Katzenkastration ist Tierschutz
Interview der Bundestierschutzbeauftragten Ariane Kari mit der "Gießener Allgemeinen Zeitung"
Frage: Welche tierschutzrechtlichen Themen prägten Sie in Ihrer Zeit an der Justus-Liebig-Universität (JLU)?
Ariane Kari: Mein Studium war geprägt von klassischen tiermedizinischen Fächern wie Chirurgie, innere Medizin, Kleintiermedizin und Pferdemedizin. Tierschutz, Tierschutzrecht und Verhaltensbiologie spielten eine untergeordnete Rolle. Ein Beispiel: Die Ferkelkastration war damals betäubungslos erlaubt. Im Studium ging es aber nur um chirurgische Aspekte von einer solchen Kastration. Darüber, ob das Verfahren tierschutzfachlich überhaupt vertretbar war, sprach niemand - insbesondere nicht im Vergleich zu Kastrationsverfahren bei Heimtieren.
Frage: Gibt es etwas, an das Sie sich besonders erinnern?
Ariane Kari: Am Ende des Studiums war ich in einer Kleintierklinik. Dort wurde ein Hund am Herzen operiert, mit anschließendem Klinikaufenthalt und Schmerzmittelmanagement. Die OP und das Management waren vom medizinischen Standard mit der Humanmedizin vergleichbar. Dann kam ich in eine Rinderklinik, in der ein hochträchtiges Rind untergebracht war, das sich auf der Weide Sehnen am Bein mit einem Stacheldraht durchgeschnitten hatte. Die Kuh litt unter Schmerzen - hängende Ohren, deutlich sichtbare Kaumuskulatur. Schmerzmittel bekam sie jedoch kaum, tageweise sogar überhaupt nicht. Das hat mich irritiert und umgetrieben. Der Unterschied in der Schmerzmittelgabe zwischen Nutz- und Heimtieren hat mich sehr zum Nachdenken über tierschutzfachliche und -rechtliche Themen gebracht.
Frage: An der Juristischen Fakultät der JLU gibt es keine verpflichtende Lehrveranstaltungen im Tierrecht. Diese halten Sie aber laut einem früherem Interview für sehr wichtig. Warum?
Ariane Kari: Als Bundestierschutzbeauftragte ist es mir wichtig, alle Bereiche im Umgang mit Tieren zu erfassen. Denn überall gibt es Entwicklungs- oder Problemfelder. Es würde meinem Amt nicht gerecht, mir nur einen Bereich vorzunehmen. In der Schnittstelle zwischen Recht und Tiermedizin sehe ich ein großes Potenzial, den gesamten Tierschutz voranzubringen. Wenn Tiermediziner juristische Fragestellungen besser verstehen, können sie meiner Erfahrung nach als Gutachter bei Verfahren besser agieren. Juristen, die für das Thema sensibilisiert sind, haben wiederum mehr Verständnis für tierschutzfachliche Belange. Eine Vertiefung dieser Schnittstelle kommt so dem Tierschutz zu Gute. An der JLU wird bereits jährlich ein freiwilliges interdisziplinäres Seminar im Tierschutzrecht für Jura-, Veterinärmedizin-Studierende und andere Fachbereiche mit großer Beliebtheit angeboten. Zudem gibt es an der JLU ein interdisziplinäres Forschungszentrum Tierschutz. Tatsächlich wird Tierschutzstrafrecht in der Jura verpflichtend gar nicht gelehrt, weil es ein Nebenstrafrecht ist.
Frage: Welche Rolle spielen freiwillige Seminare wie das an der JLU?
Ariane Kari: Seminare, wie sie an der JLU, aber auch in Leipzig, angeboten werden, sind Leuchtturmprojekte. Deren Konzepte möchte ich in nächster Zeit aufarbeiten und an andere Universitäten herantragen. Freiwillige Angebote zu schaffen, ist für mich der erste Schritt. Erste Gespräche, die ich an Universitäten geführt habe, stimmen mich zuversichtlich. Es gibt großes Interesse. Genauso wichtig wie Angebote für Studierende finde ich entsprechende Fortbildungen für Mitarbeitende im Tierschutzrecht. Deshalb möchte ich eine interdisziplinäre Jahrestagung etablieren, um die einzelnen Berufsgruppen miteinander zu verknüpfen. Das ist auch deshalb wichtig, weil zwischen Juristen und Tiermedizinern häufig eine Art Sprachbarriere besteht.
Frage: Inwiefern?
Ariane Kari: Im Tierschutzrecht ist es ganz wichtig, zu wissen, wann Schmerzen »erheblich« sind. Das ist ein juristischer Begriff, bei dem es darum geht, Bagatellen auszuschließen. Wir Tiermediziner fragen uns im Studium aber nicht, ob die Schmerzen als »erheblich« einzustufen sind. Stattdessen stellen wir anhand eines Score etwa fest, wie stark ein Tier lahmt und beurteilen damit beispielsweise, ob der Zustand sich verbessert oder verschlechtert hat.
Frage: Der invasive Waschbär bedroht das hiesige Ökosystem. Dieter Mackenrodt, Vorsitzender des Jagdvereines Hubertus, ist für eine ganzjährige Bejagung, Astrid Paparone, Vorsitzende des Gießener Tierschutzvereins, für Sterilisationen. Was denken Sie?
Ariane Kari: Wildtiere im urbanen Raum nehmen zu. Ich bin überzeugt: Der Waschbär wird bleiben. Daher müssen wir das Zusammenleben regeln - unter Beachtung des Staatszieles Tierschutz und des Tierschutzgesetzes, nicht nur des Jagdrechtes. In Hessen wurde der Waschbär 1934 ausgesetzt und siedelte sich an. 20 Jahre später nahm Hessen das Tier als erstes Bundesland ins Jagdrecht auf. Seitdem wird der Waschbär geschossen. Die gewünschte Minimierung der Population blieb jedoch aus.
Frage: Haben Sie eine Erklärung hierfür?
Ariane Kari: Spezifisch für den Waschbären ist, dass er sich so viel vermehrt, wie die verfügbaren Reviere es zulassen. Wenn man die Tiere schießt, wird also nachgerückt und nicht die Vermehrung gestoppt. Ein sterilisiertes Tier hingegen hätte weiterhin sein Revier, kann sich aber nicht mehr vermehren. Ich bin deshalb überzeugt, dass wir aus tiermedizinischer und tierschutzfachlicher Sicht Sterilisationen als Lösungsmöglichkeit für den Umgang mit Waschbären vermehrt diskutieren sollten. In Berlin leitet die Tierärztin Mathilde Laininger bereits ein Pilotprojekt, bei dem sie Waschbären sterilisiert. Sie hat dieses Jahr den Deutschen Tierschutzpreis bekommen und mich mit ihrem Projekt und ihrem Engagement begeistert. Und in Italien sind mit der Sterilisation von Nutrias große Erfolge erzielt worden.
Frage: Auch im Hinblick auf das überfüllte Gießener Tierheim plädiert Paparone für eine Katzenschutzverordnung. Sie sind ebenfalls dafür. Warum?
Ariane Kari: In Deutschland gibt es eine große Anzahl an verwilderten Katzen und deren Nachkommen, die unter Mangelernährung und Krankheiten leiden. Dies legt auch der neue Katzenschutzreport des Deutschen Tierschutzbundes sehr gut dar. Meistens kümmern sich Ehrenamtliche um sogenannte Hotspots, eine Gegend, in der sich verwilderte Hauskatzen vermehrt aufhalten. Nicht selten kommt es vor, dass sie diese Hotspots hinsichtlich Versorgung und Kastration der Tiere gut im Griff haben, bis unkastrierte Halterkatzen darauf treffen, die die Population wieder erweitern.
Frage: Wie kann eine Katzenschutzverordnung helfen?
Ariane Kari: Katzenschutzverordnungen richten sich an Katzenhalter, ihre freilaufenden Katzen kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Momentan haben die Bundesländer durch das Tierschutzgesetz die Möglichkeit, Katzenschutzverordnungen zu erlassen. Diese haben die meisten auf die Kommunen übertragen. Ich freue mich über jede Kommune, die diesen Weg geht - derzeit sind es jedoch nur knapp über 1000, also viel zu wenige. Man muss klar sagen: Eine Erhöhung der verwilderten Katzenpopulation geht mit Tierleid einher. Eine Katzenkastration ist aktiver Tierschutz. Daher ist zu wünschen, dass weitere Kommunen oder gar ganze Bundesländer die Möglichkeit zum Erlass einer Katzenschutzverordnung ergreifen. Wir müssen diskutieren, eine Kastrationspflicht von Halterkatzen mit Freilauf ins Tierschutzgesetz aufzunehmen, also auf Bundesebene einzuführen. In Österreich zum Beispiel gilt diese für das ganze Land.
Frage: Immer weniger Kühe stehen auf der Weide. Daniel Seipp, Vorsitzender des Kreisbauernverbandes Gießen, verweist im Zusammenhang auf die Gefahr eines Wolfrisses. Was sind Lösungsansätze?
Ariane Kari: Ich glaube, dass es für Tierhaltende sehr belastend ist, auf eine angegriffene Herde zu treffen. Aber auch hier denke ich: Der Wolf ist da, er gehört zu einer gesunden Umwelt dazu. Statt über die Frage, ob er hier leben darf, sollten wir gemeinsam mit allen Betroffenen überlegen, wie wir das Zusammenleben regeln und den Herdenschutz verbessern können. Natürlich ist es ganz wichtig, dass Landwirte entsprechend finanziell für Herdenschutzmaßnahmen unterstützt werden und, wenn Herden gerissen wurden, finanziell entlastet werden. Dennoch ist es wichtig, die Risszahlen auch angemessen einzuordnen: Wir hatten 2021 und 2022 insgesamt etwa 4400 Nutztierrisse. Über dreizehn Millionen Schweine versterben dagegen jährlich als Falltiere bereits vor der Schlachtung und enden in den Tierkörperbeseitigungsanstalten.
Quelle: Gießener Allgemeine Zeitung vom 05.01.204
Fragen von Lea Seitz