Sind vor allem alte Menschen bedürftig?
Im Alter ist ein deutlich geringerer Teil der Bevölkerung auf Mindestsicherungsleistungen angewiesen als insgesamt.
Mindestsicherungsleistungen 1), 2), 3), 4) | Grundsicherung ab Regelaltersgrenze | |
---|---|---|
2006 | 9,8 | 2,3 |
2007 | 9,5 | 2,4 |
2008 | 9,1 | 2,5 |
2009 | 9,2 | 2,4 |
2010 | 8,8 | 2,4 |
2011 | 8,7 | 2,6 |
2012 | 8,7 | 2,8 |
2013 | 8,9 | 3 |
2014 | 9,1 | 3 |
2015 | 9,7 | 3,2 |
2016 | 9,5 | 3,1 |
2017 | 9,2 | 3,2 |
2018 | 8,7 | 3,2 |
2019 | 8,3 | 3,2 |
2020 | 8,3 | 3,2 |
2021 | 8,0 | 3,4 |
2022 | 8,5 | 3,7 |
1) Gesamtregelleistung (Arbeitslosengeld II / Sozialgeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende")
2) Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII "Sozialhilfe"
3) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII "Sozialhilfe"
4) Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Quellen: Für SGB II-Daten: Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
Für alle weiteren Daten: Statistische Ämter des Bundes und der Länder.
Hinweise zur Interpretation
Der Anteil der Personen, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, ist seit 2006 von 2,3 Prozent auf 3,7 Prozent im Jahr 2022 gestiegen. In der Gesamtbevölkerung ist dagegen ein deutlich höherer Anteil der Menschen bedürftig. Die sogenannte Mindestsicherungsquote ist mit aktuell 8,5 Prozent mehr als doppelt so hoch.
Definition
Die vom Statistischen Bundesamt errechnete Mindestsicherungsquote ist die Zahl der Personen, die Leistungen nach dem SGB II "Grundsicherung für Arbeitsuchende" (Bürgergeld), nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und die Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung Deutschlands dar.
Die Grundsicherungsquote stellt die Zahl der Personen, die Grundsicherung im Alter nach dem 4. Kapitel des SGB XII beziehen im Verhältnis zur gleichaltrigen Bevölkerung in Deutschland dar.
Wer ist auf Grundsicherung im Alter angewiesen?
Die Mehrheit der Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung im Alter hat keine oder nur eine geringe Altersrente.
ohne Einkommen/Altersrente | 24 |
unter 400 Euro | 34 |
400 bis 800 Euro | 38 |
über 800 Euro | 4 |
Hinweise zur Interpretation
Grundsicherung im Alter erhalten alle Personen, die die Regelaltersgrenze überschritten haben und deren Einkommen nicht ausreicht um ihren Lebensunterhalt zu decken. Knapp ein Viertel verfügt über kein angerechnetes Einkommen. Weitere 34 Prozent beziehen nur ein geringes Einkommen von unter 400 Euro. Die Einkommensbezüge stammen in erster Linie aus Renten der gesetzlichen Rentenversicherung.
Definition
Personen, die die Altersgrenze erreicht haben und auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Einkommen bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Gemäß § 41 Abs. 2 SGB XII erreichen Geburtsjahrgänge vor dem 1. Januar 1947 die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für die Jahrgänge 1947 bis 1958 erhöht sich diese Altersgrenze je Jahrgang um je einen Monat und für die Jahrgänge 1959 bis 1964 um je zwei Monate. Ab dem Jahrgang 1964 liegt die Altersgrenze somit bei 67 Jahren.
Der Anspruch der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherungsleistungen (Nettobedarf) ergibt sich aus der Differenz des individuellen Bedarfs (Bruttobedarf) und des anrechenbaren Einkommens (z.B. Altersrente nach Berücksichtigung von Freibeträgen). Nach Antragsstellung wird der Anspruch in der Regel vom örtlichen Träger der Sozialhilfe ermittelt. Zum Umfang der Leistungen zählen der maßgebende Regelbedarf, die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, evtl. Mehrbedarfe und die Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, Zusatzbeiträgen und Vorsorgebeiträgen. In der Grundsicherung ist wie bei den anderen Hilfen im SGB XII der Unterhaltsrückgriff bei Eltern und Kindern ausgeschlossen, sofern deren Jahresbruttoeinkommen einen Betrag in Höhe von 100.000 Euro nicht überschreitet. Auch auf eine Kostenerstattungspflicht durch die Erben wird verzichtet.