Exportförderprogramm für die deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft

Um die deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), bei ihren Bemühungen zur Erschließung neuer und Pflege bestehender Auslandsmärkte zu unterstützen, hat das BMEL ein Unterstützungsprogramm aufgelegt. Das Programm wird laufend weiterentwickelt und an aktuelle Erfordernisse angepasst.

Das Förderprogramm Agrarexport soll helfen, den Kreis der exportierenden Unternehmen zu erweitern sowie ihre Wettbewerbsfähigkeit auf den Auslandsmärkten zu verbessern. Die Maßnahmen des Förderprogramms Agrarexport dienen der Marktvorbereitung, dem Markteinstieg sowie der Marktpflege. Dazu zählen beispielsweise Schulungen und Seminare, die Bereitstellung von Marktinformationen, die Organisation von Markterkundungs-, Geschäftsreisen oder auch das erweiterte Auslandsmesseprogramm des BMEL.

etwa jeden 3. Euro erlöst die deutsche Ernährungswirtschaft nach Branchenangaben im Export

Maximal 50-prozentige Kostenübernahme

Die Maßnahmen sind vielseitig und können teilweise aufeinander aufbauen. Vor allem zählen dazu:

  • im Inland

    • die Durchführung von Markt- und Produktstudien,
    • Schulungen geeigneter Mitarbeiter interessierter Unternehmen,
    • Identifizierung und Ansprache potenzieller Teilnehmer am Förderprogramm und
    • Auf- und Ausbau von Datenbanken und Internetportalen.
  • im Ausland

    • Markterkundungsreisen,
    • Geschäftsreisen,
    • imagefördernde Maßnahmen zur Marktsicherung und zum Marktausbau (zum Beispiel Events in Zusammenarbeit mit deutschen Einrichtungen im Ausland, beispielsweise Botschaften) und
    • Erstellung von diversen Druckmaterialien und Internetpräsentationen.

Begleitend können Bereisungen durch ausländische Behördenvertreter in Deutschland zu Auditzwecken und das Veranstalten von Fachkongressen und Tagungen, die dem Austausch und der Vernetzung von Fachinformationen und Fachkenntnissen dienen, gefördert werden.

Grundsätzlich können maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten einer spezifischen Maßnahme erstattet werden.

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung fungiert als Projektträger im Auftrag des BMEL. Sie berät und unterstützt die Antragsteller, bereitet die Entscheidungen vor und begleitet die Antragsteller während der Durchführung der Maßnahmen.

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