EU-Ratspräsidentschaft: Ernährungs- und Landwirtschaft stärken

Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 hatte Deutschland den Vorsitz im Rat der Europäischen Union (EU) inne. Der Vorsitz im Rat der Europäischen Union wechselt alle sechs Monate. Zuletzt führte Deutschland 2007 den Vorsitz im Rat der EU.

Die letzte Ratstagung der EU-Agrarministerinnen und -minister fand am 15. und 16. Dezember in Brüssel statt.

Deutsche EU-Ratspräsidentschaft: Wir ziehen Bilanz

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Auf der Tagesordnung standen insbesondere folgende Themen:

  • Festsetzung der Fangmöglichkeiten im Atlantik und der Nordsee, für bestimmte Tiefseebestände sowie im Mittelmeer und im Schwarzen Meer;
  • Schlussfolgerungen zu einem EU-weiten Tierwohlkennzeichen;
  • Schlussfolgerungen zur Nährwert- und Herkunftskennzeichnung;

Was sind Schlussfolgerungen des Rates?

Die Beratungen im Rat der Europäischen Union können verschiedene Formen annehmen. Der Rat kann zum Beispiel Gesetzgebungsakte förmlich annehmen oder aber bestimmte Dossiers durch die Annahme von Schlussfolgerungen des Rates behandeln. Damit bringen die Mitgliedstaaten im Rat eine gemeinsame politische Auffassung zum Ausdruck und entfalten damit erhebliche politische Wirkung.

Zudem sollte von Seiten der Präsidentschaft über die Konferenz der Direktoren der EU-Zahlstellen (8. und 9. Oktober 2020) und die Konferenz "Digitale Transformation der landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette – Chancen, Herausforderungen und die Rolle der Wissenschaft" (2. und 3. Dezember 2020) berichtet werden. Die EU-Zahlstellen sind Einrichtungen in den Mitgliedstaaten, über die nach dem Grundsatz der geteilten Mittelwertung die Auszahlung der EU-Fördermittel an die landwirtschaftlichen Betriebe abgewickelt wird.

Im Anschluss stand die Staffelstabübergabe an Portugal auf der Agenda. Portugal hat vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2021 den EU-Ratsvorsitz inne.

Nachfolgend finden Sie Informationen zu den vorangegangen Treffen der EU-Agrarministerinnen und -minister im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft.

November 2020: Informelles Treffen der EU-Agrarminister

Zuletzt hatte ein informelles Treffen der EU-Agrarministerinnen und Agrarminister im November stattgefunden – wegen der Corona-Pandemie in Form einer Videokonferenz. Im Mittelpunkt der Beratungen standen gleich mehrere Themen, die die deutsche Ratspräsidentschaft intensiv vorantreibt.

So hatte sich der Rat bereits vorab – ausnahmsweise im schriftlichen Verfahren – auf Ratsschlussfolgerungen zur EU-Waldstrategie geeinigt. Damit wurde ein weiteres Ziel der deutschen Ratspräsidentschaft erreicht. Vorlegen will die EU-Kommission die neue Strategie im ersten Halbjahr 2021, da die bisherige Waldstrategie zum Ende des Jahres ausläuft. Die EU-Waldstrategie soll dabei die Waldpolitik der Mitgliedstaaten nicht ersetzen, sondern flankierend den Rahmen für notwendige Maßnahmen auf EU-Ebene setzen.

Mit den Ratsschlussfolgerungen wird die EU-Kommission aufgefordert, eine Waldstrategie zu entwickeln, die drei Hauptziele unterstützt:

  1. Unterstützung einer nachhaltigen und multifunktionalen Waldbewirtschaftung;
  2. Unterstützung des Forst- und des forstbasierten Sektors mit seinen Millionen von Waldbesitzern als Teil einer Lösung für die internationalen Entwicklungsziele und die damit verbundenen politischen Ziele der EU;
  3. Verbesserung der Koordinierung und Kohärenz der forstbezogenen Politiken der EU und der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten, der Kommission und relevanten Interessenvertretern.

Beraten haben die Agrarminister auch über die Fortschritte bei der Reduzierung von Lebensmittelverlusten und Lebensmittelverschwendung. Bis 2030 wollen die EU und ihre Mitgliedstaaten diese pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene halbieren sowie Verluste entlang der Produktions- und Lieferkette verringern. Bislang beläuft sich die Gesamtheit der Lebensmittelverluste und -verschwendung in der EU auf 87,6 Millionen Tonnen pro Jahr.

Bei ihrem Treffen im November haben die EU-Agrarminister mit einer klaren Botschaft zudem auf die Aussagen des Vizepräsidenten der EU-Kommission, Frans Timmermans, reagiert: Die Delegationen zeigten sich zutiefst irritiert darüber, dass demokratisch gefundene Kompromisse von 27 Mitgliedsstaaten sowie der Mehrheit des Europäischen Parlaments infrage gestellt würden. Kommissar Timmermans hatte jüngst geäußert, die Vorschläge zur Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) zurückziehen zu wollen.

Deutlich wurde in der Sitzung auch die Behauptung Timmermans zurückgewiesen, die Standpunkte des Agrarrats und des Europäischen Parlaments zur GAP fielen hinter den derzeitigen Status quo zurück. Fakt sei vielmehr, dass die Luxemburger Beschlüsse klar über das von der EU-Kommission seinerzeit vorgeschlagene Umweltambitionsniveau hinausgingen. So sieht der Ratsvorschlag im Gegensatz zum Kommissionsvorschlag etwa die Einführung verbindlicher Öko-Regelungen sowie ein dafür verpflichtendes Budget von mindestens 20 Prozent der Direktzahlungen vor. Zudem soll künftig jeder Euro, der als Förderung aus Brüssel gezahlt wird, an gewisse Klima- und Umweltschutzstandards geknüpft sein.

Oktober 2020: Europäischer Agrar- und Fischereirat in Luxemburg

Unter deutschem Vorsitz hatten sich die 27 Mitgliedstaaten im EU-Agrarrat im Oktober in Luxemburg auf die Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) geeinigt. Damit ist eines der zentralen Ziele der deutschen Ratspräsidentschaft erreicht. Nach zwei Tagen intensiver Verhandlungen wurde die "Allgemeine Ausrichtung" beschlossen. Diese ist das Mandat für den Rat, um mit dem Europäischen Parlament und der Kommission in die Trilog-Verhandlungen zur Reform der GAP zu gehen.

Mit Annahme des Vorschlags der deutschen Präsidentschaft wird es erstmals klare Leitplanken für den Umweltschutz in der GAP geben – die Mitgliedstaaten bekennen sich zu einem hohen Niveau bei der so genannten Grünen Architektur, also der Regelungen, die höhere Umwelt- und Klimaleistungen der Landwirtschaft unterstützen. Auch werden zukünftig alle Direktzahlungen an klare Konditionen geknüpft sein. Förderung gibt es nur noch, wenn Bedingungen für mehr Nachhaltigkeit erfüllt werden: keine Leistung ohne Gegenleistung. Beispiele sind etwa der Erhalt von Dauergrünland, Schutz von Feuchtgebieten, die Herausnahme von Fläche aus der Produktion für Biodiversität oder Fruchtwechsel für Vielfalt auf dem Acker. Das hohe Niveau der Umweltleistungen im deutschen Vorschlag war unter den Mitgliedsstaaten umstritten – letztlich konnte es das BMEL in den Verhandlungen aber durchsetzen.

Unter dem deutschen Ratsvorsitz beschloss der EU-Agrarrat bei seiner Sitzung im Oktober zudem einstimmig die Ratsschlussfolgerungen zur Farm-to-Fork-Strategie. Damit ist ein weiteres Ziel der deutschen Ratspräsidentschaft im Agrarbereich erfolgreich umgesetzt.

Im Mai hatte die Europäische Kommission die Farm-to-Fork-Strategie vorgestellt, um den Beitrag eines nachhaltigen Ernährungssystems zum europäischen Green Deal aufzuzeigen. Beschrieben sind 27 Maßnahmen, aufgegriffen wurden dabei auch wichtige Initiativen, die Deutschland bereits auf den Weg gebracht hat. Dazu gehören die EU-weit einheitliche erweiterte Nährwertkennzeichnung, das Tierwohlkennzeichen oder die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung.

Der Rat beschloss in Luxemburg nach intensiven Verhandlungen außerdem neue Fangquoten für die Ostsee für 2021. Die Situation der Fischbestände in der Ostsee ist weiterhin schwierig. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Dazu gehören insbesondere auch Klimawandel, Eutrophierung, Meeresmüll und industrielle Verschmutzungen. Das spiegelt sich auch in den erzielten Quotenbeschlüssen wider.

September 2020: Informelles Treffen in Koblenz

Blick in den Konferenzsaal #EU2020DE - Informeller EU-Agrarrat in Koblenz
Blick in den Konferenzsaal in Koblenz - hier fand das Informelle Treffen der EU-Agrarministerinnen und -minister am 1. September 2020 statt. © BMEL/photothek.net

Von Samstag, 29. August, bis Dienstag, 1. September 2020, waren die Agrarministerinnen und -minister der 27 EU-Mitgliedstaaten zu ihrem sogenannten Informellen Treffen unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft in Koblenz zusammengekommen. Sie diskutierten dabei aktuelle Fragen der europäischen Landwirtschafts- und Ernährungspolitik.

Die EU-Agrarminister stellten sich in Koblenz hinter die BMEL-Initiative für ein für europäisches Tierwohlkennzeichen. Man braucht in der EU ein gleiches Verständnis davon, unter welchen Bedingungen Tiere über welche Entfernungen transportiert werden dürfen und es muss sichergestellt sein, dass die Tiere beim Transport gut versorgt seien.

Die Minister berieten in Koblenz zudem über Lehren aus der Corona-Pandemie, um die europäischen Lieferketten und die Wertschätzung für die europäische Agrarproduktion nachhaltig zu stärken, die Land- und Ernährungswirtschaft noch krisenfester aufzustellen.

Gruppenbild #EU2020DE - Informeller EU-Agrarrat in Koblenz
Informeller EU-Agrarrat in Koblenz: Familienfoto der angereisten EU-Agrarministerinnen und -minister. © BMEL/photothek.net

Die EU-Kommission wurde beauftragt, dazu eine strukturierte Analyse zu erstellen: Wo gab es Schwachstellen, wo die größten Defizite, welche Lösungen dafür gibt es? Dabei soll insbesondere die Rolle in den Blick genommen werden, die Forschung und Innovation und besonders neue Züchtungstechniken spielen können. Einig seien sich die Minister gewesen, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen in diesen Bereichen zu stärken. Gleichzeitig sei erfreulich, dass in der Krise das Bewusstsein und die Wertschätzung für regionale Produktion und die Landwirte gewachsen sei. Ein regelbasierter internationaler Handel, ein effizienter Binnenmarkt und regionale Kreisläufe seien Seiten derselben Medaille und keine Gegensätze.

Hintergrund

Alle sechs Monate übernimmt ein anderer EU-Mitgliedsstaat die Ratspräsidentschaft, also den Vorsitz im Rat der EU. Den Vorsitz im Ministerrat der Fachminister übernimmt jeweils der Ressortchef des Landes, das die Ratspräsidentschaft innehat. 

Neben den formellen Ratstagungen in Brüssel und Luxemburg ist der jeweilige Ratsvorsitz auch Gastgeber so genannter Informeller Ministertreffen.

Der informelle Charakter des Treffens bot zudem die Möglichkeit, von dem Format der offiziellen Ratstagungen in Brüssel bzw. Luxemburg abzuweichen und neben den Ministerinnen und Ministern und dem EU-Agrarkommissar auch andere Redner einzuladen. Bundesministerin Klöckner war es ein wichtiges Anliegen, während des Treffens einen Landwirt aus der Region Rheinhessen zu Wort kommen zu lassen, der von seinen Erfahrungen in Bezug auf die Schwerpunktthemen berichtete.

Zu den Aufgaben im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft zählt, die vertrauensvolle Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten zu festigen. Dazu dienen auch die Informellen Treffen, die traditionell in dem Mitgliedstaat stattfinden, der den Vorsitz der Ratspräsidentschaft innehat. Informelle Agrarministertreffen geben den Ministerinnen und Ministern, dem Vorsitzenden des Landwirtschaftsausschusses des Europäischen Parlaments und dem EU-Landwirtschaftskommissar die Gelegenheit, politische Grundsatzthemen außerhalb des Tagesgeschäfts vertieft zu diskutieren.

Übergabe des symbolischen Staffelstabs in Zagreb

Bereits Ende Juni hatte Bundesministerin Julia Klöckner den Staffelstab von ihrer kroatischen Amtskollegin Marija Vučković in Zagreb übernommen. Bundesministerin Klöckner dankte in Zagreb ihrer kroatischen Amtskollegin für die gute Arbeit. Wegen der Corona-Pandemie stand die kroatische Ratspräsidentschaft vor besonderen Herausforderungen. Klöckner betonte, dass die Landwirtinnen und Landwirte Planungssicherheit benötigen und die Landwirtschaft noch „grüner“ und die Fischerei noch nachhaltiger werden wird. Voraussetzung dafür sei aber ein gut ausgestattetes EU-Agrarbudget. Umweltauflagen müssten für alle Mitgliedstaaten gelten.

Im Rat der EU sind die EU-Mitgliedstaaten durch Fachministerinnen und -minister vertreten. Dieser wird daher auch oft als Ministerrat bezeichnet. Der Rat tagt je nach Thema in zehn unterschiedlichen Ratsformationen. Den Vorsitz im Ministerrat übernimmt jeweils der Ressortchef des Landes, das die Ratspräsidentschaft innehat. Den Vorsitz im Bereich Landwirtschaft und Fischerei übernimmt während der deutschen Ratspräsidentschaft Bundesministerin Julia Klöckner.

Hauptaufgabe des Rates ist es, auf Grundlage von Vorschlägen der Kommission und gemeinsam mit dem Europäischen Parlament Richtlinien und Verordnungen der EU zu beraten und zu beschließen.

Brandenburger Tor bei Nacht mit angestrahltem Logo der Deutschen EU-Ratspräsidentschaft
#EU2020DE - Ernährungs- und Landwirtschaft stärken © BMEL

Aus dem Ressortbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) stehen vor allem diese Punkte auf der Agenda des deutschen Vorsitzes:

  • Stärkung der Systemrelevanz der Land- und Ernährungswirtschaft: Die COVID-19-Pandemie unterstreicht die Bedeutung der Ernährungssicherheit und der regionalen Produktions- und Lieferketten. Das BMEL wird sich daher für die Stärkung dieser wichtigen Sektoren einsetzen.
  • Verhandlungen zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU nach 2020: Das BMEL strebt im Rahmen der Verhandlungen über die drei Legislativvorschläge der Europäischen Kommission zur GAP nach 2020 eine „Allgemeine Ausrichtung“ des Rates an. Auf dieser Grundlage sollen dann die Informellen Triloggespräche mit dem Europäischen Parlament aufgenommen werden. Die künftige GAP soll vor allem zu einer Stärkung der Umwelt- und Klimawirkungen sowie der „Zielorientierung“ der Direktzahlungen beitragen. Zugleich sollen die Mitgliedstaaten innerhalb der GAP mehr Flexibilität bekommen. Dafür spielt die Verabschiedung des „Mehrjährigen Finanzrahmens“ für die Jahre 2021 bis 2027 eine wichtige Rolle.
  • Die Strategie der Europäischen Kommission „Farm-to-Fork“ („Vom Hof auf den Tisch“-Strategie): Enge Bezüge zur GAP beinhaltet auch die von der Europäischen Kommission vorgelegt "Farm-to-Fork"-Strategie. In dieser Strategie sieht die Europäische Kommission zusätzliche Anforderungen an die Landwirtschaft im Rahmen des „Grünen Deals“ vor. Auch diese Strategie will das BMEL während der deutschen Ratspräsidentschaft intensiv diskutieren. Der Rat soll Forderungen und Hinweise für die Umsetzung der „Farm-to-Fork“-Strategie erarbeiten. Erste Beratungen unter kroatischer Ratspräsidentschaft zeigten, dass dabei das Thema der nachhaltigen Sicherung der Ernährung in der EU eine vorrangige Rolle spielen wird.
  • Fragen des Tierwohls sowie zur Kennzeichnung von Lebensmitteln: Das BMEL strebt unter der deutschen Ratspräsidentschaft Ergebnisse zu Fragen des Tierwohls sowie der Kennzeichnung von Lebensmitteln an. Dabei geht es darum, die Grundlagen zur Einführung eines EU-weiten Tierwohlkennzeichen zu schaffen. Außerdem soll es einen Anstoß zur Entwicklung einer EU-weiten einheitlichen erweiterten Nährwertkennzeichnung geben.
  • Fischereifragen: Im zweiten Halbjahr stehen traditionell Fischereifragen auf der Tagesordnung der Ratstagungen. Dazu zählt die Festlegung der Fangquoten für das folgende Jahr. Die Quoten für die verschiedenen Meeresregionen werden im Oktober und im Dezember verhandelt. Außerdem soll der Rat den Vorschlag für den Europäischen Meeres-, Aquakultur- und Fischereifonds nach 2020, der den Rahmen für die Förderung einer nachhaltigen Fischerei und Aquakultur in der EU setzt, fertigstellen.
  • EU-Waldstrategie nach 2020: Die aktuelle EU-Waldstrategie läuft Ende 2020 aus. Eine ganzheitliche und gestärkte Waldstrategie nach 2020 wurde bereits 2019 von den Mitgliedstaaten im EU-Agrarrat gefordert. Das BMEL strebt daher unter der deutschen Ratspräsidentschaft Ratsschlussfolgerungen zum Thema EU waldrelevante Politik an. Ziel der Ratsschlussfolgerungen ist es, seitens der Mitgliedstaaten der Kommission in der Entwicklung einer gestärkten EU-Waldstrategie nach 2020 weitere Orientierung zu geben, um eine kohärente EU waldbezogene Politik im Kontext des Europäischen Green Deals und der EU- Biodiversitätsstrategie sowie entlang den drei Säulen der Nachhaltigkeit und den Prinzipien einer multifunktionalen und nachhaltigen Waldbewirtschaftung auch nach Auslaufen der aktuellen EU- Waldstrategie nach 2020 weiterhin zu gewährleisten. Zudem gilt es die Kompetenz der Mitgliedstaaten in der Waldpolitik und das Prinzip der Subsidiarität erneut zu unterstreichen.

Trilog

Eine zentrale Rolle in der EU-Gesetzgebung nehmen die Informellen Trilogverhandlungen zwischen Vertretern des Rates und des Europäischen Parlaments unter Vermittlung der Kommission ein. Diese Trilogverhandlungen orientieren sich an den jeweiligen Verhandlungsmandaten. Im Rat werden diese in der Regel auf der Grundlage eines politisch gebilligten kompletten Textes (sog. Allgemeine Ausrichtung) durch den Rat erteilt. Die Triloggespräche ermöglichen es, zeitnah Kompromisse zu finden und Gesetzgebungsakte in einem frühen Verfahrensstadium abzuschließen. Ziel der Trilogverhandlungen ist es, sich auf einen gemeinsamen Text zu einigen, der dann noch formal durch Europäischen Parlament und Rat gebilligt werden muss.

Bei diesen Vorhaben hat die Ratspräsidentschaft eine neutrale und vermittelnde Rolle: Sie arbeitet als „ehrlicher Makler“ auf Kompromisse und Lösungen unter den Mitgliedstaaten im Rat hin. Das heißt, die nationale Position tritt in den Hintergrund – zugunsten einer vermittelnden Rolle zwischen den Positionen der 27 EU-Mitgliedstaaten.

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