Ziel der Verordnung ist, die Einwanderung von ausländischen Fach- und Arbeitskräften zu erleichtern und deutlich zu steigern. Zu diesem Zweck soll künftig ausreichend Berufserfahrung in Kombination mit einem mindestens zweijährigen Berufs- oder Hochschulabschluss zur Beschäftigung in nicht-reglementierten Berufen berechtigen. Darüber hinaus können Arbeitgeber mit der Anerkennungspartnerschaft ausländische Fachkräfte dabei unterstützen, die Anerkennung ihres im Ausland erworbenen Abschlusses nachzuholen. Außerdem wird erstmals ein Arbeitsmarktzugang für Pflegehilfskräfte geschaffen. Zudem wird das Kontingent der sogenannten Westbalkanregelung verdoppelt.
Darüber hinaus wird unabhängig von einer Qualifikation eine Möglichkeit zur kontingentierten kurzzeitigen Beschäftigung eingeführt. Zusätzlich wird das Verfahren zur Beschäftigung von Berufskraftfahrerinnen und -fahrern vereinfacht und beschleunigt. Zur Stärkung der Bildungsmigration wird beim Zugang zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung nicht mehr geprüft, ob vorrangige Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung stehen.