Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur
Die Förderung kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgestaltet sein. Detaillierte Informationen sind den Förderrichtlinien Ihres Bundeslandes zu entnehmen.
1. Wo wird gefördert?
Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur werden innerhalb der GRW-Fördergebiete 2014 - 2020 (PDF, 663KB, Datei ist nicht barrierefrei) in 14 Bundesländern aus Bundes- und Landesmitteln gefördert. Ausnahmen sind Baden-Württemberg und Hamburg, die über keine ausgewiesenen Fördergebiete verfügen.
2. Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in Infrastrukturvorhaben zur Anbindung, Erschließung, Erweiterung und Wiederherrichtung von Industrie- und Gewerbegebieten in strukturschwachen Regionen. Unterstützt werden außerdem Investitionen in die Errichtung oder den Ausbau von Gewerbezentren für kleinere und mittlere Unternehmen (z.B. Technologie- oder Gründerzentren). Des Weiteren können auch Investitionen in die öffentliche touristische Infrastruktur, Bildungseinrichtungen, Kommunikationsverbindungen, Abwasser- und Abfallanlagen, Häfen und Forschungsinfrastrukturen gefördert werden.
Ziel der Förderung ist es, die regionale Wirtschaftsstruktur zu stärken, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen vor Ort zu verbessern und einen Beitrag zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen zu leisten.
Gefördert werden beispielsweise Investitionen in
- die Erschließung, die Anbindung und den Ausbau von Industrie- und Gewerbegebieten (zum Beispiel Kosten für die Geländegestaltung, Baukosten für die Errichtung von Straßen und Wegen oder die Anbindung an das überregionale Verkehrs- und Kommunikationsnetz),
- die Wiederherstellung von Industrie- und Gewerbegebieten (zum Beispiel Kosten für den Abriss von auf brachliegenden Standorten befindlichen Altanlagen),
- Projektvorbereitung und -begleitung, insbesondere Honorare für Architekten sowie Ingenieurleistungen,
- begleitende Umweltschutzmaßnahmen (zum Beispiel ökologische Ausgleichsmaßnahmen sowie Kosten für die Errichtung oder den Ausbau von Lärmschutzwällen oder Begrünung) oder
- die Errichtung oder den Ausbau von Gewerbezentren und Einrichtungen der beruflichen Bildung (einschließlich der Kosten für den Erwerb vorhandener Gebäude sowie von betriebsnotwendigem Grund und Boden).
Des Weiteren können Maßnahmen zur Vernetzung und Kooperation gefördert werden. Hierzu zählen z.B. integrierte regionale Entwicklungskonzepte, Regionalmanagement sowie Regionalbudget.
3. Wer wird gefördert?
Gefördert werden vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände. Darüber hinaus können auch juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen (zum Beispiel gemeinnützige GmbH, Stiftungen, Vereine), sowie natürliche und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind (zum Beispiel Fördergesellschaften), gefördert werden.
4. Wie wird gefördert?
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der in der Regel bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten beträgt. Bei Kooperationen zwischen mehreren Kommunen, der Integration der geförderten Infrastrukturmaßnahme in eine regionale Entwicklungsstrategie oder der Wiederherrichtung von Altstandorten (Industrie-, Gewerbe-, Konversations- oder Verkehrsbrachflächen) können die Länder einen Fördersatz von bis zu 90 Prozent gewähren.
5. Wo finde ich spezifische Informationen zur Förderung und Antragstellung in meinem Bundesland?
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Berlin
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe des Landes Berlin - Brandenburg
Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg - Bremen
Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen der Freien Hansestadt Bremen - Hessen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen - Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern - Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung - Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen - Rheinland-Pfalz
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz - Saarland
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes - Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Sachsen-Anhalt
Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt - Schleswig-Holstein
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein - Thüringen
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft