"Tierschutzkommission ist wichtiges Beratungsgremium beim BMEL"

Das BMEL unterstreicht bei der konstituierenden Sitzung am 27. Juli 2020 die Bedeutung der Tierschutzkommission

Das BMEL beruft seit 1987 auf Grund des § 16b des Tierschutzgesetzes zu seiner Unterstützung in Fragen des Tierschutzes eine Tierschutzkommission und hört diese vor dem Erlass von Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach dem Tierschutzgesetz an.

Die Tierschutzkommission kann auch in Eigeninitiative gegenüber dem BMEL zu Fragen des Tierschutzes Stellung nehmen. Sie besteht aus zwölf Mitgliedern, die auf Vorschlag der Verbände für jeweils vier Jahre vom BMEL berufen werden.

In die neue Tierschutzkommission wurden folgende Mitglieder berufen:

Dr. Joachim Coenen
Corparate Animal Welfare Officer Merck KGaA

Prof. Dr. Dr. Michael Erhard
Tierärztliche Fakultät der LMU München

Roger Fechler
Deutscher Bauernverband e. V.

Prof. Dr. Ute Knierim
Universität Kassel
Fachbereich Ökologische Agrarwissenschaft
Fachbereich Nutztierethologie und Tierhaltung

Christina Ledermann
Vorsitzendes des Vereins Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

Prof. Dr. Heidrun Potschka
Tierärztliche Fakultät der LMU München

Thomas Schröder
Präsident des Deutschen Tierschutzbundes e.V.

Univ.-Prof. Dr. Christa Thöne-Reineke
Fachtierärztin für Versuchstierkunde
Tierschutzbeauftragte FU Berlin
Institut für Tierschutz, Tierverhalten und Versuchstierkunde

Prof. Dr. René Tolba
Uniklinik RWTH Aachen

Jasmin Zöllmer
PROVIEH e.V.

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