Die Versorgungsmedizin-Verordnung enthält die Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Diese Grundsätze für die ärztliche Begutachtung im Schwerbehindertenrecht und im Recht der Sozialen Entschädigung werden für die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) bzw. eines Grades der Schädigungsfolgen (GdS) herangezogen. Diese Grundsätze sind auch von Bedeutung, wenn man einen Schwerbehindertenausweis beantragt.
Die Verordnung wird gerade teilhabeorientiert überarbeitet.