Förderungsgrundsätze

Der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) hat am 14. Dezember 2023 und am 4. Juli 2024 die Förderungsgrundsätze für den GAK-Rahmenplan 2024 bis 2027 beschlossen.

PLANAK-Beschluss vom 4. Juli 2024 und die wesentlichen Ergebnisse:

Übersicht der beschlossenen Änderungen 1. Halbjahr 2024 – Diese sind noch nicht in der Publikation „GAK-Rahmenplan 2024-2027“ enthalten.

Übersicht der aktualisierten Förderbereiche, welche ab sofort gelten:

A. Einführung + B. Allgemeine Bestimmungen 2024 – Beschluss 04.07.2024

Förderbereich 1: ILE 2024 – Beschluss 04.07.2024

Förderbereich 2A: 1.0 AFP 2024 – Beschluss 04.07.2024

Förderbereich 2A: 2.0 Diversifizierung 2024 – Beschluss 04.07.2024

Förderbereich 3B: V+V Fischwirtschaft 2024 – Beschluss 04.07.2024

Förderbereich 4: MSUL 2024 – Beschluss 04.07.2024

Förderbereich 5: Forsten 2024 – Beschluss 04.07.2024

 

PLANAK-Beschluss vom 14. Dezember 2023 und die wesentlichen Ergebnisse:

Übersicht der Förderbereiche

Förderbereich 1: Integrierte ländliche Entwicklung (ILE)

Förderbereich 2: Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen

Förderbereich 3: Verbesserung der Vermarktungsstrukturen

Förderbereich 4: Markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege (MSUL) und Anlagen

Förderbereich 5: Forsten

Förderbereich 6: Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere

Förderbereich 7: Wasserwirtschaftliche Maßnahmen

Förderbereich 8: Küstenschutz

Förderbereich 9: Benachteiligte Gebiete

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