Die Soziale Entschädigung nach dem SGB XIV wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist bei den jeweiligen zuständigen Versorgungsbehörden vor Ort zu stellen. Diese halten dafür besondere Vordrucke bereit.
Wie läuft die Antragstellung für Leistungen der Sozialen Entschädigung ab? In diesem Film erfahren Sie, welche Schritte für den Antrag nötig sind.