Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur

Die Förderung kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgestaltet sein. Detaillierte Informationen sind den Förderrichtlinien Ihres Bundeslandes zu entnehmen.

1. Wo wird gefördert?

Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur werden innerhalb der GRW-Fördergebiete 2014 - 2020 (PDF, 663KB, Datei ist nicht barrierefrei) in 14 Bundesländern aus Bundes- und Landesmitteln gefördert. Ausnahmen sind Baden-Württemberg und Hamburg, die über keine ausgewiesenen Fördergebiete verfügen.

2. Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in Infrastrukturvorhaben zur Anbindung, Erschließung, Erweiterung und Wiederherrichtung von Industrie- und Gewerbegebieten in strukturschwachen Regionen. Unterstützt werden außerdem Investitionen in die Errichtung oder den Ausbau von Gewerbezentren für kleinere und mittlere Unternehmen (z.B. Technologie- oder Gründerzentren). Des Weiteren können auch Investitionen in die öffentliche touristische Infrastruktur, Bildungseinrichtungen, Kommunikationsverbindungen, Abwasser- und Abfallanlagen, Häfen und Forschungsinfrastrukturen gefördert werden.

Ziel der Förderung ist es, die regionale Wirtschaftsstruktur zu stärken, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen vor Ort zu verbessern und einen Beitrag zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen zu leisten.

Gefördert werden beispielsweise Investitionen in

  • die Erschließung, die Anbindung und den Ausbau von Industrie- und Gewerbegebieten (zum Beispiel Kosten für die Geländegestaltung, Baukosten für die Errichtung von Straßen und Wegen oder die Anbindung an das überregionale Verkehrs- und Kommunikationsnetz),
  • die Wiederherstellung von Industrie- und Gewerbegebieten (zum Beispiel Kosten für den Abriss von auf brachliegenden Standorten befindlichen Altanlagen),
  • Projektvorbereitung und -begleitung, insbesondere Honorare für Architekten sowie Ingenieurleistungen,
  • begleitende Umweltschutzmaßnahmen (zum Beispiel ökologische Ausgleichsmaßnahmen sowie Kosten für die Errichtung oder den Ausbau von Lärmschutzwällen oder Begrünung) oder
  • die Errichtung oder den Ausbau von Gewerbezentren und Einrichtungen der beruflichen Bildung (einschließlich der Kosten für den Erwerb vorhandener Gebäude sowie von betriebsnotwendigem Grund und Boden).

Des Weiteren können Maßnahmen zur Vernetzung und Kooperation gefördert werden. Hierzu zählen z.B. integrierte regionale Entwicklungskonzepte, Regionalmanagement sowie Regionalbudget.

3. Wer wird gefördert?

Gefördert werden vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände. Darüber hinaus können auch juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen (zum Beispiel gemeinnützige GmbH, Stiftungen, Vereine), sowie natürliche und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind (zum Beispiel Fördergesellschaften), gefördert werden.

4. Wie wird gefördert?

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der in der Regel bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten beträgt. Bei Kooperationen zwischen mehreren Kommunen, der Integration der geförderten Infrastrukturmaßnahme in eine regionale Entwicklungsstrategie oder der Wiederherrichtung von Altstandorten (Industrie-, Gewerbe-, Konversations- oder Verkehrsbrachflächen) können die Länder einen Fördersatz von bis zu 90 Prozent gewähren.

5. Wo finde ich spezifische Informationen zur Förderung und Antragstellung in meinem Bundesland?

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