Schutz der Meeresumwelt: Forschung stärkt Meeresschutz
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wirkt auf Basis internationaler Meeresschutzübereinkommen an der Verbesserung des Zustandes von Nord- und Ostsee sowie des Nordatlantiks mit. Es führt damit auch internationale und nationale Verpflichtungen aus.
Der Meeresumweltschutz setzt einen effektiven Schutz der Seegebiete, der inländischen Gewässer und natürlich auch eine nachhaltige Bewirtschaftung der agrarischen Flächen voraus. Die Standards und Empfehlungen hierfür werden in internationalen Konventionen verhandelt.
So arbeitet das BMEL im Rahmen der Vereinten Nationen an der Überarbeitung des Fischereiabkommens über weitwandernde Arten sowie der Biodiversitäts-Konvention mit. Bei der Biodiversitäts-Konvention geht es auch um den Schutz und die nachhaltige Nutzung der nationalen Ressourcen in den Weltmeeren und nationalen Hoheitsgewässern sowie um die Einrichtung von Schutzgebieten, insbesondere auf Hoher See. Grundlagen hierfür ergeben sich aus dem Seerechtsbericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, dem Informellen Konsultativprozess zum Seerecht (UNICPOLOS) sowie aus dem Meeresumweltausschuss der Vereinten Nationen (MEPC).
Das BMEL setzt sich ein für
- den Schutz der Meeresumwelt der Nordsee im Rahmen der Nordseeschutzkonferenzen sowie der Oslo-Paris-Kommission (OSPAR),
- den Schutz und die nachhaltige Entwicklung der Ostsee im Rahmen der Helsinki-Kommission (HELCOM) und von BALTIC 21 und
- die trilaterale Wattenmeerkooperation (TWC), der Naturschutzkooperation für das Wattenmeer zwischen Dänemark, den Niederlanden und Deutschland. Das BMEL nimmt hier die Interessen einer nachhaltigen Küsten- und Muschelfischerei wahr.
Europäisches Meeresschutzrecht
Im Rahmen der Europäischen Meeresschutzstrategie und des Grünbuchs Meerespolitik setzt sich das BMEL für eine Verbesserung der Agrarumweltstandards, eine nachhaltige Fischerei und den Erhalt der Meere als gemeinsame Lebensgrundlage der Menschheit ein.
Bei der Umsetzung und Durchführung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie der EU wirkt das BMEL mit. Die Fischereiinstitute des Thünen-Instituts im Geschäftsbereich des BMEL sind zuständig für die fischereibezogenenen Indikatoren und in Bereichen des Schadstoffmonitorings.
Vor dem Hintergrund des Meeresumweltschutzes ist auch die stärkere Orientierung der Gemeinsamen Fischereipolitik am Nachhaltigkeitsprinzip unter Beachtung wissenschaftlicher Vorgaben zu sehen. Alle Bemühungen des Meeresumweltschutzes, dem Ökosystemansatz und dem Vorsorgeansatz Rechnung zu tragen, setzen allerdings einen erhöhten Forschungsaufwand voraus.
Gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium (BMU) erarbeitet das BMEL auf Basis wissenschaftlicher Ausarbeitungen des Thünen-Instituts und des Bundesamts für Naturschutz Fischerei-Managementpläne für geschützte Meeresflächen der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee nach NATURA 2000.
Hinsichtlich des NATURA 2000-Fischereimanagements für die Nordsee-Schutzgebiete konnte das nach EU-Recht vorgeschriebene Abstimmungsverfahren mit den zu beteiligenden Mitgliedstaaten nach schwierigen Konsultationen im Januar 2019 erfolgreich abgeschlossen werden. Damit ist der Weg frei für ein Rechtsetzungsverfahren durch die Europäische Kommission für Regelungen zum Schutz von Riffen, Sandbänken sowie zum Schweinswal- und Seevogelschutz. Dabei wurden auch die Interessen einer nachhaltigen und wirtschaftlich auskömmlichen Fischerei beachtet.
Ein Vorschlag der Bundesregierung zum Fischereimanagement in der Ostsee, der Regulierungen für Boden berührende Fanggeräte zum Schutz von Riffen und Sandbänken enthält, wird im Februar 2019 den Bundesländern, der Wirtschaft und den Umweltorganisationen vorgestellt. Daran schließt sich – wie bei der Nordsee – das Konsultationsverfahren mit den Ostsee-Anrainerstaaten, die ein fischereiliches Interesse in den Schutzgebieten haben, an.
Bedrohte Meeressäuger
Ein weiteres Anliegen der Bundesregierung ist der Schutz von Meeressäugern, insbesondere von Walen und Delphinen. Diese hoch entwickelten Lebewesen werden zum einen durch gezielte Fangaktivitäten bedroht, weil zum Beispiel Walfleisch in einigen Ländern immer noch als Delikatesse gilt. Zum anderen gilt es in der Fischerei zu vermeiden, dass Meeressäuger sich in Netzen verfangen und ertrinken. Meeressäuger werden darüber hinaus durch Meeresverschmutzung und durch Lärmemissionen gefährdet, die vor allem von Schiffen oder Bohrinseln ausgehen. Der Lärm stört den Orientierungssinn der Tiere und ist vermutlich mit dafür verantwortlich, dass immer wieder Wale stranden und qualvoll verenden.
Plastikmüll im Meer
Die Meeresumwelt ist insbesondere durch den landseitigen Plastikeintrag, der ca. 80 bis 90 Prozent des im Meer befindlichen Plastiks ausmacht, sehr beeinträchtigt. Der meerseitige Eintrag von Plastikmüll ist demnach der weitaus geringere Anteil der Einträge in die Meeresumwelt. Die Fischerei wird insbesondere durch diese landseitige Einträge vor zunehmende schwierige Probleme gestellt.
Das BMEL hat ein Forschungsvorhaben zum Thema "Plastikmüll und Meeresfische" in Auftrag gegeben, bei dem unter anderem der Frage nachgegangen wird, in welchem Umfang Meeresfische Plastikmüll aufnehmen und welche Auswirkungen Plastikmüll auf die Fischgesundheit hat.
Das Thünen-Institut wurde darüber hinaus beauftragt, den fischereilich bedingten Müll in Nord- und Ostsee annähernd zu erfassen. Die Zahlen dieser Erfassung sind als erste Schätzung einzustufen. Demnach ergibt sich bezogen auf den Gesamtmüll ein Anteil von Müllteilen mit möglicher Herkunft aus der Fischerei für die Nordsee von 23 bis 34 Prozent und für die Ostsee von 4 bis 24 Prozent. Es gilt zu beachten, dass es sich hier um Angaben zu "Teilen" - und nicht zu "Mengen" - handelt.
Die Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 (Fischerei-Kontrollverordnung) schreibt vor, dass Fischereifahrzeuge Ausrüstung zur Bergung von verlorenem Fischereigerät an Bord führen müssen, verloren gegangenes Fischereigerät geborgen werden muss und im Falle der Unausführbarkeit durch das Fischereischiff selbst die zuständigen Behörden zu informieren sind.
Das Thünen-Institut für Ostseefischerei erforscht zudem Möglichkeiten, den Eintrag von Plastikbestandteilen aus Fischereigerät zu verringern: In der Nordsee besteht ein Teil der Plastikabfälle, der aus Fischereigerät stammt, aus sogenannten Scheuerschutzfäden ("Dolly Ropes"). Diese Scheuerschutzfäden aus Polyethylen werden an die Unterseite von Netzen geknüpft, um Netze beim Kontakt mit dem Meeresboden vor Verschleiß zu schützen. Dies ist eine nach EU-Recht legale technische Vorrichtung. Bereits nach kurzer Zeit löst sich ein großer Teil der Plastikfäden vom Netz.
- Seerechtsübereinkommen (UNCLOS) (englisch)
- Fischereiausschuss der FAO (COFI) (englisch)
- Europäische Kommission: Meeresumweltschutz (englisch)
- Johann Heinrich von Thünen-Institut: Institut für Fischereiökologie
- Johann Heinrich von Thünen-Institut: Institut für Ostseeefischerei
- Informationen des Bundesumweltministeriums zum Meeresumweltschutz
- Bundesamt für Naturschutz