Cross-Compliance

Die Bindung bestimmter EU-Agrarzahlungen an Verpflichtungen aus den Bereichen Umweltschutz, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze sowie Tierschutz wird als "Cross-Compliance" bezeichnet.

In den genannten Bereichen setzt die Europäische Union (EU) im internationalen Vergleich hohe Standards. Die Direktzahlungen aus dem EU-Agrarhaushalt dienen unter anderem dem Ausgleich für die höheren Produktionskosten, die den landwirtschaftlichen Betrieben in den Mitgliedstaaten durch diese hohen Standards im Vergleich mit ihren Konkurrenten in anderen Ländern entstehen.

Um dieser Verknüpfung von Agrarzahlungen mit den Schutzstandards auch rechtlich Nachdruck zu verleihen, beschlossen die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten auf Vorschlag der Europäischen Kommission im Rahmen der Agrarreform von 2003 die so genannte Auflagenbindung (Cross-Compliance) einzuführen. Auch die Gewährung von EU-Agrarzahlungen wurde von der Einhaltung bestimmter Verpflichtungen abhängig gemacht.

Diesen Cross-Compliance-Verpflichtungen unterliegen EU-weit alle Betriebe, die...

  • Direktzahlungen der 1. Säule,
  • Zahlungen für flächen- und tierbezogene Maßnahmen der 2. Säule (Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Förderung ökologischer/biologischer Landbau, Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie, Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete, Maßnahmen im Zusammenhang mit Waldumwelt- und –klimadienstleistungen, der Erhaltung der Wälder, der Erstaufforstung und der Einrichtung von Agrarforstsystemen) - oder -
  • Umstrukturierungsbeihilfe im Weinbereich

beziehen. Ausgenommen sind allerdings die Betriebe, die die Kleinerzeugerreglung für die landwirtschaftlichen Direktzahlungen in Anspruch nehmen.

Welche Vorschriften im Einzelnen relevant sind, regelt die Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 in Verbindung mit weiteren EU-Vorschriften und den Umsetzungsbestimmungen der einzelnen Mitgliedstaaten. In Deutschland finden sich die nationalen Umsetzungsbestimmungen in dem Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz und der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung.

Die Cross-Compliance-Regelung umfasst in allen EU-Mitgliedstaaten:

  1. Die so genannten "Grundanforderungen an die Betriebsführung"(kurz GAB): Das sind die wichtigsten Regelungen für die Landwirte aus insgesamt 13 für Landwirte einschlägigen europäischen Rechtsakten (Richtlinien und Verordnungen) aus den Bereichen Umweltschutz, Lebens- und Futtermittelsicherheit, Kennzeichnung und Registrierung von Tieren, Tierseuchenbekämpfung, Pflanzenschutzmitteleinsatz sowie Tierschutz. Diese Rechtsakte galten und gelten (bei Richtlinien so, wie sie von den Mitgliedstaaten umgesetzt wurden) als Fachrecht bereits unabhängig von Cross-Compliance, werden aber durch die Cross-Compliance zusätzlich gezielt mit den Zahlungen verknüpft.
  2. Die so genannten Standards zur Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in "gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand" (kurz GLÖZ): Dazu zählen sieben Standards, mit denen unter anderem die Bodenerosion reduziert, die Beseitigung von Landschaftselementen verhindert, aus der Erzeugung genommene Flächen begrünt und Gewässer geschützt werden sollen.

Die Einhaltung der Auflagen wird von den fachlich zuständigen Behörden (z.B. Veterinärämter, Naturschutzbehörden) oder Zahlstellen vor Ort bei einer Stichprobe von normalerweise einem Prozent der Zahlungsempfänger kontrolliert. Hinzu kommen gegebenenfalls Kontrollen aufgrund konkreter Anlässe in einzelnen Betrieben. Festgestellte Verstöße werden nach Schwere, Ausmaß und Dauer bewertet und die Zahlungen entsprechend gekürzt. Im Regelfall erfolgt eine Kürzung um drei Prozent, wobei Abweichungen nach unten (z.B. bei leichten Verstößen) und nach oben (bei schweren, wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen – im seltenen Extremfall bis zum Entzug der Zahlungen für ein ganzes oder sogar mehrere Jahre) möglich sind.

Das BMEL legt zusammen mit den zuständigen Landesministerien bundesweit einheitliche, auf das zur Erreichung der Schutzziele notwendige Maß konzentrierte Kontrollkriterien fest. Diese sind ebenso wie die relevanten Rechtsvorschriften in landesspezifischen Informationsbroschüren genau beschrieben. Einige Länder bieten außerdem detaillierte, an die Situation im einzelnen Betrieb angepasste Checklisten zu den Cross-Compliance-Verpflichtungen an.

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