Förderschwerpunkte Dorfentwicklung Länder
Baden-Württemberg
- Umbau und Modernisierung vorhandenen Wohnraums,
- Neue Nutzung alter und leerstehender Bausubstanz,
- Schaffung neuer Kommunikationszentren (Dorfplatz),
- Neubelebung traditioneller Gebäude,
- Baulückenschließung zur Schaffung von Wohnraum,
- Ansiedlung bzw. Verlagerung von Gewerbebetrieben,
- Schaffung von Gemeinschaftseinrichtungen,
- Wohnumfeldgestaltungen.
Bayern
- Verbesserung und Gestaltung innerörtlicher Straßen, Plätze und Freiflächen,
- Ausstattung mit Kultur-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen,
- Anlagen zur umweltfreundlichen oder klimaschützenden Ver- und Entsorgung (z.B. kleine Nahwärmenetze),
- Einrichtungen zur Förderung der Nahversorgung (z.B. Dorfläden), der Dorfgemeinschaft (z.B. Dorfgemeinschaftshäuser) oder der Dorfkultur (z.B. Dorfmuseen),
- Wiederbelebung leerstehender Bausubstanz für öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke,
- Erwerb und Verwertung von Gebäuden und Grundstücken zur Innenentwicklung,
- Um-, An- und Ausbaumaßnahmen an Wohn-, Wirtschafts- und Nebengebäuden im privaten Bereich,
- Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen im privaten Bereich.
Brandenburg
- Umnutzung vorhandener, wertvoller Bausubstanz,
- Maßnahmen an Gebäuden, die Einkommen im Dorf und Dienstleistungen für die Dorfbevölkerung sichern,
- Innenentwicklung ,
- Erhaltung des eigenständigen Charakters ländlicher Siedlungen und der Kulturlandschaft.
Hessen
- Lokale Basisinfrastruktur und öffentliche Daseinsvorsorge,
- Umnutzung, Sanierung und Neubau im Ortskern,
- Freiflächen und Ortsbild,
- Städtebaulich verträglicher Rückbau.
Mecklenburg-Vorpommern
- Gebäude mit historisch prägender Bauweise, mit für das Dorf traditionellem Hintergrund oder mit besonders prägendem Einfluss auf das Ortsbild,
- dorfgemäße Gemeinschaftseinrichtungen wie Dorfgemeinschafts- und Gemeindehäuser, Heimatstuben o. Begegnungsstätten,
- öffentliche Freizeit- und Kultureinrichtungen wie Vereins- und Clubhäuser, Freizeittreffs für alle Generationen, Spiel- und Bolzplätze, Badestellen einschließlich
zugehöriger Sanitäreinrichtungen.
Niedersachsen
- Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse und der Aufenthaltsqualität von Straßen, Wegen und Plätzen einschließlich zugehöriger Seitenbereiche,
- Schaffung und Entwicklung dorfgerechter Freiflächen und Plätze einschließlich ihrer Ausstattung und dorfgerechter Eingrünung, insbesondere zur Innenentwicklung,
- Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters durch kleinere Bau- und Erschließungsprojekte,
- Umnutzung von Gebäuden land- und fortwirtschaftlicher Betriebe für Wohn-, Arbeits-, Fremdenverkehrs-, Freizeit-, öffentliche oder gemeinschaftliche Zwecke und nach Maßgabe besonderer siedlungsstruktureller oder entwicklungsplanerischer Gründe insbesondere zur Innenentwicklung,
- Erhaltung und Gestaltung land- und forstwirtschaftlich oder ehemals land- und forstwirtschaftlich genutzter Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter einschließlich der dazugehörigen Hof-, Garten und Grünflächen,
- Anpassung von Gebäuden einschließlich Hofräumen und Nebengebäuden land- und forstwirtschaftlicher Betriebe an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens, um sie vor Einwirkungen von außen zu schützen oder in das Ortsbild oder in die Landschaft einzubinden,
- Abbruch von Bausubstanz nach Maßgabe besonderer siedlungsstruktureller oder entwicklungsplanerischer Gründe.
Nordrhein-Westfalen
- Erhalt der ortsbildprägenden Bausubstanz,
- dorfgerechte Gestaltung von Dorfstraßen, Dorfplätzen und Wegen,
- Begrünungen im öffentlichen Bereich,
- Sicherung und Weiterentwicklung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen sowie
- Umnutzung ehemals land- und forstwirtschaftlich genutzter Gebäude.
Rheinland-Pfalz
- Sicherung und Schaffung wohnstättennaher Arbeitsplätze,
- Sicherung und Wiederherstellung der örtlichen Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs,
- Umnutzung leerstehender, ortsbildprägender Bausubstanz zum Wohnen und Arbeiten,
- Verbesserung des Dorfbildes und Sicherung der baulichen Ordnung.
- Erhaltung und Erneuerung ortsbildprägender und regional typischer Bausubstanz und Siedlungsstrukturen,
- Erhaltung und Wiederherstellung der Einheit von Dorf und Landschaft,
- Förderung der Einsatzbereitschaft und der Selbstinitiativen der Dorfbewohner für die Belange ihres Dorfes,
- Durchführung umfassender Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation.
Saarland
- Umnutzung dörflicher Bausubstanz für Gemeinschaftseinrichtungen sowie ggf. bauliche Erweiterung im Rahmen der Umnutzung,
- Vorhaben zur dorfgemäßen Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes,
- Vorhaben zur Erhaltung und Gestaltung der dorfökologischen Verhältnisse,
- Vorhaben zur Stärkung des dörflichen Gemeinschafslebens, zur Erhaltung der dörflichen Identität und des dörflichen Brauchtums – wie Ausstellungen über dörfliche Entwicklung und Besonderheiten, Aktionen zur Belebung regionaler Bräuche und handwerklicher Fähigkeiten, Aktivitäten und infrastrukturelle Vorhaben zur Verbesserung der dörflichen Kommunikation,
- Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken einschließlich begründeter Abbruchvorhaben im Zusammenhang der vorgenannten förderungsfähigen Vorhaben.
Sachsen
In der aktuellen EU-Förderperiode 2014 bis 2020 erfolgt in Sachsen die Umsetzung der ILE vollständig über den LEADER-Ansatz. So gehen 40 Prozent der gesamten ELER-Mittel in die Entwicklung der Dörfer und kleineren Städte im ländlichen Raum. Eine detaillierte Aufstellung der Schwerpunkte der Dorfentwicklung ist schwierig. Die LEADER-Gebiete erhalten erweiterte Kompetenzen, indem sie die Förderinhalte selbst bestimmen, denn die Ausgangslage im ländlichen Raum ist lokal sehr differenziert und bedarf spezifischer Lösungen. Grundlage sind die jeweiligen LEADER-Entwicklungsstrategien (LES).
Sachsen-Anhalt
- Aufwertung und Revitalisierung innerörtlicher Bereiche einschließlich Kauf bebauter Grundstücke durch die Gemeinden oder Abbruch von Gebäuden und Anlagen mit Folgeinvestitionen,
- Erhaltung und Gestaltung oder Umnutzung land- und forstwirtschaftlicher oder ehemals land- und forstwirtschaftlich genutzter Bausubstanz,
- an den demografischen Wandel angepasste Erneuerung, auch Neubau der örtlichen Infrastruktur, zum Beispiel im Rahmen der Ortsgestaltung kleinere dorfgemäße Gemeinschaftseinrichtungen, Verkehrsinfrastruktur, Wohnumfeld,
- Erhalt des ländlichen Kulturerbes, insbesondere der Erhalt ortsbildprägender in der Regel denkmalgeschützter Gebäude und Anlagen,
- Verbesserung und Entwicklung der öffentlich verwendeten touristischen Infrastruktur,
- Neubau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen durch Gemeinden oder Gemeindeverbände,
Innerörtliche Sicherungs- und Abbruchmaßnahmen ohne konkrete Folgeinvestitionen durch Gemeinden oder Gemeindeverbände.
Schleswig-Holstein
- Sicherung der Daseinsvorsorge (insbesondere multifunktionale Vorhaben der Bildungsinfrastruktur und der Nahversorgung),
- überörtlich abgestimmte Vorhaben zur Stärkung der Ortskernentwicklung.
Thüringen
- Umnutzung und Sanierung bestehender Gebäude,
- Schließung von Baulücken,
- bauliche Verdichtung,
- Rückbau oder die Entkernung und
- Gestaltung von Freiflächen.