Nationales Netzwerk für den ländlichen Raum

Auch in der Förderperiode 2014 – 2022 sind die EU-Mitgliedstatten nach EU-Recht verpflichtet, ein nationales Netzwerk für den ländlichen Raum zu errichten.

Das Programm „Nationales Netzwerk für den ländlichen Raum Deutschland“ (NLR) ist das einzige Bundesprogramm im Rahmen der Fördermöglichkeiten des europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in der Förderperiode 2014 bis 2022. Als Serviceeinrichtung für das Netzwerk ist die Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS) in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angesiedelt.

Entsprechend der ELER-Verordnung hat die Vernetzung insbesondere folgende Ziele:

  • die Beteiligung von Interessenträgern an der Umsetzung der Förderung zur Entwicklung des ländlichen Raums in Deutschland zu stärken,
  • die Qualität der Umsetzung der Förderprogramme zur Entwicklung des ländlichen Raums zu verbessern,
  • die breite Öffentlichkeit und die potenziellen Begünstigten über die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums und deren Fördermöglichkeiten zu informieren,
  • Innovationen in der Landwirtschaft, der Nahrungsmittelerzeugung, der Forstwirtschaft und in ländlichen Gebieten zu befördern,
  • das endogene Potential der örtlichen Ebene bei der Bewältigung der vielfachen Herausforderungen im ländlichen Raum einzubinden.

Begleitausschuss zum Nationalen Netzwerk für den ländlichen Raum und kommende Begleitausschüsse zum GAP-Strategieplan

Am 4. November 2014 fand im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Berlin die konstituierende Sitzung des Begleitausschusses (BGA) zum Nationalen Netzwerk für den ländlichen Raum in Deutschland für die Förderperiode 2014 – 2020 statt. Als Verwaltungsbehörde für das Netzwerkprogramm übt das BMEL den Vorsitz im BGA aus. Der BGA tagt mindestens einmal pro Jahr. Die Hauptaufgabe der etwa 40 Vertreterinnen und Vertreter im BGA liegt in der Mitwirkung bei der Prüfung, inwieweit die Ziele der nationalen Vernetzung durch die DVS erreicht werden. Dabei kommt dem BGA eine beratende Funktion für die Verwaltungsbehörde zu. Wesentliches Steuerungsinstrument des BGA ist die Festlegung des jährlichen Arbeitsprogramms zur nationalen Vernetzung.

Für die kommende Förderperiode wird ein nationaler Begleitausschuss zum GAP-Strategieplan voraussichtlich Ende 2022 eingerichtet werden. Auch auf Länderebene werden regionale Begleitausschüsse bestehen, die über die Umsetzung der ELER-Förderung in den Bundesländern beraten und z.B. zur Festlegung der Auswahlkriterien von Vorhaben angehört werden.

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