Förderprogramm "Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke"

Der Bund fördert städtebauliche Maßnahmen durch viele Programme. Für den ländlichen Raum ist das Förderprogramm "Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke" relevant.

Mit diesem Förderprogramm wird ein wichtiger Beitrag zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse geleistet.

1. Wo wird gefördert?

Das Förderprogramm richtet sich an Städte und Gemeinden in dünn besiedelten, ländlichen, von Abwanderung oder dem demographischen Wandel betroffenen Räumen. Gerade Klein- und Mittelstädte in ländlichen Räumen leisten einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge. Als Wohn- und Versorgungsstandorte übernehmen sie für ihren Raum wichtige Funktionen und tragen wesentlich zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse bei.

2. Was wird gefördert?

Eines der Hauptanliegen der Städtebauförderung ist die Behebung von städtebaulichen Missständen und Funktionsverlusten. Die Städtebauförderung soll daneben auch dem Erhalt und der Revitalisierung von Stadt- und Ortskernen (einschließlich der Stärkung der Innenentwicklung), der Nutzung und Revitalisierung von innerörtlichen Brachflächen sowie der Entwicklung ungenutzter Flächen zur Deckung erhöhter Wohnbedarfe Rechnung tragen.

Grundsätzlich förderfähig sind:

  • die Erarbeitung und Fortschreibung interkommunaler oder überörtlicher abgestimmter, integrierter Entwicklungskonzepte,
  • die Bildung strategischer Netzwerke zur überörtlichen Kooperation beziehungsweise Stadt-Umland-Vernetzung,
  • investitionsbegleitende Maßnahmen zur Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements, zur Beteiligung und Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Öffentlichkeit (etwa Tag der Städtebauförderung),
  • Investitionen zur Behebung städtebaulicher Missstände, insbesondere zur Anpassung der Infrastruktur der Daseinsvorsorge, die im überörtlichen Abstimmungsprozess als wichtig erkannt wurde.

Solche Investitionen zur Behebung städtebaulicher Missstände sind zum Beispiel:

  • die bedarfsgerechte bauliche Anpassung und Sanierung öffentlicher, sozialer und kultureller Einrichtungen,
  • die Sanierung und der bedarfsorientierte Umbau leerstehender Gebäude (zum Beispiel als flexibel nutzbare Multifunktionshäuser für eine wohnortnahe Versorgung),
  • Maßnahmen zur Innenentwicklung (zum Beispiel zur Aktivierung von Leerständen und Baulückenschließungen im Bestand),
  • Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von Grün- und Freiflächen,
  • Maßnahmen zur Barrierearmut oder –freiheit von Gebäuden und Flächen.

Fördervoraussetzung ist stets ein überörtlich abgestimmtes sog. integriertes Entwicklungskonzept. Dieses wird unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstellt und definiert Ziele und Maßnahmen in dem Gebiet.

3. Wer wird gefördert?

Das Programm unterstützt kleine und mittlere Kommunen darin, ihre städtebauliche Infrastruktur der Daseinsvorsorge zu sichern, zu modernisieren und bedarfsgerecht weiter zu entwickeln. Gefördert werden vorrangig überörtlich zusammenarbeitende oder ein Netzwerk bildende Städte oder Gemeinden in funktional verbundenen Gebieten beziehungsweise kleinere Städte in Abstimmung mit ihrem Umland.

4. Wie wird gefördert?

Die Gemeinden erhalten die Fördermittel als Zuschuss. An der Finanzierung des Programms beteiligen sich der Bund, die Länder und die Kommunen. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der Maßnahmen grundsätzlich mit einem Drittel der förderfähigen Kosten. Die weiteren zwei Drittel sind durch die Länder und Kommunen aufzubringen.

5. Wo finde ich spezifische Informationen zur Förderung und Antragstellung?

Anträge sind bei dem für die Städtebauförderung jeweils zuständigen Landesministerium oder der von ihm beauftragten Behörde (zum Beispiel Regierungspräsidium, Landesverwaltungsamt) zu stellen.

Erschienen am im Format Artikel

Weitere Informationen des BMI

Themenseite zur Städtebauförderung

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