unternehmensWert:Mensch

Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen für eine zukunftsfähige Personalpolitik

1. Wo wird gefördert?

Die Förderung von Beratungsleistungen für KMU mit dem Programm unternehmensWert:Mensch sind bundesweit möglich. In Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen fokussiert sich das Programm auf Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern. In diesen Ländern bieten regionale Kooperationspartner vergleichbare Angebote für Unternehmen mit zehn und mehr Mitarbeitern (s. Punkt 5).

2. Was wird gefördert?

Das bundesweite Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, eine zukunftsfähige und mitarbeiterorientierte Personalpolitik zu entwickeln, die Herausforderungen, wie z. B. dem demografischen Wandel, aktiv begegnet. Hierzu werden Beratungen in den Bereichen Personalführung, Chancengleichheit und Diversity, Gesundheit sowie Wissen und Kompetenz geleistet. Professionelle Berater/innen erarbeiten gemeinsam mit der Unternehmensführung und Beschäftigten maßgeschneiderte Konzepte und Maßnahmen für eine zukunftsfähige Personalpolitik.

3. Wer wird gefördert?

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland,
  • weniger als 250 Beschäftigte und mindestens ein/e sozialversicherungspflichtige/r Beschäftigte/r in Vollzeit, In Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen nur für Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern,
  • Jahresumsatz unter 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme unter 43 Mio. Euro,zweijähriges Bestehen des Unternehmens.

4. Wie wird gefördert?

In einer kostenlosen Erstberatung wird die Förderfähigkeit geklärt. Erfüllt das Unternehmen die Förderkonditionen, erhält es einen Beratungscheck, mit dem im zweiten Schritt die Prozessberatung in Anspruch genommen werden kann. Aus einem Beraterpool wählen die Unternehmen eine/n geeignete/n Berater/in aus. Je nach Unternehmensgröße können 50 bis 80 Prozent der Beratungskosten übernommen werden. Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten erhalten bis zu 80 Prozent Zuschuss zu den Kosten der Prozessberatung, Unternehmen mit 10 bis 249 Beschäftigten bis zu 50 Prozent. Die Restkosten tragen die Unternehmen selbst. Die Beratung kann maximal zehn Tage dauern und maximal 1.000 Euro pro Beratungstag kosten.

Die Prozessberatung findet direkt im Unternehmen statt. Dabei erarbeitet der/die Prozessberater/in gemeinsam mit der Unternehmensführung und den Beschäftigten Lösungsstrategien. Nach Abschluss der Prozessberatung erörtern die Erstberatungsstelle und das Unternehmen in einem Abschlussgespräch das gemeinsam Erreichte. Damit die angestoßenen Veränderungen langfristig ihre Wirkung entfalten können, werden mögliche weitere Unterstützungsangebote besprochen.

Finanziert wird das Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Die übergeordnete Koordinierung und Steuerung des Förderprogramms übernimmt die im BMAS angesiedelte Programm- koordinierungsstelle (PKS). Mit der finanzadministrativen Umsetzung des Programms unternehmensWert:Mensch ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) beauftragt. Es ist für die Bewilligung und Auszahlung der Förderung sowie für die Verwaltung der Fördergelder verantwortlich.

5. Wo finde ich spezifische Informationen zur Förderung und Antragstellung in meinem Bundesland?

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