten Marktstörungen – wirksam geholfen werden.

Zu den ungarischen Vorschlägen, die Höchstgrenzen bei den gekoppelten Zahlungen anzuheben, führte der Kommissar aus, dass eine genaue Begründung und ein Nachweis einer Sondersituation erforderlich seien; er verwies auf die Möglichkeit einer Änderung des GAP-Strategieplans. Bisher habe Ungarn solche Belege nicht vorgelegt.

Bundesminister Özdemir betonte, Deutschland unterstütze weiterhin alle nötigen Maßnahmen zur umfassenden Unterstützung der Ukraine. Die Gewährleistung des Exports von Agrarerzeugnissen aus der Ukraine bleibe prioritär, da er direkte Auswirkungen auf die weltweite Ernährungssituation habe. Deshalb müssten die Solidaritätskorridore permanent ausgebaut und die Kapazitäten für den Weitertransport ukrainischer Agrarprodukte zu den EU-Häfen gesteigert werden.

In der deutschen Agrarwirtschaft zeichne sich langsam eine leichte Verbesserung der Marktlage ab, so Bundesminister Özdemir weiter. Die Sektoren Schweinefleisch und Obst/Gemüse müssten aber weiterhin genau beobachtet werden. Die Nutzung der Agrarreserve halte Deutschland derzeit nicht für angezeigt. Wenn die Kommission zu einem anderen Ergebnis komme, sollte sie dies ausführlich begründen.

Bei der Frage nach einer Erhöhung der Obergrenzen für gekoppelte Zahlungen verwies Bundesminister Özdemir darauf, dass für die Sondersituation in 2022 bereits einige Maßnahmen ergriffen wurden, um die Agrarwirtschaft zu unterstützen und die Ernährungssicherheit zu gewährleisten. Für ihn sei bei Unterstützungsmaßnahmen wichtig, dass diese nicht zu Lasten des Umwelt- und Klimaschutzes gehen.

Auch viele andere Mitgliedstaaten wiesen auf Schwierigkeiten in einzelnen Sektoren und Regionen hin. Problematisch seien die hohen Preise für Energie und Betriebsmittel, insbesondere für Düngemittel. Eine Reihe von Mitgliedstaaten unterstützten die Forderung, die Agrarreserve zugunsten der betroffenen Regionen in der EU zu aktivieren. Andere Mitgliedstaaten (insbesondere Frankreich, Niederlande, Dänemark) äußerten sich – wie Bundesminister Özdemir – zurückhaltend.

Agrarkommissar Wojciechowski kündigte eine Prüfung an, wie unter Nutzung der Agrarreserve die Anrainer-Mitgliedstaaten, die von den Importen aus der Ukraine besonders betroffen seien, unterstützt werden könnten.

TOP Chancen der Bioökonomie vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen unter besonderer Berücksichtigung des ländlichen Raums

Der Rat führte einen Gedankenaustausch über die Bioökonomie, wobei insbesondere aktuelle Herausforderungen und die Chancen für den ländlichen Raum erörtert wurden. Aus Sicht der Kommission sollen regionale und nationale Bioökonomiestrategien besser miteinander vernetzt werden, um Synergien zu entfalten.

Viele Mitgliedstaaten unterstützten die Notwendigkeit der Einbindung von Regionen und lokalen Entscheidungsträgern. Einige Mitgliedstaaten forderten von der EU weitere Anreize zur Energiegewinnung aus Anbaubiomasse.

Bundesminister Özdemir unterstützte die stärkere Einbindung der ländlichen Räume in die Bioökonomiepolitik. Die derzeitige Energiekrise dürfe jedoch nicht dazu führen, dass die Energiegewinnung aus Biomasse langfristig weiter ausgebaut und damit Biomasse-Nutzungskonkurrenzen weiter verschärft würden.

Der Ratsvorsitzende Minister Kullgren hielt fest, dass verstärkt wirtschaftliche Ressourcen für vermehrte Innovation mobilisiert werden sollten. Dabei gelte es, die Nachhaltigkeit der Bioökonomie zu gewährleisten. Die Diskussion habe gezeigt, dass die Mitgliedstaaten mehrheitlich die Erarbeitung von Ratsschlussfolgerungen unterstützten. Das Potential einer nachhaltigen Bioökonomie sollte ausgebaut werden, um den grünen Wandel und die Resilienz des Wirtschafts- und Energiesystems zu fördern. Die Ratsschlussfolgerungen sollen im April-Rat verabschiedet werden.

 

TOP Sonstiges

Überarbeitung der Rechtsvorschriften für Tiertransporte – ein wesentlicher Bestandteil der Lebensmittelproduktion

Portugal stellte eine von sieben weiteren Mitgliedstaaten unterstützte gemeinsame Note zur geplanten Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 zum Schutz von Tieren beim Transport vor. Der entsprechende Legislativvorschlag wurde von der Kommission für Ende 2023 angekündigt.

Die unterzeichnenden Mitgliedstaaten sprechen sich für eine Änderung der Rechtsvorschriften aus, um den Tierschutz zu verbessern. Dabei dürften Transporte aber nicht wesentlich beschränkt und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Landwirtschaft nicht beeinträchtigt werden. In der Aussprache wurde darüber hinaus eine ausführliche Folgenabschätzung gefordert. Auch müsste bei einer Neuregelung die besondere Situation einzelner Mitgliedstaaten berücksichtigt werden. So würden einige Mitgliedstaaten aufgrund ihrer Rand- und Insellage oder ihrer Bedeutung als Transitland besondere Bedingungen für Tiertransporte aufweisen.

Bundesminister Özdemir sprach sich – unterstützt von einigen Mitgliedstaaten - für eine Verordnungsänderung aus, die im Sinne des Tierschutzes ambitioniert sein und bestimmte Transporte auch wirksam beschränken müsse. So seien aus deutscher Sicht Beschränkungen bei Jungtieren, den maximalen Beförderungszeiten und den Exporten in weit entfernte Drittstaaten erforderlich. Die Revision des EU-Tierschutzrechts sei ein wichtiger Teil der „Farm-to-Fork“-Strategie und müsse zu einer zukunftsfesten, nachhaltigen und gesellschaftlich akzeptierten Landwirtschaft beitragen.

Kommissarin Kyriakides versicherte, im Rahmen der Reform auch wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen. Allerdings diene die Reform vorrangig dem Ziel, den Tierschutz zu verbessern.

GFFA 2023 in Berlin

Bundesminister Özdemir informierte den Rat über das Global Forum for Food and Agriculture (GFFA), das vom 19. bis 21. Januar 2023 in Berlin stattfand. Der Minister berichtete, dass beim GFFA 64 Agrarministerinnen und -minister einstimmig ein Kommuniqué mit den Kernthemen „Recht auf Nahrung umsetzen, Transformation der Ernährungssysteme beschleunigen“ verabschiedet haben. Özdemir dankte der Kommission und den teilnehmenden Mitgliedstaaten für ihre Unterstützung.

Das Kommuniqué enthalte die deutliche Sprache der G20-Gipfelerklärung zum russischen Angriffskrieg und setze damit ein klares Signal an Russland. Bewusst habe das diesjährige GFFA der Ukraine eine Plattform geboten und ein Zeichen gesetzt, die weltweit von dem Krieg betroffenen Länder zu unterstützen. Zudem habe eine Sitzung der SWG (Standing Working Group on Regional Rural Development in South Eastern Europe) stattgefunden, an der erstmalig auch Moldau und Ukraine teilgenommen hätten. Mit der Afrikanischen Union (AU) sei eine Vereinbarung für resilientere und klimafreundlichere Ernährungssysteme in Afrika unterzeichnet worden.

Kommissar Wojciechowski dankte Deutschland sehr für die Ausrichtung des GFFA. Das GFFA sei ein wichtiges Ereignis der globalen Agraragenda. Er begrüßte ausdrücklich die klare Unterstützung für die Ukraine und die Tatsache, dass die Verantwortung von Russland für den Krieg von keiner Seite in Frage gestellt worden sei.

Landwirtschaftliche Aspekte der Reform der Industrieemissionsrichtlinie (IED)

Der Agrarministerrat erörterte die landwirtschaftlichen Aspekte der geplanten Reform der Industrieemissionsrichtlinie (IED). Die schwedische Präsidentschaft strebt an, am 16. März 2023 im federführenden Umweltrat eine allgemeine Ausrichtung zu verabschieden.

Zu den für den Agrarministerrat wichtigen Punkten zählen insbesondere die Schwellenwerte, ab denen zum Beispiel Stallbauten unter die Richtlinie fallen und einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung oder Registrierung unterliegen. Bei Rindern sieht der Vorschlag 150 Großvieheinheiten (GVE) vor.

Kommissar Virginijus Sinkevičius führte aus, die EU müsse vermehrte Anstrengungen unternehmen, um eine Reduktion von Treibhausgasen bis 2030 zu erreichen und so das Klima besser zu schützen. Dies setze einen größeren Beitrag des Tierhaltungssektors als wesentlichem Ammoniak- und Methan-Emittenten voraus. Eine Folgenabschätzung habe ergeben, dass die Kosten für die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte gering ausfielen. Die Anforderung würden zudem erst ab dem Jahr 2029 greifen, so dass eine ausreichende Zeit für die Umstellung verbleibe. Die Mitgliedstaaten könnten zudem Unterstützungen gewähren.

Bundesminister Özdemir unterstützte das Vorhaben der Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie grundsätzlich. Wie die Mehrheit der Mitgliedstaaten sah er mit Blick auf einzelne Punkte des Entwurfs – wie den Schwellenwerten – aber noch Nachbesserungsbedarf. Der Schwellenwert sollte bei Rindern auf 300 GVE festgelegt werden.

Die große Mehrheit der Mitgliedstaaten thematisierte die Belastungen für die landwirtschaftlichen Betriebe und plädierte für eine deutliche Erhöhung der Schwellenwerte, da die Regelungen ansonsten kontraproduktiv für die Ernährungssicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Landwirtschaft wären. Eine Reihe von Mitgliedstaaten sprach sich wie wir für die im Europäischen Parlament geforderten 300 GVE aus; einige Mitgliedstaaten forderten höhere Werte. Zudem wurde für eine verwaltungsmäßig einfache Umsetzung plädiert.

Auswirkungen der Energiekrise und der Inflation auf die Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit in der EU

In einer Note forderte Griechenland von der Kommission, angesichts der starken Inflation, steigenden Kosten bei Lebens- und Betriebsmitteln, hohen Energiepreisen und gestörten Lieferketten eine strategische Gesamtreaktion der EU vorzulegen. Der Vorschlag soll Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität enthalten, die die Ziele der EU zur Ernährungssicherung und Nachhaltigkeit aufrechterhält. Darüber hinaus werden kurzfristige und innovative Maßnahmen erbeten, die die Auswirkungen der hohen Inflation und der Energiekrise für den Agrarsektor lindern.

Die wortnehmenden Mitgliedstaaten unterstützten mehrheitlich die griechische Note, andere lehnten Eingriffe in den Markt mit mehr oder weniger deutlichen Worten ab.

Deutschland betonte, dass trotz Energiekrise und Inflation das Ziel eines nachhaltigeren Ernährungssystems prioritär bleiben solle. Die multiplen Krisen dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden, daher sollte ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt werden. Die seitens der Kommission bereits ergriffenen wirksamen Maßnahmen würden begrüßt, da sie die Solidarität in der EU stärken.

Kommissar Wojciechowski kündigte im Hinblick auf die Evaluierung der laufenden GAP-Periode eine Analyse an, die er voraussichtlich 2023 vorlegen werde. Dabei werde er insbesondere die neuen Herausforderungen berücksichtigen, die der Ernährungssicherung eine neue Priorität geben. Er betonte auch die Probleme infolge der momentanen Inflationslage, die die GAP und die Landwirtschaft beeinflussen würden. Die Kriseninterventionen seien in der laufenden GAP beschränkt. Man müsse bereits jetzt über die zukünftige GAP nach 2027 nachdenken.

Etikettierung von Honigmischungen und Überarbeitung der Honigrichtlinie des Rates

 

Slowenien stellte eine Note zur Etikettierung von Honigmischungen vor. In der Note wird dafür plädiert, für Honigmischungen eine Herkunftskennzeichnung einzuführen, wobei die konkreten Anteile aus den Herkunftsländern in Prozent angegeben werden sollten.

Hintergrund dieser Forderung sind die unter deutscher Präsidentschaft 2020 erarbeiteten Präsidentschaftsschlussfolgerungen zur Lebensmittelkennzeichnung, in denen die verpflichtende Angabe der Herkunftsländer bei Honigmischungen gefordert wird. Ein entsprechender Legislativvorschlag der EU-Kommission wird noch im 1. Quartal 2023 erwartet.

In der Aussprache unterstützen die meisten Mitgliedstaaten eine Kennzeichnung von Honigmischungen. Die Imkerei wurde als wichtiger Beitrag für die Bestäubung von Pflanzen gewürdigt. Da die Verbraucherschaft bei Mischungen die verschiedenen Herkünfte nicht nachvollziehen könne, sei eine Herkunftsangabe sinnvoll. Einige Mitgliedstaaten wiesen auf die Kosten einer detaillierteren Kennzeichnung hin.

Deutschland befürwortete nachdrücklich eine Herkunftskennzeichnung für Honigmischungen, um die Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern. Zudem könne mit einer solchen Kennzeichnung die Vermarktung heimischen Honigs gestärkt werden. Allerdings müssten Vorteile, Kosten und Praktikabilität einer verpflichtenden Angabe der prozentualen Anteile der Herkunftsländer geprüft werden. Deshalb sollte zunächst der Vorschlag der Kommission mit begleitender Folgenabschätzung abgewartet werden; dieser sollte zeitnah vorgelegt werden.

Erschienen am im Format Aktuelles

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