Breitbandausbau: Bundesregierung setzt Gigabit-Strategie um
Digitale Innovationen in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum können dazu beitragen, die Lebensverhältnisse der Menschen vor Ort sowie die Arbeitsbedingungen sowohl im landwirtschaftlichen Betrieb als auch auf dem Acker zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu stärken. Die Grundlage hierfür ist neben den richtigen digitalen Anwendungen die flächendeckende Versorgung mit Glasfaser und dem neuesten Mobilfunkstandard – auch auf dem Land!
Richtlinie zur Grauen-Flecken-Förderung
Im April 2021 ist die Richtlinie zur Grauen-Flecken-Förderung in Kraft getreten. In grauen Flecken (Gebiete, die mit weniger als 100 Mbit/s im Download versorgt sind), die nicht eigenwirtschaftlich ausgebaut werden, unterstützt die Bundesregierung den Glasfaser-Ausbau mit dem Graue-Flecken-Förderprogramm. Hiervon profitieren gerade die ländlichen Räume. Die Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s für die Gigabit-Förderung des Bundes fällt ab 2023 weg. Damit wird eine Förderung aller Gebiete, die über kein gigabitfähiges Netz verfügen und nicht eigenwirtschaftlich ausgebaut werden, möglich. Hierzu ist eine neue Förderrichtlinie in Arbeit.
Gigabit-Strategie
Die Überarbeitung der Förderrichtlinie ist eine der Maßnahmen, die in der im Juli 2022 beschlossenen Gigabit-Strategie festgehalten wurden, um bis 2030 eine flächendeckende Versorgung mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus und den neuesten Mobilfunkstandard überall dort, wo Menschen leben, arbeiten und unterwegs sind, zu erreichen. Weitere Maßnahmen der Gigabit-Strategie umfassen unter anderem die Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, die Stärkung des Einsatzes von alternativen Verlegemethoden für Glasfaserleitungen, die Einführung eines Gigabit-Grundbuchs, die Adressierung des Fachkräftemangels im Glasfaserausbau, die Erstellung eines Gesamtkonzeptes für die Vergabe der Mobilfunkfrequenzen durch die Bundesnetzagentur, die Umsetzung des Mobilfunkförderprogramms der Bundesregierung und die Verbesserung der Mobilfunkversorgung entlang von Bahnstrecken.
Alternative Verlegemethoden
Alternative Verlegemethoden, wie z.B. Trench-, Fräs-, und Pflugverfahren oder die Mitnutzung bestehender oberirdischer Telekommunikationsleitungen können – insbesondere in entlegenen Gebieten - den Ausbau deutlich schneller, günstiger und effektiver machen. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) ermöglicht den Einsatz dieser Techniken. Wichtig ist, dass diese Möglichkeiten flächendeckend genutzt werden. Die aktuell laufenden Normungs- und Standardisierungsprozesse werden in der ersten Jahreshälfte 2023 abgeschlossen. Auf Grundlage einer DIN-Norm sollen der Umgang und der Einsatz der Verfahren bei Kommunen, Landkreisen und Telekommunikationsunternehmen deutlich vereinfacht und ihre Akzeptanz erhöht werden.
Förderung
Auch zukünftig wird es Gebiete geben, die nicht eigenwirtschaftlich mit Glasfaser erschlossen werden können und staatliche Unterstützung benötigen. Diese Gebiete befinden sich überwiegend im ländlichen Raum. Die Durchführung einer Potenzialanalyse soll die Reichweite des eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbaus quantitativ abschätzen und kartographisch darstellen. Im Hinblick auf die große Zahl förderfähiger Anschlüsse infolge des Wegfalls der Aufgreifschwelle ab 2023, wird auf eine gestaffelte Förderung gesetzt. Gebiete mit einem vergleichsweise geringen Potenzial für den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau, sollen dadurch schneller in die Förderung kommen als solche mit einem höheren Potenzial. Den Ländern wird der Spielraum eingeräumt, zu entscheiden, in welchen Regionen ein geförderter Ausbau stattfinden soll.
In für Mobilfunknetzbetreiber unwirtschaftlichen Gebieten, in denen weder Versorgungsauflagen noch vertragliche Ausbauverpflichtungen greifen, bietet das Mobilfunkförderprogramm der Bundesregierung Unterstützung. Die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) dient als „Kümmerer“ direkt vor Ort und schließt Musterverträge mit Akteuren ab, die an vielen Orten Grundstücke für geförderte Standorte bereitstellen können. Damit werden Standortbetreiber und Mobilfunknetzbetreiber entlastet, Länder und Kommunen eng eingebunden und Synergie- und Standardisierungspotenziale ausgeschöpft. Durch die zukunftsfähige Dimensionierung und Anbindung geförderter Mobilfunkinfrastrukturen mit Glasfaser wird nicht nur im ersten Schritt eine Versorgung mit 4G sichergestellt, sondern auch die Basis für die bedarfsgerechte Umstellung auf den 5G Mobilfunk gelegt und somit ein nachhaltiger und ressourcenschonender Ansatz verfolgt.
Mobilfunkfrequenzen
2025 laufen außerdem die Nutzungsrechte für wichtige Mobilfunkfrequenzen aus den Spektren 800 MHz, 1,8 GHz und 2,6 GHz aus. Insbesondere die Mobilfunkfrequenzen aus den Spektren unter 1 GHz haben eine besondere Bedeutung für die Flächenversorgung in ländlichen Räumen. Die Bundesnetzagentur erstellt ein regulatorisches Konzept, wie die bedarfsgerechte Bereitstellung von freiwerdenden Frequenzen die Versorgung mit öffentlichem Mobilfunk verbessert und zugleich den Wettbewerb unter den Mobilfunknetzbetreibern stärkt. Bei der Ausgestaltung der Frequenzvergabe soll insbesondere auch die Flächenversorgung in ländlichen Räumen in den Blick genommen werden.