Konzepte und Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden
Die Förderung kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgestaltet sein. Detaillierte Informationen sind den jeweiligen Entwicklungsprogrammen der Länder, die unter Punkt 5 verlinkt sind, und den Förderrichtlinien Ihres Bundeslandes zu entnehmen.
1. Wo wird gefördert?
Die Förderung der Erstellung von Konzepten und Plänen für die Entwicklung ländlicher Regionen und Gemeinden ist bundesweit möglich. Die einzelnen Länder können dabei unterschiedliche Finanzierungsinstrumente nutzen und nach Bedarf kombinieren. Bis auf Brandenburg, Schleswig-Holstein und Thüringen nutzen alle Bundesländer (unter anderem) Mittel der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) zur Kofinanzierung.
2. Was wird gefördert?
Die Förderung zielt darauf ab, regionale Strategisch-planerische Grundlagen für die ländliche Entwicklung sowie konzeptionelle und planerische Grundlagen für die Entwicklung in den Gemeinden ländlicher Gebiete zu schaffen. Gefördert wird die Erarbeitung
- integrierter ländlicher Entwicklungskonzepte (ILEK) für eine ländliche Region und/oder
- von Entwicklungsplänen für eine oder mehrere Gemeinde
als Grundlage für die Umsetzung konkreter Projekte.
Ob die Erarbeitung von ILEK oder die von Entwicklungsplänen gefördert wird oder aber für beides Fördermittel zur Verfügung gestellt werden, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
Ziel der zu erstellenden integrierten ländlichen Entwicklungskonzepte soll es sein, den ländlichen Raum in seiner Gesamtheit als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu erhalten und weiterzuentwickeln. Auf Grundlage einer Analyse der Stärken und Schwächen werden Entwicklungspotentiale ermittelt und ein zukunftsorientiertes, in der Region abgestimmtes Handlungskonzept mit konkreten Zielen und Projekten erarbeitet. In die Ausarbeitung und Umsetzung des ILEK sollen alle relevanten Akteure, insbesondere Vertreter von Gemeinden, Behörden, Verbänden, Organisationen, aber auch Initiativen und interessierte Bürger einbezogen werden.
Pläne für die Entwicklung von Gemeinden nehmen hingegen kleinräumigere gemeindliche Veränderungsprozesse in den Blick. Sie dienen zum Beispiel als konzeptionelle Grundlage für die Umsetzung von Maßnahmen der Dorfentwicklung.
Gefördert werden beispielsweise Ausgaben
- für die Erarbeitung der Konzepte und Pläne und die Dokumentation des Entwicklungsprozesses sowie
- für die Durchführung von Veranstaltungen, Tagungen, und Seminaren.
3. Wer wird gefördert?
Gefördert werden in der Regel Gemeinden und Gemeindeverbände.
Zusätzlich können bei der Erarbeitung integrierter ländlicher Entwicklungskonzepte Zusammenschlüsse regionaler Akteure mit eigener Rechtspersönlichkeit, die auch Gemeinden oder Gemeindeverbände einschließen, gefördert werden. Solche Akteure können landwirtschaftliche Berufsvertretungen, Gebietskörperschaften, Einrichtungen der Wirtschaft oder Verbraucher- und Umweltverbände sein, aber auch Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange wie beispielsweise Energieversorger, Wasserwerke, Entsorgungsfirmen, Betreiber von Telekommunikationsnetzwerken, Post, Bahn u.Ä.
Bei der Erarbeitung von Entwicklungsplänen können zudem Teilnehmergemeinschaften gefördert werden.
4. Wie wird gefördert?
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der bis zu 75 Prozent der Kosten betragen kann.
Für die Vorbereitung und Erarbeitung von integrierten ländlichen Entwicklungskonzepten kann der Zuschuss einmalig bis zu 70.000 Euro betragen, wobei der Zeitraum der Förderung auf sieben Jahre begrenzt ist. Eine Fortschreibung bestehender Konzepte kann mit bis zu 35.000 Euro gefördert werden.
Für die Erarbeitung von Entwicklungsplänen kann ein Zuschuss von bis zu 50.000 Euro je Vorhaben gewährt werden; auch hier ist der Zeitraum auf sieben Jahren begrenzt.
5. Wo finde ich spezifische Informationen zur Förderung und Antragstellung in meinem Bundesland?
Aufgeführt sind die Länder, die derzeit mit Bundesmitteln fördern.
Bayern
Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum Bayern (PDF, 8 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Förderwegweiser Integrierte Ländliche Entwicklung
Hessen
Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum des Landes Hessen
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Integriertes kommunales Entwicklungskonzept
Mecklenburg-Vorpommern
Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern (PDF, 5 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern: Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung
Niedersachsen/Bremen
Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum Niedersachsen/Bremen (PDF, 18 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Förderung von integrierten ländlichen Entwicklungskonzepten
Nordrhein-Westfalen
Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum Nordrhein-Westfalen (PDF, 5 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen: Strukturentwicklung ländlicher Räume
NRW-Programm Ländlicher Raum 2014–2020 - Förderung der ländlichen Entwicklung
in Nordrhein-Westfalen - Pläne zur Entwicklung ländlicher Gemeinden (S. 59) (PDF, 3 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Rheinland-Pfalz
Dienstleistungszentren Ländlicher Raum Rheinland-Pfalz: Förderung von integrierten ländlichen Entwicklungskonzepten
Saarland
Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum Saarland
Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Saarland: Ländliche Entwicklung
Sachsen
Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum Sachsen
Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft des Landes Sachsen: Förderportal - Richtlinie Integrierte Ländliche Entwicklung
Sachsen-Anhalt
Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum Sachsen-Anhalt (PDF, 5 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt: Förderprogramme Ländlicher Raum