EU-Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse

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Die Europäische Union beteiligt sich an der Finanzierung von Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen, um die Verbraucher über landwirtschaftliche Erzeugnisse zu unterrichten.

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Direktzahlungen

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Direktzahlungen sind ein Kernelement der EU-Agrarförderung und bilden den wesentlichen Teil der sogenannten ersten Säule der GAP. In der aktuellen Ausgestaltung wird mit diesem Instrument die Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Produktion umfassend gefördert. Dazu gehört, dass landwirtschaftliche Betriebe, die umfangreiche Anforderungen für die Gesellschaft erfüllen („Konditionalität“), eine Einkommens- und Risikoabsicherung in Form einer von der Produktion unabhängigen Zahlung bekommen. Die Betriebe können zusätzliche Direktzahlungen bekommen, wenn sie zusätzliche Leistungen erbringen.

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Direktzahlungen - bis 2022

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Direktzahlungen sind ein Kernelement der EU-Agrarförderung. In der aktuellen Ausgestaltung wird mit diesem Instrument vorrangig die Einkommens- und Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe in Form einer von der Produktion unabhängigen Zahlung unterstützt.

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Videos

Erklärfilm: Öko-Regelungen in der Praxis (Thema:EU-Agrarpolitik)

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Bundesminister Cem Özdemir zum Bürokratieabbaue bei der GAP (Thema:Ministerium)

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Bundesminister Cem Özdemir zum Bürokratieabbau (Thema:Ministerium)

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Erklärfilm: Öko-Regelungen – Freiwillig für Klima und Umwelt (Thema:EU-Agrarpolitik)

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Bundesminister Özdemir erklärt seinen Kompromissvorschlag zu Fruchtwechsel und Flächenstilllegung (Thema:EU-Agrarpolitik)

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Rückblick auf die deutsche EU-Ratspräsidentschaft (Thema:Internationales)

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Informeller EU-Agrarrat - Eindrücke der Ministerinnen und Minister (Thema:EU-Agrarpolitik)

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Informeller EU-Agrarrat - Statements der Ministerinnen und Minister zur Zukunft der Landwirtschaft (Thema:EU-Agrarpolitik)

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BMEL reicht Änderungsantrag zum deutschen GAP-Strategieplan bei EU-Kommission ein

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Die EU-Agrarförderung in Deutschland soll ab 2025 weiter vereinfacht und vor allem die Öko-Regelungen (Eco-Schemes) für Landwirtinnen und Landwirte attraktiver werden: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat dazu am 2. August 2024 den Änderungsantrag zum deutschen …

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Links: eine Wiese mit Heuballen. Mitte: ein Blühstreifen. Rechts: ein Weg

EU-Agrarförderung: BMEL vereinfacht nach Verhandlungen mit EU-Kommission Fruchtwechselregelung ab 2025

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Die EU-Agrarförderung in Deutschland soll ab 2025 weiter vereinfacht werden. Ab kommendem Jahr erhalten die Landwirtinnen und Landwirte mehr Flexibilität beim sogenannten Fruchtwechsel und können nun auf verlässlicher Basis ihre Anbauentscheidungen für das Antragsjahr 2025 treffen.

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Ackerflächen aus der Vogelperspektive mit verschiedenen Kulturen

Förderbereich 4: Markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege

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Maßnahmengruppen

A. Förderung der Zusammenarbeit im ländlichen Raum für eine markt- und standortange-passte sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege
B. Förderung des ökologischen Landbaus und anderer besonders nachhaltiger …

Förderbereich 3B: Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen der Fischwirtschaft

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Maßnahmen

1.0 Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse

Förderbereich 5: Forsten

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Maßnahmengruppen

A. Naturnahe Waldbewirtschaftung
B. Forstwirtschaftliche Infrastruktur
C. Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
D. Erstaufforstung
E. Vertragsnaturschutz im Wald
F. Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald

Förderbereich 1: Integrierte ländliche Entwicklung

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Maßnahmen

1.0 Planungsinstrumente der ländlichen Ent-wicklung
2.0 Regionalmanagement
3.0 Dorfentwicklung
4.0 Dem ländlichen Charakter angepasste Inf-rastrukturmaßnahmen
5.0 Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes
6.0 Entfällt
7.0 Kleinstunternehmen der Grundversorgung

Förderbereich 2: Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen

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Maßnahmen

1.0 Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)