Menschen mit Behinderungen soll durch Leistungen zur Teilhabe die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eröffnet werden. Sie sollen ihr Leben nach ihren Neigungen und Fähigkeiten gestalten. Eine umfassende Teilhabe ist dann erreicht, wenn der Mensch mit Behinderung (wieder) vollständig in das Leben der Gemeinschaft eingegliedert ist. Diesen Zustand zu erhalten, gehört selbstverständlich auch zu den Aufgaben der Leistungen zur Teilhabe.
Leistungen zur Teilhabe sind umso erfolgreicher, je früher sie eingeleitet und durchgeführt werden. Sie setzen nicht erst dann ein, wenn eine Behinderung schon vorliegt. Bei Krankheiten und Unfällen beginnen sie möglichst mit der Akutbehandlung, auch im Krankenhaus.
Die Leistungen werden unterteilt in Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen, Leistungen zur Teilhabe an Bildung und Leistungen zur sozialen Teilhabe.
Zusätzlich erhalten schwerbehinderte Menschen besondere Hilfen.
Die einzelnen Leistungen zur Teilhabe sind keine streng zu trennenden, schematisch aufeinanderfolgenden Vorgänge. Rehabilitation und Teilhabe führen dann zum besten Ergebnis, wenn die mit den Menschen mit Behinderungen jeweils abgestimmten einzelnen Phasen und Bereiche nahtlos ineinander greifen und sich gegenseitig ergänzen. Rehabilitation und Teilhabe muss als Ganzes, als ein einheitlicher Prozess gesehen und durchgeführt werden.
Medizinische Rehabilitation
Kann durch Vorsorge und Frühförderung das Entstehen einer Behinderung nicht abgewendet werden oder tritt diese durch ein plötzliches Ereignis ein, stehen zur Rehabilitation in der Regel zunächst medizinische Leistungen im Vordergrund.
Genau genommen sind die Ziele der Rehabilitation – eine drohende Behinderung oder abzuwendende Pflegebedürftigkeit, eine Behinderung zu beseitigen, zu mindern bzw. auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern – bei allen medizinischen Leistungen zu beachten, auch bei jeder Akutbehandlung. Darüber hinaus gibt es zur medizinischen Rehabilitation spezifische Leistungen mit diesen Zielen. Wichtiger Bestandteil aller Leistungen ist es dabei, die verbliebenen Kräfte zu stärken und gleichzeitig solche Funktionen und Fähigkeiten zu fördern und zu entwickeln, die die ausgefallenen ausgleichen. Weitere Informationen finden sich hier:
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Wer nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert ist oder wem eine solche Behinderung droht, hat Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe, soweit die Hilfe nicht von einem vorrangig verpflichteten Leistungsträger – wie Kranken-, Unfall-, Rentenversicherung oder Agentur für Arbeit – erbracht wird.
Die Eingliederungshilfe soll den Menschen mit Behinderungen zu einem weitgehend selbständigen Leben befähigen. Dazu gehört vor allem, dass er einen angemessenen Beruf ausüben und möglichst unabhängig von Pflege leben kann.
Leistungen der Eingliederungshilfe sind:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation: Sie entsprechen jeweils den Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Diese umfassen Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen, Leistungen bei anderen Leistungsanbietern und Leistungen bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern (Budget für Arbeit, Budget für Ausbildung).
- Leistungen zur sozialen Teilhabe: Hierzu gehören u.a. Hilfen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt (z.B. Übernahme der Kosten für einen Gebärdensprachdolmetscher), Hilfen bei der Beschaffung, dem Umbau, der Ausstattung und der Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung, und Assistenzleistungen als Unterstützungsleistungen zu einer selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltages einschließlich der Tagesstrukturierung (z.B. Übernahme von Kosten zum Besuch von Freunden oder einer kulturellen Veranstaltung). Zu den Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gehören auch heilpädagogische Hilfen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind (z.B. Fördermaßnahmen im Rahmen der Betreuung in einer Kindertagesstätte).
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung: Sie umfassen insbesondere Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, zu einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf.
Viele Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen werden unabhängig vom Einkommen und Vermögen erbracht.
RehaFutur – Fortschritte für moderne berufliche Rehabilitation nutzen
Berufliche Rehabilitation ist ein wichtiges Element eines modernen Sozialstaates. Sie aktiviert Menschen mit Behinderungen. Sie gibt ihnen Chancen zur dauerhaften Teilhabe an Arbeit und Gesellschaft. Das System beruflicher Rehabilitation kann in Deutschland auf eine sehr erfolgreiche Praxis verweisen. Viele Länder nahmen es sich deshalb zum Vorbild beim Aufbau eigener Rehabilitationssysteme.
Aber die berufliche Rehabilitation steht auch bei uns vor neuen Herausforderungen. Gründe dafür sind massive Veränderungen in der Arbeitswelt wie die rasante Zunahme Wissens-gestützter Produkte und Dienstleistungen, die steigenden Anforderungen an Fach- und Handlungskompetenz, die zunehmende Bedeutung von Schlüsselqualifikationen und nicht zuletzt der sich deutlich abzeichnende Facharbeitermangel aufgrund des enormen demografischen Wandels.
Mit RehaFutur hat die Bundesregierung eine Initiative zur Zukunftssicherung der beruflichen Rehabilitation gestartet, die bei allen Beteiligten auf nachhaltiges Interesse stößt. Diese Initiative verfolgt mehrere Ansätze. Sie will eine nachhaltige Modernisierung der Berufsförderungswerke (BFW). So haben auf Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Rehabilitationsträger und die BFW seit Anfang 2006 eine Vielzahl innovativer Vorhaben vereinbart, die jetzt gemeinsam umgesetzt werden. Das reicht von neuen Preismodellen über verbesserte Methoden zur Qualitätssicherung bis hin zum Neuen Reha-Modell.
Das Neue Reha-Modell in BFW stellt die Individualisierung der Leistungen und die Integration in Arbeit in den Fokus aller Anstrengungen der Einrichtungen. Wesentliches Ziel ist die Steigerung der Effizienz aller Maßnahmen. Dazu gehören auch verstärkte Kooperationen und Vernetzungen mit Betrieben und Unternehmen und die permanente Entwicklung wirksamer Leistungsangebote. Diese Prozesse, die die Einrichtungen vor erhebliche Herausforderungen stellen, werden durch externe Hilfe unterstützt und durch wissenschaftliche Begleitung abgesichert. Ende 2011 sollen in einer Fachtagung sämtliche Ergebnisse präsentiert und in einem Abschlussbericht festgehalten werden.
Um die weitere, insbesondere langfristige Entwicklung der beruflichen Rehabilitation Erwachsener unter veränderten gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und demografischen Bedingungen zu beschreiben, wurde durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine wissenschaftliche Fachgruppe eingerichtet.
Die wissenschaftliche Fachgruppe hat Vorschläge zur Aktivierung der Leistungsberechtigten, Neugestaltung der Reha-Prozesse, Veränderung der Reha-Struktur und zur mittel- und langfristigen Umsetzung der Empfehlungen erarbeitet. Dabei sind nach Einschätzung der wissenschaftlichen Fachgruppe drei Faktoren entscheidend für die Beschäftigungsfähigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen: die Stärkung aller Fähigkeiten zur Selbstbestimmung des Einzelnen, die dazu notwendige Individualisierung von Hilfe und Unterstützung sowie die frühzeitige Orientierung auf Integration in den Arbeitsmarkt.
Die Empfehlungen der Fachgruppe werden Gegenstand zukünftiger Überlegungen und Initiativen sein. Der vom BMAS initiierte Prozess RehaFutur bietet dazu eine geeignete Plattform.
RehaInnovativen – Projekt zur Weiterentwicklung der medizinischen und medizinisch-beruflichen Rehabilitation
Der demografische Wandel, die Anpassung an eine sich kontinuierlich wandelnde Arbeitswelt und ein verändertes Krankheits- und Behandlungsspektrum stellen auch die medizinische Rehabilitation vor neue Herausforderungen.
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) anknüpfend an die positiven Erfahrungen mit dem Projekt RehaFutur zur Neuausrichtung und Zukunftssicherung der beruflichen Rehabilitation im Juni 2015 das Projekt RehaInnovativen zur Weiterentwicklung der medizinischen und medizinisch-beruflichen Rehabilitation ins Leben gerufen.
Das Projekt zählt zu den Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans 2.0 der Bundesregierung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Es erstreckt sich über einen Zeitraum von ca. vier Jahren.
Zielsetzung ist es, gemeinsam mit maßgeblich an der Rehabilitation beteiligten Akteuren in einem interdisziplinären Austausch Felder zu identifizieren, in denen noch Erkenntnis- bzw. Entwicklungsbedarf besteht und gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten und Handlungsempfehlungen zu suchen.
Der Fokus richtet sich vornehmlich auf die Handlungsfelder
- Rehabilitation individualisieren,
- Übergänge optimieren,
- Regional zusammenarbeiten.
Zentrales Gremium ist ein Expertenbeirat, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Bundesministeriums für Gesundheit, der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation, der Leistungsträger und Leistungserbringer, der Sozialverbände, der Betroffenenverbände und Rehabilitationswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern zusammensetzt.
In drei Arbeitsgruppen unter Leitung von Frau Dr. Seel (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation), Herrn Dr. Buschmann-Steinhage (Deutsche Rentenversicherung Bund) und Herrn Prof. Morfeld (Hochschule Magdeburg-Stendal) werden die Handlungsfelder vertieft bearbeitet und für die Diskussion im Expertenbeirat vorbereitet.
Die Abschlussveranstaltung mit Vorstellung der Ergebnisse und Umsetzungsmaßnahmen ist für Anfang 2019 vorgesehen.